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Warum O2
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Bitte um Kündigung des DSL-Anschlusses, da nach einem Umzug die Übernahme des Vertrages nicht möglich ist.

  • April 12, 2018
  • 2 Antworten
  • 190 Aufrufe

IrinkaS
Besucher:in
Bitte um Kündigung des DSL-Anschlusses, da nach einem Umzug die Übernahme des Vertrages nicht möglich ist.

Miene Mama wohnte in einer anderen Stadt und hat letztes Jahr einen neuen Vertrag mit DSL-Anschluss bei O2 abgeschlossen. Am 01.02.2018 ist meine Mama zu mir gezogen, weil es ihr gesundheitlich nicht gut geht und ich sie so im Alltag unterstützen kann. Augrund der geringen Rente meiner Mama, ist es ihr nicht möglich, sich eine eigene Wohnung zu leisten. Auch die staatliche Unterstützung war nicht hilfreich (Altersarmut). Somit leben wir in einer gemeinsamen Wohnung (Bestandshaushalt). Da ich selbst alleinerziehende Mama eines 6,5-jährigen Sohnes bin, kann ich bedauerlicherweise meiner Verpflichtung für meine Mama finanziell zu sorgen nicht nachkommen.

Da in der „neuen“ Wohnung ein DSL/TV-Anschluss bereits (seit über sechs Jahren) vorhanden ist, ist eine Übernahme des O2-DSL-Vertrags nicht möglich, auch wenn O2 evtl. in der Lage die gewohnte Verbindung an unserem Wohnort herzustellen. Die Nachweise hierfür wurden von meiner Mama bereits übersandt. Zwei getrennte DSL-Verträge in einer Wohnung sind wohl überflüssig.

Mit dem Schreiben vom 15.03.2018 haben wir um eine Kündigung zum 01.02.2018 (nicht zum 01.02.2019; war ein Tippfehler, welchen ich hiermit korrigiere bzw. klarstelle) gebeten. Anschließend wurde der DSL-Anschluss nun zum 06.04.2018 gekündigt, jedoch werden durch die vorzeitige Beendigung von Vertragsbestandteilen mit Mindestvertragslaufzeit zur Abgeltung der Restlaufzeit weitere Gebühren in Rechnung stellen (gemäß O2-Schreiben vom 26.03.2018).

Ich verstehe die Welt nicht mehr! Warum geht O2 auf die Tatsache nicht ein, dass ein DSL/TV-Vertrag bereits vorhanden ist und der O2-DSL-Vertrag nicht übernommen werden kann.

Am 21.01.2018 erfolgte ordnungsgemäße Abnahme der Wohnung und der Schlüssel. Somit werden ab dem 21.01.2018 keine Leistungen von dem Kunden (meiner Mama) genutzt.

Mit Schreiben vom 09.04.2018 erneut nicht darauf eingegangen und sogar "Untätigkeit/Unterlassung" ausgesprochen. Jegliche Rückmeldungen und Vorlage der Unterlagen sind fristgerecht erfolgt!

Allein aus ethischen Gründen bitte ich auf die weitere Gebührenerhebung nach dem 01.02.2018, hilfsweise nach dem 06.04.2018, zu verzichten.

In der Hoffnung, dass hier die O2 mich erhört und den Vertrag vollständig kündigt verbliebe ich

Hochachtungsvoll
Irina Steiger

Lösung von o2_Lars

Hallo @IrinkaS,

zu dieser Anfrage hat @Jogi ja schon einiges hilfreiches geschrieben. Wenn der Vertrag Deiner Mutter vor Ablauf der Mindestlaufzeit deaktiviert wird, so handelt es sich hierbei schon um eine Kulanzlösung. Denn grundsätzlich unternehmen wir von unserer Seite aus alles, um den Vertrag zu erfüllen. Wenn in einer Wohung bereits ein Anschluss besteht, wir aber grundsätzlich in der Lage sind, eben jene Wohnung zu versorgen, dann liegt die Ursache, dass eine Leistung in der Wohnung nicht erbracht wird letztendlich daran, dass keine entsprechende Verkabelung im Gebäude und/oder der Wohnung vorhanden ist. Darauf haben wir keinen Einfluss, dies liegt letztendlich im Einflussbereich des Hausbesitzers.

Wenn in einem solchen Fall ein Vertrag dennoch vorzeitig beendet wird, dann ist dies bereits eine Kulanzlösung.

Bitte beachte auch, dass eine Kündigungsbearbeitung gerade solcher Anfragen hier im Forum nicht wirkllich möglich ist.

Gruß,

Lars

2 Antworten

Jogi
Legende
  • April 12, 2018
Moin,

so ist aber leider das Prozedere bei einer außerordentlichen Kündigung eines DSL Vertrages mit Mindestvertragslaufzeit nach TKG.

Ein bestehender DSL Anschluss ist im Übrigen nicht unbedingt Hinderungsgrund, einen 2. Anschluss zu schalten, aber da o2 der außerordentlichen Kündigung entsprochen hat, fallen nun mal wegen der vorzeitigen Ablösung 3x Grundgebühr an, denn o2 sind ja auch Kosten bei An- und Abschaltung entstanden.

So ärgerlich das auch ist und so sehr ich auch deine Lage und die deiner Mutter verstehe, da wird wohl leider kein anderer Weg bleiben, als um eine kulante Regelung von o2 zu bitten und zu hoffen, dass es eine gibt, aber ob das von Erfolg beschieden sein wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Greetz


o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • April 13, 2018
Hallo @IrinkaS,

zu dieser Anfrage hat @Jogi ja schon einiges hilfreiches geschrieben. Wenn der Vertrag Deiner Mutter vor Ablauf der Mindestlaufzeit deaktiviert wird, so handelt es sich hierbei schon um eine Kulanzlösung. Denn grundsätzlich unternehmen wir von unserer Seite aus alles, um den Vertrag zu erfüllen. Wenn in einer Wohung bereits ein Anschluss besteht, wir aber grundsätzlich in der Lage sind, eben jene Wohnung zu versorgen, dann liegt die Ursache, dass eine Leistung in der Wohnung nicht erbracht wird letztendlich daran, dass keine entsprechende Verkabelung im Gebäude und/oder der Wohnung vorhanden ist. Darauf haben wir keinen Einfluss, dies liegt letztendlich im Einflussbereich des Hausbesitzers.

Wenn in einem solchen Fall ein Vertrag dennoch vorzeitig beendet wird, dann ist dies bereits eine Kulanzlösung.

Bitte beachte auch, dass eine Kündigungsbearbeitung gerade solcher Anfragen hier im Forum nicht wirkllich möglich ist.

Gruß,

Lars