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Frage nach Sonderkündigung von DSL-Vertrag

  • May 7, 2014
  • 2 Antworten
  • 294 Aufrufe

Htedsv
Besucher:in
7 Monate Früher habe ich einen DSL-Vertrag mit der Laufzeit von 2 Jahren untergeschrieben. Aber jetzt bin ich ein Student und habe ich schon in private Studentwohnheim eingezogen, wo der Campusnetzwerk geboten ist. Außerdem habe ich dafür bezahlt.

 

Kann ich den Vertrag vorher kündigen?

 

Eigentlich schrieb ich den Vertrag, denn der Angestellte in O2-Filiale hat mich betrogen, dass die Laufzeit des Vertrags nur 6 Monate ist. Dann vergass ich die Laufzeit zu bemerken. 

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2 Antworten

stefanniehaus
Legende
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Ein Umzug an sich ist kein Kündigungsgrund.

 

Nur wenn du umziehst und o2 am neuen Wohnort kein DSL anbieten kann, kann man vorzeitig kündigen. Dazu müsstest du aber schon deinen Erstwohnsitz ins Studentenwohnheim verlegen.

Sieht also schlecht aus.

 

zudem haben die DSL-Verträge in der Regel entweder 1 Monat Laufzeit oder 24 Monate. Nicht 6 Monate. Von Betrug kann hier also keine Rede sein.


  • May 7, 2014
Htedsv schrieb:
7 Monate Früher habe ich einen DSL-Vertrag mit der Laufzeit von 2 Jahren untergeschrieben. Aber jetzt bin ich ein Student und habe ich schon in private Studentwohnheim eingezogen, wo der Campusnetzwerk geboten ist. Außerdem habe ich dafür bezahlt.

 

Kann ich den Vertrag vorher kündigen?

 

Eigentlich schrieb ich den Vertrag, denn der Angestellte in O2-Filiale hat mich betrogen, dass die Laufzeit des Vertrags nur 6 Monate ist. Dann vergass ich die Laufzeit zu bemerken. 

Hallo Htedsv und herzlich willkommen in diesem Forum!

 

Die Formulierung, Du seist betrogen worden, schreibe ich mal Deinen offenbar schlechten Deutschkenntnissen zu. Ich vermute, Du kommst von außerhalb unseres Landes und lernst noch unsere Sprache. Allerdings ist der Vorwurf, jemand anders habe einen Betrug begangen, in den meisten Sprachen und Ländern ein Tatbestand, der seinerseits strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann.

 

Ich vermute hier eher ein Missverständnis aufgrund der Sprachschwierigkeiten. Meine Anregung wäre, wenn Du das nächste Mal einen Vertrag abschließt, ihn vorher von jemandem begutachten und Dich beraten zu lassen, der Dir die für Nicht-Muttersprachler meist schwer verstehbaren Formulierungen erklären kann.

 

Zu Deinen Fragen hat stefanniehaus das Nötige geantwortet.

 

Gruß,

 

Fuchs