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DSL mit Drosselung

  • May 24, 2017
  • 2 Antworten
  • 1013 Aufrufe

andymx
Besucher:in
Leider wurde meine Leitung 50Mbit (auch viel zu spät geschaltet 4 tage überhaupt kein Internet und Telefonie erst nach vielen anrufen und versprochener Vergütung dafür (auch nie erhalten  )) ab 300 Gb gedrosselt was meiner Meinung viel zu niedrig angesiedelt ist da praktisch alles bei mir darüber läuft Maxdome... usw...als ich den Tarif gesehen habe (sieht man auch erst nach dem tarifwechsel) zu zuzüglich 15 Euro um eine freie Download Rate zu bekommen sind mir die Augen raus gefallen,das wären im Monat 10 Euro mehr als bei dem Top Anbieter ohne Daten grenze. Weiterer Kritikpunkt ich habe den alten Router nicht zurück geschickt da ich auch keine Kenntnis davon erhalten habe es zu müssen,da ich ihn auch vollpreis bezahlt habe,ergo 50 Euro abgebucht für den neuen was bei einer retour von dem alten wohl nicht angefallen wäre 

ich war sehr lange zufrieden auch lang jähriger kunde aber ich bin mir ernsthaft am überlegen zu einem anderen Anbieter zu Wechseln

mfg

2 Antworten

WirSindBaldBei1und1
Besucher:in
Dass man o2-Boxen zurück schicken muss, hatte ich durch Zufall bei „Mein o2“ gelesen. Dass o2 die Fair-Use-Mechanik hat, sollte eigentlich beim Wechselangebot genannt werden. Ist das nicht der Fall, kann der Tarifwechsel eventuell widerrufen werden.


svx
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • May 25, 2017
Moin zusammen,

hier scheint aber gerade so einiges durcheinander gewürfelt zu werden...

Zuerst einmal die Frage, wie der neue Tarif abgeschlossen wurde. Bestellt man online, wird die Fair-Use-Mechanik ja erwähnt. Selbst wenn der Wechsel telefonisch erfolgt wäre, kommt ja danach eine AB, und auch da steht eindeutig drin, dass die Fair Use Bestandteil des Vertrags ist. Man muss es halt nur mal lesen...

Ebenso verhält es sich beim Leihrouter. In der Auftragsbestätigung steht klar vermerkt, dass die Geräte nur leihweise zur Verfügung gestellt werden. Auch hier wieder: lesen, lesen, lesen!

Weiterhin hat eine Gebühr für den neuen Router nichts mit dem alten zu tun. Wenn hier etwas berechnet wurde, dann ist das halt die normale Bereitstellungsgebühr. Hätte man die nicht erfolgte Rücksendung des Altgerätes in Rechnung gestellt, dann gäbe es hierfür auch einen gesonderten Posten. Hierzu bitte noch einmal die Rechnung genau anschauen. Ein voll bezahltes Gerät aus einem Uuuuralt-Vertrag (gibt es ja schon ewig nicht mehr) ist natürlich dein Eigentum und muss nicht zurückgeschicht werden.

LG