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(DRINGEND) bitte um erneute Kündigungsbestätigung!

  • October 1, 2018
  • 2 Antworten
  • 99 Aufrufe

mogi99999
Besucher:in
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Monaten habe ich bereits per Briefform meinen DSL Vertrag gekündigt.

Ich möchte nun gerne eine Kündigungsbestätigung anfordern, da ich diesen leider verloren habe.
Wie lange dauert die Zustellung?

Wird die Kündigungsbestätigung per Post zugestellt oder im Mein O2 Postfach als PDF hinterlegt?

Leider ist es derzeit nicht möglich, über die Service-Hotline O2 zu erreichen. Daher dieser Kommunikationsweg.

Mit freundlichen Grüßen,
Moritz Bauer

2 Antworten

o2_Lars
  • Moderator
  • October 2, 2018
Hallo mogi,
eine Kündigung für den DSL Vertrag kann ich so erst einmal nciht erkennen. Der Vertrag wurde 2017 abgeschlossen und hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, es ist also grundsätzlich noch genug Zeit, eine Kündigung einzureichen, sei es per Brief oder Fax oder auch per Online Vormerkung und anschließender telefonischer Bestätigung unter der angezeigten Rufnummer.
Gruß,
Lars

Mister79
Legende
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  • Legende
  • October 3, 2018
Wenn du den DSL Zugang zu einem anderen Anbieter ziehen möchtest, dann empfiehlt sich den neuen Anbieter kündigen zu lassen.

Sprich, der neue Anbieter wird bei der Bestellung beauftragt den alten zu kündigen. Dann sprechen sich O2 und der neue ab, wann der Anschluss geschaltet wird. In diesem Fall kommt es zu keiner Unterbrechung, da der Abschalttag auch genau der Aufschalttag ist.

Sollte etwas schief gehen ist der alte Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet, bis ein neuer Schaltungstermin ausgehandelt wurde. Davon bekommst du dann in der Regel nichts mit, hast aber einen unterbrechungsfreien Übergang.

Wenn du selbst kündigst muss der neue Anbieter 3 Monate vor Vertragsende beauftragt werden. Sonst kann es passieren das der neue auch kündigt und O2 dies als neue Willenserklärung sieht. Dumm ist nur, innerhalb der letzten drei Monate vor Vertragsende dann der Vertrag sich verlängert für 1 Jahr. Der neue Anbieter muss also vor Ablauf beauftragt werden und zwar vor der 3 Monatsfrist und nicht erst einen Tag vorher.