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Einspruch gegen Rechnung

  • November 2, 2018
  • 1 Antwort
  • 159 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe nun zwei Anliegen, welche meinen DSL-Anschluß betreffen:

1. Die Kündigung meines DSL Vertrages wurde mir zum 6.11.2018 bestätigt und die Forderung gestellt, zu überprüfen, ob das Leihgerät zurückgeschickt werden muss oder nicht. Dazu brauche ich aber die Seriennummer. Da ich aber in Tunesien bin und das Gerät in Deutschland, ich also kein Zugriff auf das Gerät habe, ist mir das nicht möglich (auch weil das Gerät noch original verpackt ist und nie benutzt wurde, da es uns erst im August zugesendet wurde, 5 Monate nach dem Anschlussdatum). Es ist mir auch nicht möglich, falls erforderlich, es fristgerecht bis zum 6.11.2018 zurückzuschicken. Ich würde es gerne, ob nun notwendig oder nicht, zurücksenden. Wohin kann ich es senden und könnte die Frist unter Anbetracht meiner Situation verlängert werden?

2. Wie bereits oben erwähnt, wurde uns der Router erst im August 2018 zugestellt. Obwohl die Freischaltung bereits im März erfolgte, konnte der Anschluß bis August eben nicht genutzt werden. Bis Juli wurde mir der DSL-Anschluss auch nicht in Rechnung gestellt. Nach der Zusendung des Routers im August, wurden mir dann in der Rechnung vom 23.08.2018 (Rechnungsnummer: 189615; siehe Anhang Dok) rückwirkend alle Beiträge seit März in Rechnung gestellt. Gegen diese Rechnung möchte ich gerne Einspruch erheben.
Ich habe alle Monatsbeiträge für den DSL-Anschlußab August (Rechnungsnummern: 192666 (21.09.2018) und195594 (23.10.2018)) bezahlt.
Die Rechnung vom 23.08.2018 (Rechnungsnummer: 189615
; siehe Anhang: Dokument 2) habe ich abzüglich der Monatsbeiträge (216,9518€ + 41,220842 € (MwSt.) = 258,172642€) mit 33,50 € beglichen.
Ich bin seit 2004 langjähriger treuer Kunde von 02 gewesen und bitte hiermit, davon abzusehen mir die Monate März bis Juli in Rechnung zu stellen.

Ich hoffe auf Ihr Entgegenkommen

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Wendel

Edit: Bilder entfernt - o2_Kurt
Bitte keine persönlichen Daten posten

Lösung von o2_Lars

Hallo Eli,
wenn ich das richtig sehe, hattest Du am gleichen Tag noch Kontakt mit unsrer Kundenbetreuung via Chat.
Konnte Dein Anliegen denn dort geklärt werden?
Gruß,
Lars

1 Antwort

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • November 6, 2018
Hallo Eli,
wenn ich das richtig sehe, hattest Du am gleichen Tag noch Kontakt mit unsrer Kundenbetreuung via Chat.
Konnte Dein Anliegen denn dort geklärt werden?
Gruß,
Lars