Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

DSL Sonderkündigungsrecht wegen Umzug

  • March 4, 2019
  • 2 Antworten
  • 120 Aufrufe

dumdidumdidumm
Besucher:in
Hallo! Ich kündige meine bisherige Wohnung zum 30.04.2019.
An meinem neuen Wohnort ist kein O2-DSL verfügbar.
Mein Vertrag läuft noch bis November 2019.
Gibt es eine Kulanzregelung für diesen Fall?
Ich bin seit 20 Jahren Kunde (erst VIAG-Interkom, dann O2.
Kann sich ein Moderator bitte bei mir melden?
Herzlichen Dank!
Seba

Lösung von Jogi

Moin,

ich bin zwar kein Moderator, aber das prozedere ist wie folgt:

Umzug bei o2 anmelden, wenn o2 dann feststellt, dass sie nicht schalten können, wird der Vertrag mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr beendet.
Kulanzregelungen kann in dem Fall kein Moderator treffen, das müsstest du dann schriftlich per Post oder Fax bei o2 einreichen und jeder Fall wird dann einzeln geprüft.

Greetz

2 Antworten

Jogi
Legende
  • Lösung
  • March 5, 2019
Moin,

ich bin zwar kein Moderator, aber das prozedere ist wie folgt:

Umzug bei o2 anmelden, wenn o2 dann feststellt, dass sie nicht schalten können, wird der Vertrag mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr beendet.
Kulanzregelungen kann in dem Fall kein Moderator treffen, das müsstest du dann schriftlich per Post oder Fax bei o2 einreichen und jeder Fall wird dann einzeln geprüft.

Greetz

dumdidumdidumm
Besucher:in
Hallo Jogi,
vielen Dank für Dein e Auskunft!
Seba