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Warum O2
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Frechheit! O2 droht mir mit Sperrung meines DSL-Zugangs wegen 7,50 Euro Rücklastschriftgebühr

  • March 15, 2013
  • 4 Antworten
  • 598 Aufrufe

Naddl2310
Besucher:in
Unglaublich, aber wahr!

 

Ich versuche mich kurz zu fassen und erzähle mal von Anfang an, wie es dazu kam:

Im Dezember änderten sich meine Kontodaten. Also änderte ich diese auch unter "Mein O2" für meine Handyverträge, sowie für meinen Vertrag zu meinem DSL-Zugang. Zumindest dachte ich das...

 

Im Januar wurden alle Beträge ordnungsgemäß von meinem neuen Konto abgebucht. Nur nicht die 24,99 Euro für meinen DSL-Anschluss. Also loggte ich mich erneut in "Mein O2" ein und wollte die Kontodaten für ebendiesen Vertrag nachträglich ändern. Das ging aber nicht. Angeblich wäre bereits ein "Mahnverfahren" eingeleitet (Witzig, als würde ich vor Gericht stehen) und ich müsste über eine kostenpflichtige Hotline meine Kontodaten ändern, was ich absolut nicht einsah.

 

Ein paar Tage später bekam ich eine Zahlungserinnerung und ich zahlte sofort, allerdings nur 24,99 Euro und nicht die 7,50 Euro Rücklastschriftgebühren, die angefallen waren, weil natürlich versucht wurde von meinem alten Studentenkonto (komplett leergeräumt und ohne Dispo)  abzubuchen. Die Rechnung war damit bezahlt. Auch wenn die 7,50 Euro rechtens sind, zahlte ich nicht, weil ich es eindeutig als Abzocke empfinde, wenn ich meine Daten nur über eine Hotline ändern kann, was zusätzliche Kosten verursacht. Das ist zwar ärgerlich für O2, aber einklagbar. Zumindest theoretisch.

Da dies aber nie passiert, weil es sich bei solch geringen Beträgen nicht lohnt, würgte mir O2 "so richtig eine rein":

 

Im Februar wurden wieder alle Beträge meiner Handyrechnungen eingezogen, aber nichts bezüglich DSL-Zugang. Das kümmerte mich zunächst nicht. Ich versuchte nun erneut, meine Kontodaten zu ändern. Und siehe da, der Hinweis auf ein "Mahnverfahren" war verschwunden und ich konnte alles ändern. Leider ein paar Tage zu spät. Es folgte wieder eine Zahlungserinnerung und ich zahlte wieder sofort. 24,99 Euro und keine 7,50 Euro. (Ok, beim zweiten Mal hätte ich zahlen können. Das sehe ich ein und tat es auch später.)

 

Es folgte am 01.03.2013 eine Zahlungserinnerung über 15 Euro (zwei Mal 7,50 Euro Rücklastschriftgebühren) und der Hinweis, dass ich innerhalb von 5 Tagen zahlen soll, weil ansonsten mein DSL-Anschluss gesperrt wird. Ich verfiel in schallendes Gelächter, weil ALLE RECHNUNGEN bis auf den letzten Cent gezahlt sind, Sperrungen erst ab 75 Euro Zahlungsrückstand erfolgen dürfen und dabei Gebühren NICHT berücksichtigt werden. Ich ließ mir bis vorgestern Zeit und überwies 7,50 Euro.

 

Heute Nacht waren bereits mein Internet-Zugang, sowie Telefon tot. Eventuell eine Störung. Oder auch nicht?!

 

Ich hoffe, dass O2 seine Drohungen nicht in die Tat umsetzt, denn das wäre ganz klar ein Verstoß gegen das Gesetz und ein triftiger Grund, fristlos zu kündigen.

Obwohl ich bis jetzt ein sehr zufriedener Kunde war, entsetzt mich dieses Verhalten seitens O2 sehr...

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4 Antworten

Mister79
Legende
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  • Legende
  • March 15, 2013
Nun, wenn das Mahnverfahren eingeleitet wird, dann können keine Daten mehr geändert werden. Das sollte so auch richtig sein. In diesem Fall muss dies über die Hotline passieren. Denn dort werden auch andere Sachen besprochen wie meine neue Bankverbindung ist...

 

Mit vor Gericht stehen hat dies nichts zu tun und das Mahnverfahren ist ganz normal.

 

O2 beauftragt ein Inkassounternehmen, dass Inkassounternehmen beantragt nach Erinnerung einen Titel beim Amtsgericht. Dort wird nichts geprüft, entschieden oder irgendwas. Das Amtsgericht prüft lediglich ob die Angaben auf dem Antrag des Inkassounternehmen richtig sind. Dann bekommst du vom Amtsgericht ein Schreiben in dem du diesen Antrag widersprechen kannst und zwar den Mahnbescheid. Wenn du das nicht tust, dann hat das Inkassounternehmen einen Titel gegen Dich und kann eine Kontopfändung usw beantragen. Auch hier steht noch nicht fest ob die Forderung so richtig ist oder nicht. Wird dem Mahnbescheid widersprochen, geht die Sache direkt vor Gericht. Hier klärt ein Richter ob die Forderung richtig sind oder nicht. Bedenke aber, das Gericht arbeitet nicht kostenlos. Das heißt, wenn das Gericht entscheidet das diese Forderung richtig ist, dann zahlst du die gesamten Kosten incl der Forderung.

 

Die Hotline kostet 20 Cent pro Anruf und somit eigentlich ein fairer Betrag. Hättest du dich mal früher ans Forum gewendet dann hätten wir Dir auch kostenlose Rufnummern zukommen lassen können, siehe hier

 

http://hilfe.o2online.de/t5/Service/Kostenlose-Hotline/m-p/101410#M5051

 

Das sind uns Usern alle bekannten Rufnummern.

 

Mich entsetzt es auch, du änderst die Kontonummer nicht oder zu Spät für den DSL Anschluss, lässt es auf eine Rücklastschrift ankommen und siehst es dann nicht ein dafür die Kosten zu zahlen? Dann zahlst du die Grundgebühr die im Rückstand ist und kümmerst dich nicht um die Kontoverbindung und weißt, dass auch hier wieder eine Lastschrift platzen wird? Zahlst dann die 24 Euro und die daraus entstandenen Rücklastschriftgebühren nicht? Somit sind die 15 Euro voll OK die du im Rückstand bist. Selbst wenn du die Kontodaten erst 1 Tag vor der versuchen Abrechnung geändert hättest (wäre Systemtechnisch sicher möglich gewesen), wär der Zeitraum zu kurz gewesen. Somit wäre vermutlich die Zahlung trotzdem geplatzt. Ich könnte wetten, du wusstest schon länger das a dieses Konto nichts mehr hergibt und b das es ein neues Konto gibt.

 

Hier geht es mehr um das Prinzip oder? Du siehst es nicht ein das du die Rücklastschrift zahlen sollst obwohl dir bewusst ist, dass du zu Spät die Änderungen vornehmen wolltest. Du hast gesehen das hier schon eine Sperre im System erfolgt ist und du die Änderungen online nicht mehr vornehmen konntest. Hier hätte der Weg zu einem O2 Shop helfen können, ein Fax, ein Brief, eine Mail, der Chat, ein Mitarbeiter im Forum oder ein Anruf in der Hotline für 20 Cent pro Anruf oder mit freundlicher Rückfrage die oben genannten kostenlosen Rufnummern. Leider hast du das nicht getan und die Sache einfach laufen lassen und dies wieder ein zweites mal zu dem gleichen Problem kommen lassen.

 

Du wirst hier die 75 Euro in den Raum die irgendwo im Gesetzt stehen? Mhh was ist mit dem Gesetzt das dir als Kunde auferlegt wird? Änderungen umgehend deinem Anbieter mitzuteilen und natürlich die AGB denen du beim Vertrag zugestimmt hast.


bielo
Legende
  • March 15, 2013
 Wird dem Mahnbescheid widersprochen, geht die Sache direkt vor Gericht. Hier klärt ein Richter ob die Forderung richtig sind oder nicht.
M.E. geht das nicht automatisch. Es muss extra Klage eingereicht und vor allem ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden.

 

Mit einem nicht widersprochenem Mahnbescheid, kann aber ohne Gerichtsverfahren sofort ein Vollstreckungstitel beantragt werden. Diesem kann dann aber auch noch widersprochen werden. Wird dem nicht widersprochen ist der Drops gelutscht.

 

Das erste sind Erfahrungen aus einem Verfahren gegen eine gute Freundin. Eine Firma wollte unberechtigter Weise Geld haben. Nach dem Mahnbescheid, dem widersprochen wurde, kam dann nichts mehr. Letzeres sind meine Erfahrungen aus einem arbeitsgerichtlichem Mahnverfahren gegen einen Arbeitgeber meiner Frau.

 

 

Zum Thema: Ich sehe hier viele Versäumnisse beim Kunden. Ein Gerichtsverfahren wird o2 locker gewinnen.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • March 15, 2013
Und die 75 Euro betreffen Telefonanschlüsse und keine Internet/DSL-Anschlüsse. Aus diesem Grund sperrt o2 bei Handyverträge nur das mobile Internet, wenn Rechnungen (auch nur 10 Euro) nicht bezahlt werden.

 

Auch ich sehe hier nur Versäumnisse seitens des Kunden und den Versuch, o2 die Schuld dafür zu geben, was hier die eigentliche Frechheit ist.

 

Überweise jetzt am besten die noch fehlenden EUR 7,50, dann ist Ruhe.


Mister79
Legende
Forum|alt.badge.img+28
  • Legende
  • March 15, 2013
Da ist richtig, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird dann geht die Sache nach bezahlen der Kosten vor Gericht. Das muss dann der Gläubiger tun. Keine Frage, ich wollte das Thema nicht zu weit ausrollen.

 

Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen, dann hat der Gläubiger einen Vollstreckbaren Titel. Diesen kann er in eine Kontopfändung, Sachpfändung usw vollstrecken lassen.

 

Auch diesem Titel kann man widersprechen aber dort kann das Amtsgericht diesen nicht mal eben aufheben. Wenn wird dieser ausgesetzt bis zur klärung aber für ungültig kann dieser ohne Verfahren nicht erklärt werden.

 

Hier ist das Problem, sind die Kosten nicht gerechtfertigt, kann weder die Bank, noch der Arbeitgeber dagegen etwas tun und müsste den vollstreckten Titel bei einer Lohnpfändung umsetzten, genau wie die Bank bei einer Kontopfändung.

 

Wichtig ist aber das O2 dann nicht mehr der Gläubiger ist und das Inkassounternehmen die Ansprüche besitzt. O2 kann ab diesem Punkt gar nichts mehr machen und alles wird über den Gläubigervertreter abgewickelt. Bei einer Kontopfändung kommt dann auch das Thema P Konto usw mit ins Spiel aber ich denke das geht jetzt zu weit.