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"bis zu 16000 k/bits" geliefert wird 3000!!! wie komme ich da raus?

  • November 28, 2013
  • 22 Antworten
  • 370 Aufrufe

Kati0086
Besucher:in
Hallo,

 

bin ziemlich verzweifelt.

Sind umgezogen und haben den Vertrag mitgenommen. o2 DSL Fun Max flat Analog mit bis zu 16000 kbits.

Es kommen aber gerade mal 3000 hier an.

Habe auch schon eine Sonderkündigung per Einschreiben vor ca. 3 Wochen hingeschickt aber keine Antwort erhalten. Mit der Hotline bin ich überfordert, genauso wie die Mitarbeiter dort meines Erachtens auch. :/

Ich möchte so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus, der würde noch bis Juni 2014 laufen.

Geht gar nicht. :frowning

Lieben Gruß, hoffe Ihr könnt helfen.

 

 

 

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22 Antworten

stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Normalerweise müsste es möglich sein aus dem Vertrag raus zu kommen.

Wegen der 3 Monats-Frist lt. Telekommunikationsgesetz aber erst zu Ende Februar 2014.

Frage an der Hotline oder hier im Forum bei einem Moderator mal nach dem aktuellen Bearbeitungsstand.


o2_StefanX
Forum|alt.badge.img+16
  • Team
  • November 29, 2013
stefanniehaus schrieb:
Normalerweise müsste es möglich sein aus dem Vertrag raus zu kommen.

 

Warum?

 

Gruß

Stefan


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
o2_Stefan schrieb:
stefanniehaus schrieb:
Normalerweise müsste es möglich sein aus dem Vertrag raus zu kommen.

 

Warum?

 

Gruß

Stefan

Der Tarif hat meines Wissens einen Bandbreitenkorridor von 5Mbit/s bis 16MBit/s.

Und diese vertraglich vereinbarte Leistung kann nach dem Umzug nicht mehr erbracht werden.


Kati0086
Besucher:in
  • Autor
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  • November 29, 2013
Also, folgendes steht in den AGB´s, es ist ja nicht so, als hätte ich mich nicht auch mal informiert:

 2.1.3 ZugangsbandbreiteFestnetzSoweit nicht anders vereinbart, bieten alle Produkte eineZugangsbandbreite (netto) in einem Bereich von 5.000 bis16.000 KBit/s Downstream (vom Anbieter zum Kunden) und bis1.024 KBit/s Upstream (vom Kunden zum Anbieter).Die effektiv nutzbare Zugangsbandbreite in das Netz des Anbietersje Anschluss hängt von den physikalischen Gegebenheiten amKundenstandort, insbesondere der Anschlussleitung, ab.Soweit die oben beschriebenen Zugangsbandbreiten am Anschlussdes Kunden im Durchschnitt nicht erreichbar sind, werden demKunden die Produktvarianten auf Wunsch auch mit 1.500 bis zu5.000 KBit/s Downstream angeboten. Fakt ist jedoch, dass ich keinen anderen Vertrag möchte, der dann "nur" 5€ im Monat weniger kostet. Ich möchte gerne, dass man mit dem Kunden kommuniziert und sich einfach mal die Mühe macht auf eine Kündigung (per EINSCHREIBEN) zu antworten.Meine Frage an den Moderator, was ist da los?
Ich weiss, dass es eine "Schlechtleistung" ist. Ich bitte wirklich darum, sich um diesen Fall zu kümmern. Es ist im Moment schon alles stressig genug, da fehlt mir sowas gerade noch.  

o2_StefanX
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  • Team
  • November 29, 2013
An der alten Adresse lag allerdings laut HVT Check eine niedrigere Bandbreitenklasse als an der jetzigen Adresse an.

 

Daher bin ich mir nicht sicher ob hier wirklich ein Sondekündigungsrecht gem. TKG §46 greiften würde.

 

Gruß

Stefan


stefanniehaus
Legende
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D.h. es waren vorher schon weniger als 5MBit/s im durchschnitt?


o2_StefanX
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  • Team
  • November 29, 2013

2.1.3 ZugangsbandbreiteFestnetzSoweit nicht anders vereinbart, bieten alle Produkte eineZugangsbandbreite (netto) in einem Bereich von 5.000 bis16.000 KBit/s Downstream (vom Anbieter zum Kunden) und bis1.024 KBit/s Upstream (vom Kunden zum Anbieter).Die effektiv nutzbare Zugangsbandbreite in das Netz des Anbietersje Anschluss hängt von den physikalischen Gegebenheiten amKundenstandort, insbesondere der Anschlussleitung, ab.Soweit die oben beschriebenen Zugangsbandbreiten am Anschlussdes Kunden im Durchschnitt nicht erreichbar sind, werden demKunden die Produktvarianten auf Wunsch auch mit 1.500 bis zu5.000 KBit/s Downstream angeboten.  
Ich bin kein Jurist und möchte das nun auch nicht Juristisch ausseinander nehmen. Der Router verbindet allerdings derzeit effektiv mit 4,2 Mbit/s, netto werden 8 Mbit/s eingespeist.

 

Ich helfe dir gerne bei der Kommunikation mit der Fachabteilung die die Sonderkündigungen bearbeiten und schreibe die Kollegen einmal an und schildere denen deinen Einwand, versprechen das dieser stattgegeben wird kann ich aber nicht.

 

Gruß

Stefan

 

 


Kati0086
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  • Autor
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  • November 29, 2013
Vielen Dank schonmal für die Antworten,

 

jedoch hatten wir an der alten Adresse g-o nr. 3a eine 16000 leitung und auch die volle bandbreite.

der speedtest der seite initiative-netzqualitaet.de zeigt mir eine Datenrate von 3,62 Mbit/s.

Jurist bin ich auch nicht, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir,dass es doch nicht in Ordnung ist, wenn ich einen Vertrag mit bis zu 16000 abgeschlossen habe und mindestens 5000 kommen müssen.

 


Kati0086
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 2, 2013
So, warum bin ich nicht überrascht nichts mehr gehört zu haben?

So mit Rückmeldungen Kunden gegenüber hat es dieser Dienstleister wohl nicht so.

Also: Hotline anrufen...habe doch tatsächlich eine

Bestandskunden-Hotline gefunden die kostenlos sein soll.

Jetzt bin ich aber mal gespannt.

 

Nutzen Sie die 24 Stunden Gratis-Bestandskunden-Hotline*Sie haben Fragen zu Ihren bestehenden Verträgen, Ihrer Rechnung oder andere Anliegen, dann erhalten Sie unter 0179 - 4444 333 schnelle Antworten. Als Selbständiger werden Sie über diese Hotline bevorzugt behandelt.

 

 


Kati0086
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  • Besucher:in
  • December 2, 2013
Mein Schreiben ist Sa raus gegangen, da bin ich dann mal gespannt was drin steht.

Bzw. ob es hier jemals wirklich ankommt.

Ob die Rufnummer 0179 - 4444 333 kostenlos ist weiss die gute Dame aus der Service-Hotline leider auch nicht.

Es gäbe mittlerweile so viele Nummern, dass man da selbst total durcheinander kommt.

Hat mir aber nochmal eine Nr. gegeben. 01804-055222 einmalig 0,20 €.

 


stefanniehaus
Legende
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Kati0086 schrieb:
So, warum bin ich nicht überrascht nichts mehr gehört zu haben?

So mit Rückmeldungen Kunden gegenüber hat es dieser Dienstleister wohl nicht so.

 

Schon mal was von Wochenende gehört? ;-)


Libermann
Besucher:in
  • Besucher:in
  • December 2, 2013
stefanniehaus schrieb:
Kati0086 schrieb:
So, warum bin ich nicht überrascht nichts mehr gehört zu haben?

So mit Rückmeldungen Kunden gegenüber hat es dieser Dienstleister wohl nicht so.

 

Schon mal was von Wochenende gehört? ;-)

SO was gibts ja wohl nicht, an einem Adventwochenende Zeit mit der Familie zu verbringen  😮

 

Vielleicht sollte man an der Stelle aber auch noch mal eine Sache klären:

 

Hotline zur Auskunft und für "kleinere" Sachen... rund um die Uhr.

Fachabteilung für Bearbeitung von "größeren/schwerwiegerenden" Sachen... begrenzte Zeit (welche weiß ich nicht)


Kati0086
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  • Autor
  • Besucher:in
  • December 2, 2013
Wochenende??? Nein, nie davon gehört........

ich meinte eine kurze Rückmeldung ob meine Kündigung jetzt bearbeitet wird oder was da los ist.

Verständlicherweise habe ich keine Lust noch länger für eine Leistung zu bezahlen die ich gar nicht erhalte.

Also spielt die Zeit in meinem Fall eine erhebliche Rolle!!!

Ich warte seit über 3 Wochen auf eine Antwort und meine Aussage war auch darauf bezogen.

Das schonmal dazu.

Das eine Hotline für kleinere Dinge gedacht ist, das weiss ich doch auch, jedoch ist meine Erfahrung das ich auch schon für "kleinere Dinge" stundenlang in der kostenpflichtigen Warteschleife gehangen habe. Dann wird man aus der Leitung geschmissen und kann es wieder versuchen.

Daher mein Groll auf die dumme Hotline.

Aber ist zuviel verlangt.... dafür möchte ich mich entschuldigen. ☺️

 <3 EINE FROHE UND BESINNLICHE ADVENTSZEIT <3


o2_StefanX
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  • Team
  • December 2, 2013
Es ging hierzu sowohl Freitag den 29.11.2013 als auch heute ein Schreiben raus.

 

Gruß

Stefan


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Kati0086 schrieb:Verständlicherweise habe ich keine Lust noch länger für eine Leistung zu bezahlen die ich gar nicht erhalte.Also spielt die Zeit in meinem Fall eine erhebliche Rolle!!!

Ich warte seit über 3 Wochen auf eine Antwort und meine Aussage war auch darauf bezogen.

Das schonmal dazu.

Trotzdem spielt die Zeit keine große Rolle.

Sollte das Recht auf außerordentliche Kündigung wirklich bestehen, so gilt trotzdem die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende laut Telekommunikationsgesetz. Der Vertrag läuft also so oder so bis mindestens Ende Februar 2014. Egal ob du jetzt eine Rückmeldung bekommst oder in 4 Wochen.


Kati0086
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 3, 2013
trariiii traraaaaaa die Post ist da!!

 

Leider gefällt mir der Inhalt aber so rein gar nicht. Es würde aktuell kein Sonderkündigungsrecht vorliegen.

Es gäbe keine Garantie für das Erreichen von Übertragungsgeschwindigkeiten. Sei von technischen Faktoren abhängig...blablabla.

Jetzt wirds aber interessant:

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf unsere AGB hinweisen, nach denen wir unsere Dienstleistungen lediglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung stellen und keine bestimmte Zugangsbreite garantieren.

 

Das ist wirklich interessant, denn in den AGB´s steht z.b. unter Punkt 2.1.3. (2)

 O2DSL All-in S:Das Produkt O2DSL All-in S bietet bis zueinem Nutzungsvolumen von 100GB pro Abrechnungsmonat eine Übertragungsgeschwindigkeitzwischen 5.000 und 8.000 kBit/s. Downstream.(vom Anbieter zum Kunden) und danach bis zum Ende des Abrechnungsmonats von bis zu 2.000 kBit/sDownstream. (Einschränkung gilt ab dem 01.07.2014) Der Upstream (vom Kunden zum Anbieter) beträgt bis zu 1.000 kBit/s D.h. ich zahle weiterhin für eine 16000 Leitung, surfe aber noch nichtmal mit dem kleinsten Paket von o2 und das soll rechtens sein? Ich fühle mich richtig verarscht ganz ehrlich. Jetzt wieder einen Brief zu o2 schicken? Bringt das was? Anwalt einschalten? Was sagt Ihr dazu? Ich bin so sauer, dass ich eigentlich nichts gegen einen Rechtsstreit einzuwenden hätte, außer meine Zeit und Nerven. Gute Rechtsschutz habe ich und einen befreundeten Anwalt auch. Ist es das wert oder in den sauren Apfel beißen und halt bis Juni warten?    

 


o2_Matze
  • Moderator
  • December 3, 2013
Kati0086 schrieb:
trariiii traraaaaaa die Post ist da!!

Das ist wirklich interessant, denn in den AGB´s steht z.b. unter Punkt 2.1.3. (2) O2DSL All-in S:Das Produkt O2DSL All-in S bietet bis zueinem Nutzungsvolumen von 100GB pro Abrechnungsmonat eine Übertragungsgeschwindigkeitzwischen 5.000 und 8.000 kBit/s. Downstream.(vom Anbieter zum Kunden) und danach bis zum Ende des Abrechnungsmonats von bis zu 2.000 kBit/sDownstream. (Einschränkung gilt ab dem 01.07.2014) Der Upstream (vom Kunden zum Anbieter) beträgt bis zu 1.000 kBit/s D.h. ich zahle weiterhin für eine 16000 Leitung, surfe aber noch nichtmal mit dem kleinsten Paket von o2 und das soll rechtens sein? Ich fühle mich richtig verarscht ganz ehrlich. Jetzt wieder einen Brief zu o2 schicken? Bringt das was? Anwalt einschalten? Was sagt Ihr dazu? Ich bin so sauer, dass ich eigentlich nichts gegen einen Rechtsstreit einzuwenden hätte, außer meine Zeit und Nerven. Gute Rechtsschutz habe ich und einen befreundeten Anwalt auch. Ist es das wert oder in den sauren Apfel beißen und halt bis Juni warten?
Hi Kati0086,

hast du denn in deinem Schreiben explizit deinen Kündigungswunsch geäußert?

Grüße, Matze

 


Kati0086
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 3, 2013
Hallo Matze,

 

hier eine Kopie meiner Kündigung:

 

Betreff: Sonderkündigung wegen Nichterreichen der vereinbarten DSL-Bandbreite

Kundennr. ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

die im Vertrag vereinbarte DSL-Bandbreite von bis zu 16000 kbit/s wird von Ihnen nicht erreicht. Lediglich werden hier 2000 kbit/s erreicht. Dies ist eine erhebliche Pflichtverletzung. Ich beziehe mich auf das Urteil vom Amtsgericht Fuerth vom 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08. Daraus geht ganz klar hervor das mir ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Naja, das genannte Urteil ist aber schon längst überholt, seitdem das TKG überarbeitet wurde. Zudem geht es in dem Urteil um einen Neuanschluss. Der Hinweis auf das Urteil taugt nur bedingt.


Kati0086
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 4, 2013
Also vl. ein neues Schreiben, wo ich den Fachleuten mal Ihre eigenen AGB´s zitiere?

 

LG

 

 


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Jain. Ein Schreiben in dem du dich auf §46 TKG berufst und den Vertrag deswegen zum 31.03.2014 kündigst.

 

Wobei dann zu klären, ob die in §46 genannten Voraussetzungen hier exakt zutreffen, d.h. ob die vertraglich geschuldete Leistung erbracht wird oder nicht.

Diese Beurteilung können vermutlich nur Juristen vornehmen.


Kati0086
Besucher:in
  • Autor
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  • December 4, 2013
Vielen Dank für die Info,

 

habe jetz nochmal eine neues Kündigungsschreiben verfasst und werde dieses morgen per Einschreiben wegschicken. Falls dann wieder so ein Standard-Schreiben zurückkommen sollte geht der ganze Papierkram zum Anwalt. So langsam reichts mir.

 

Lieben Gruß