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DSL Kündigung Umzug DSL Leitung nicht an neuer/alter Wohnung belegt

  • November 15, 2018
  • 9 Antworten
  • 387 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir jemand einen Tipp geben kann.

Folgende Situation stellt sich dar.

Der DSL ist zum 13.8.2019 gekündigt und bestätigt.

Ich ziehe aber schon zum 1.3.2019 aus meiner jetztzigen Wohnung aus.

Die Leitung des Einfamilienhaus in das ich mit einziehe ist durch den Eigentümer belegt.
Ich werde dort zur Untermiete wohnen.

An der Hotline wurde mir gesagt, dass ich eine Meldebescheinigung vorlegen müsste und könnte dann vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Wenn ich mitteile, dass die Leitung von mir nicht genutzt werden kann. Dies kann auch vom Nutzer bestätigt werden.

Soweit so gut.

Bei Dursicht meiner Unterlagen ist mir aber folgendes aufgefallen...
Der DSL Vertrag läuft auf meine Mutter. (Kombi Vorteil usw. ...)

Sie steht nicht im Mietvertag.
Sie ist seit längerem augezogen und hat Ihre eigene Wohnung. Sie war nur vorrübergehend in meiner Wohnung.

Gilt dann das Sonderküdigungsrecht auch?

Eine aktuelle Meldebescheinung hat Sie ja (Eigentumswohnung) und Sie hat einen eigenen DSL Vertag, der noch länger läuft.

Die aktuelle Leistung kann ja dann an Ihrer Wohnung auch nicht erbracht werden?

Oder muss ich gar den Vertrag auf meinen Namen umschreiben lassen, damit ich vorab raus komme.

Vielen Dank schon.

Viele Grüße

Ted

Lösung von Klaus_VoIP

Na klar geht das - Rechtsgrundlage steht im TKG!
Nach Kenntnis des Auszuges MUSS die Leitung freigegeben werden.

9 Antworten

  • November 15, 2018
Es können je nach lage auch zwei DLS Verträge in einer Wohnung laufen. daher ist es am einfachsten, dass man einfach einen Umzug beauftragt. kann dann nicht geschalten werden, wird der Vertrag mit der 3 Monats-Frist beendet. Du könntest den Vertrag auch selber übernehmen und selber den Umzug beauftragen.

Klaus_VoIP
Legende
  • November 15, 2018

Eine aktuelle Meldebescheinung hat Sie ja (Eigentumswohnung) und Sie hat einen eigenen DSL Vertag, der noch länger läuft.

Wenn das ein O2-DSL-Vertrag ist, wird gerüchteweise O2 keine größeren Forderungen stellen und das wäre der einfachste Weg.
Ob die Story mit dem Einfamilienhaus verfängt erscheint mir eher unwahrscheinlich.

  • Autor
  • Besucher:in
  • November 15, 2018
Ihr DSL ist kein O2 Vertrag... Hmmm

Klaus_VoIP
Legende
  • November 15, 2018
Oha, dumm gelaufen!
Da kannst Du nur auf Kulanz hoffen, denn nach den Regeln des TKG gibt es keine begründete vorzeitige Kündigung. Ein Einfamilienhaus hat meist ein dickes Kabelbündel und könnte 10 DSL-Anschlüße haben. Da wird die Begründung "Vermieter will nicht" auch nicht gut ankommen.

Egal wie - die Differenz sind nur 6 Wochen nach überschlägiger Rechnung, denn Du zahlst nach Einsenden der Ummeldebestätigung ohnehin 3 Monate+dem angefangenen Monat. Bei Umzug zahlst Du auch noch die Umzugsgebühr. Vielleicht ist O2 auch deswegen kulant, aber die große cash-cow ist hier nicht erkennbar.

  • Autor
  • Besucher:in
  • November 15, 2018
Ok,

dann werde ich so vorgehen.
Wenn die Kündigung der Wohnung durch geht, werde die Kündigungs Bestätigung samt aktueller MELDE Bescheinigung meiner Mutter,zur Sonderkündigung packen.

Meine Frage jetzt egal ob die das akzeptieren oder nicht... Was macht mein Nachmieter? Wenn ich die Leitung noch 3 Monate März bis einschließlich Mai oder 6,5 Monate März bis Mitte August belege?

Er möchte sich ja auch anmelden im besten Fall. Geht das dann überhaupt?

Viele Grüße

Ted

Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • November 15, 2018
Na klar geht das - Rechtsgrundlage steht im TKG!
Nach Kenntnis des Auszuges MUSS die Leitung freigegeben werden.

  • Autor
  • Besucher:in
  • November 15, 2018
Ok, muss ich dann weiter zahlen?

o2_Manga
  • November 15, 2018
Hallo TedPaul85,
ich versuche das Knäuel mal für dich zu entwirren.
Punkt 1, wenn der Vertrag auf deine Mutter abgeschlossen ist, ist sie für das Kündigungsprozedere alleinig verantwortlich. D.h. wenn eine vorzeitige Freigabe der Leitung in der Wohnung von dir erfolgen soll, bieten wir ihr zwei Möglichkeiten an:
Erstens: sie beauftragt eine Mitnahme des Vertrags an ihre neue Adresse und "parkt" ihn dort bis August 2019. Kostet die Umzugsgebühr von 49,99 EUR einmalig. Dafür ist nicht erforderlich, daß ihn ihrer Wohnung paralell noch eine weitere Telefondose betrieben wird. Für uns ist entscheidend, daß es im Hauptverteiler zu dieser Adresse einen freien Port gibt, den wir dann schalten.
Zweite Möglichkeit: sie bittet um die vorzeitige Auflösung des Vertrags, wenn du die Wohnung zum 01.03.2019 verläßt und zahlt die restlichen monatlichen Grundgebühren in einer Rechnung. Dies wären dann 5 1/2 Monate * Grundgebühr. Ihr Kombivorteil entfällt dann ab dem Moment auf ihrem Mobilfunkvertrag.
Punkt zwei: wenn du die ganze Angelegenheit alleine regeln willst, müßtest du den Vertrag übernehmen. Kostet auch einmalig 49,99 EUR. Aber: das Prozedere bleibt dann das Gleiche wie bei deiner Mutter (Umzugskonsten; vorzeitige Vertragsauflösung) Einzige Ausnahme: in dem Einfamilienhaus, in das du einziehst, ist der Vertragsinhaber o2 Kunde. Dann fiele das unter Haushaltzusammenführung und die Kollegen würden eine Kulanzentscheidung zu deinen Gunsten treffen. Ansonsten sehe ich hier leider keine Möglichkeit, die Situation kostengünstig für dich zu bereinigen. Ein Umzug fällt in die persönliche Lebensplanung. 24 Monatsverträge können da manchmal hinderlich sein.
BG Manga

Klaus_VoIP
Legende
  • November 16, 2018
Ups? Die Lösung unter 1. habe ich noch nie gehört. Macht unter Gebührenaspekten auch keinen Sinn. Nach TKG geht es nur um die Auszugsmeldung. Dann zahlt man bis zum Vertragsende und die Sache ist erledigt. So wurde es auch bisher angeboten.
Das per Umzug zu regeln mitsamt den zusätzlichen Kosten, erscheint mir neu und unsinnig. Das würde ja nur dazu führen, das in solchen Fällen der Vertragsnutzer sich eben nicht mehr abmeldet, da er dann noch mehr zahlt. Das kann auch nicht im Interesse der Provider sein.