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Betrogen bei der Bandbreite?

  • February 7, 2019
  • 37 Antworten
  • 510 Aufrufe

Hallo zusammen, gestern wurde mein 50 M Bit Anschluss geschaltet. Effektiv habe ich aber nur 16 M Bit, mehr sind auch laut O2 Hotline bei mir nicht möglich,da ADSL. Zuvor hatte ich natürlich eine Abfrage für meine Adresse gemacht, dort wird mir auf der Internetseite von O2 angegeben, dass 50 Mbits möglich sein. Nach dem Gespräch mit dem O2 Mitarbeiter habe ich bei der Telekom angerufen und nachgefragt – die sagten, dass 50 M Bit möglich sein.
Ich fühle mich von O2 ziemlich ver...., immerhin hätte Ihnen das ja vorher bekannt sein müssen und ich finde, sie hätten den Vertrag für diese Adresse nicht anbieten dürfen oder mich über die deutlich geringere Brandbreite informieren müssen. Gibt es für solche Fälle ein Sonderkündigungsrecht? Immerhin wird der Vertrag nicht erfüllt.
Gruss,
Lars

37 Antworten

Jogi
Legende
  • February 7, 2019
Moin,

kommt auf deinen Vertrag an und was im Datenblatt als Mindestgeschwindigkeit steht.
Der myhome M z.B. hat max 50, min. 5 Mbit.

Wenn allerdings, wie du schreibst, VDSL bei dir möglich ist, dann würde ich doch einfach mal versuchen, einen Technologiewechsel zu beauftragen. Sollte der Netzbetreiber einen freien Port haben, dann kannst du auch VDSL geschaltet bekommen.

Greetz

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  • February 7, 2019
Die 5 MBit als Mindestleistung stehen bei mir auch, allerdings wäre ich davon ausgegangen, dass die Leistung kurzfristig auf solche Werte ab sinken kann. Was mich ärgert ist,dass die maximale Leistung laut o2 gar nicht möglich sei-der Telekomtechniker hat am APL 17 MBit gemessen. Einen Antrag auf VDSL stelle ich dann bei der Telekom? Eigentlich wäre das ja Aufgabe von O2-Aktuell machen Sie zumindest in meiner Wahrnehmung ihrem Ruf alle Ehre...

bs0
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  • February 7, 2019
Nein, den Wechsel beauftragst du natürlich über deinen Anbieter, also o2.

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  • February 7, 2019
O. k.… Mir war nicht ganz klar, ob der Netzbetreiber da dann der Ansprechpartner ist. Seltsam ist ja, dass ich mit O2 telefoniert habe Und die mir sagt, dass nach deren Ausbau Karte nur 16 M Bit bei mir möglich seien. Jetzt wohne ich in einer Stadt mit 300.000 Einwohnern, also nicht auf dem Lande. Erst die Nachfrage bei der Telekom hat ergeben, dass laut denenmehr Bandbreite möglich ist....Irgend jemand irrt dann doch...

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  • February 7, 2019
Ach ja, hat jemand eine Idee, wie ich halbwegs akzeptabel dort jemand mit Sachkenntnis erreiche?

Sächsin
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  • February 7, 2019
Ach ja, hat jemand eine Idee, wie ich halbwegs akzeptabel dort jemand mit Sachkenntnis erreiche?
Ja ... hier (mit Geduld) auf einen Moderator warten.

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  • February 8, 2019
😂😂😂...O2 lehrt Demut...

o2_Matze
  • Moderator
  • February 8, 2019
Hi lagan37.
Wir haben für dich ein 50er VDSL Port bestellt. Das wurde uns vom Netzvorleister mit dem Hinweis "Das beauftragte Produkt ist aufgrund der Leitungsdämpfung nicht möglich" abgelehnt, somit ist dann ein ADSL2+ Port bestellt worden.
Jetzt synct der Anschluss mit
Current Download Speed 17.696 kbit/s
Current Upload Speed 1.178 kbit/s
Tut mir leid, dass wir dir hier nichts anderes mitteilen können 😞
VG Matze

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  • February 8, 2019
Und genau darüber hätte. Sie mich im Vorfeld informieren sollen,da ich unter den Voraussetzungen den Vertrag nicht abgeschlossen hätte...wären 50 MBit möglich und ich wäre wegen der Hausleitung auf 40 MBit gekommen...O.k....mein Problem...aber die 50 MBit sind ja gar nicht möglich-und da hätten sie mich informieren müssen.Da fühle ich mich tatsächlich bewusst in die Irre geführt!

lockenköpfchen
Stammgast
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Hättest du einen Verfügbarkeitscheck auf o2 oder der Telekom gemacht,hätte man dir die mögliche Geschwindigkeit angezeigt.https://www.o2online.de/e-shop/dsl-festnetz

Sächsin
Legende
  • February 8, 2019
Hat der TE, siehe EP
"Zuvor hatte ich natürlich eine Abfrage für meine Adresse gemacht, dort wird mir auf der Internetseite von O2 angegeben, dass 50 Mbits möglich sein. Nach dem Gespräch mit dem O2 Mitarbeiter habe ich bei der Telekom angerufen und nachgefragt – die sagten, dass 50 M Bit möglich sein."

bs0
Legende
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  • Legende
  • February 8, 2019
Und genau darüber hätte. Sie mich im Vorfeld informieren sollen,da ich unter den Voraussetzungen den Vertrag nicht abgeschlossen hätte...wären 50 MBit möglich und ich wäre wegen der Hausleitung auf 40 MBit gekommen...O.k....mein Problem...aber die 50 MBit sind ja gar nicht möglich-und da hätten sie mich informieren müssen.Da fühle ich mich tatsächlich bewusst in die Irre geführt!

Du hättest widerrufen können, aber vertraglich bekommst du auch so die zugesagte Mindestleistung (max. 50, mindestens 5). Die Frage ist, was hättest du gemacht wenn du den Vertrag widerrufst? Woanders einen Vertrag schließen, und das gleiche Problem haben?

Wenn die Telekom sagt, die Leitungsdämpfung ist zu hoch, wie sollst du über einen anderen Anbieter plötzlich 40 MBit bekommen?

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  • February 8, 2019
Mit der Argumentation könnten Sie auch schreiben .....“maximal ein Terrabyte...“.Wenn mir 50 MBit maximal angegeben werden, sollten diese zumindest technisch möglich sein und die meiste Zeit zumindest in der Nähe sein-aber sie kommen ja nicht mal in die Nähe des Wertes-und dies nicht nur kurzzeitig Und als Alternative...ich wäre bei unitymedia geblieben. Daher auch die Frage,wie lange ich widerrufen kann...bis 14 Tage nach Abschluss des Vertrages oder bis 14 Tage nach Freischaltung der Leitung...immerhin konnte ich das Produkt jetzt erst testen.

o2_Matze
  • Moderator
  • February 8, 2019
Ein Widerruf ist bis 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung möglich, sofern der Vertrag online oder am Telefon abgeschlossen wurde.
VG Matze

  • February 8, 2019
Wenn o2 von der Telekom dir aus technischen Gründen nur ein Adsl 2+ Port zur Verfügung stellt, ist die Wahrscheinlichkeit groß das dir das gleiche bei Bestellung über die Telekom passiert. Auch dort wird bei genauerer Prüfung festgestellt das nur Adsl 2+ möglich ist

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  • February 8, 2019
ich glaube,dass muss ich mal prüfen lassen ...eigentlich gilt das Widerrufsrecht doch ab Erhalt der Ware,damit man den Artikel wie im Geschäft prüfen kann...und die Wäre ist in diesem Fall der Anschluss...sonst könnten andere Onlinehändler ja ebenfalls den Wideruf schicken und die Auslieferung der Ware um 14 Tage verzögern. Gäbe bestimmt einen spannenden Präzedenzfall,falls es danach keine Urteile gibt.

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  • February 8, 2019
Sorry...Worterkennunng🙄🙄🙄

bs0
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  • February 8, 2019
Maßgeblich ist die vertraglich zugesicherte Leistung. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen beginnt mit Zugang der Widerrufbelehrung, frühestens jedoch mit Zugang der Auftragsbestätigung mit den Vertragsbedingungen. Dass du den Anschluss nicht testen konntest hat keine Auswirkung auf das Widerrufsrecht, solange die vertraglich zugesicherte Leistung erbracht wird.

Mit der Argumentation könnten Sie auch schreiben .....“maximal ein Terrabyte...“.

Ja, sofern diese Geschwindigkeit grundsätzlich technisch realisierbar wäre. Wenn du ein Auto kaufen würdest mit dem du theoretisch maximal 300 Km/h fahren könntest, diese Geschwindigkeit aber in der Praxis nie erreichen kannst, würdest du auch nicht zum Händler gehen und sagen "du hast mir gesagt, ich kann bis 300 Km/h fahren, ich schaffe es aber nie auf mehr als 180 Km/h". Ja, ich weiss, das ist ein blödes Beispiel, aber vom Prinzip her gleich.

bs0
Legende
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  • Legende
  • February 8, 2019
ich glaube,dass muss ich mal prüfen lassen ...eigentlich gilt das Widerrufsrecht doch ab Erhalt der Ware,damit man den Artikel wie im Geschäft prüfen kann...und die Wäre ist in diesem Fall der Anschluss...sonst könnten andere Onlinehändler ja ebenfalls den Wideruf schicken und die Auslieferung der Ware um 14 Tage verzögern.

Genau, ab Erhalt der Ware. Das Widerrufsrecht ist bei Produkten anders, da du die Möglichkeit haben musst, das Produkt so zu begutachten als wenn du es in einem Ladengeschäft gekauft hättest. Bei einem DSL-Anschluss kann man diesen auch dann nicht testen wenn man den Vertrag im Shop abschliesst.

Der Anschluss ist keine Ware sondern eine Dienstlsietung. (Die) Ware wäre hier z.B. ein Router.

Hier musst du nichts prüfen lassen, es gibt ausreichend Infos zum Widerufsrecht bei Diensteleistungen, auch konkret in Bezug auf DSL-Verträge, im Internet.

stefanniehaus
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In einem solchen Fall beginnt das Widerrufsrecht mit Zusendung der Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsrecht ist ja dafür da, eine Gleichstellung zum Abschluss vor Ort darzustellen.
Auch bei Abschluss vor Ort im Shop erfolgt eine Freischaltung eines DSL-Anschlusses nicht früher.
Relevant ist hier der Tag der Zusendung der Widerrufsbelehrung und nicht der Tag der Schaltung. Bei der Schaltung ist nur noch relevant, ob der vertraglich vereinbarte Korridor eingehalten wird.

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  • February 8, 2019
@bs0
„technisch möglich wäre...“...eben...ist es ja anscheinend nicht. VDSL ist ja anscheinend NICHT möglich....also kann man den Vertrag technisch nicht mal theoretisch erfüllen, da ASDL2 dies nicht hergibt.

Sächsin
Legende
  • February 8, 2019
eigentlich gilt das Widerrufsrecht doch ab Erhalt der Ware,damit man den Artikel wie im Geschäft prüfen kann...und die Wäre ist in diesem Fall der Anschluss...sonst könnten andere Onlinehändler ja ebenfalls den Wideruf schicken und die Auslieferung der Ware um 14 Tage verzögern.

Alles zutreffend ... nur ist ein DSL-Vertrag keine Ware, sondern eine Dienstleistung.

bs0
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  • February 8, 2019
@bs0

„technisch möglich wäre...“...eben...ist es ja anscheinend nicht.


Doch, nur nicht an deinem Anschluss. Oder steht in deinem Vertrag, dass du VDSL bekommen solltest? Was genau wurde dir im Vertrag zugesichert?

@bs0

VDSL ist ja anscheinend NICHT möglich....also kann man den Vertrag technisch nicht mal theoretisch erfüllen


Doch, weil auch eine Mindestbandbreite von 5000 vereinbart wurde. Auch wenn VDSL möglich gewesen wäre, hätte es sein können, dass du nur 17000 bekommen hättest. Es wird also immer die maximal verfügbare Bandbreite geschaltet.

stefanniehaus
Legende
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@bs0
„technisch möglich wäre...“...eben...ist es ja anscheinend nicht. VDSL ist ja anscheinend NICHT möglich....also kann man den Vertrag technisch nicht mal theoretisch erfüllen, da ASDL2 dies nicht hergibt.


Es garantiert auch niemand VDSL. Die Art der technischen Umsetzung ist Sache des Anbieters. Vertraglich vereinbart ist nicht die Technik, sondern der Geschwindigkeitskorridor.

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  • February 9, 2019
Ich bin ja nicht völlig naiv...wenn ich 50 MBit bestelle, erwarte ich ja gar keine 50 MBit (was an sich auch schon krass ist, dass die Telekommunikationsunternehmen die Kunden soweit haben, dass wir dies als gegeben hinnehmen und das Unternehmen noch verteidigen (s.o. zum Teil)...). Gefreut hätte ich mich über 45 MBit, erwartet hätte ich so 40 MBit...die Nase gerümpft hätte ich bei Schwankungen von 20 -40 MBit. Aber das höchstens 17 MBit möglich sind, finde ich einfach unverschämt-um beim Beispiel mit dem Auto zu bleiben, dass der Forist oben verwendet hat-es ist was anderes, ob ich ein Auto bestelle, welches 300 km/h fahren kann (VDSL 50 MBit), ich dieses auch geliefert bekomme, aber die Strasse immer zu voll ist oder ob ich ein Auto bestell habe, welches 300 km/h fahren können soll ich aber eins geliefert bekomme, welches höchstens 130 km/h (ADSL2+ 16 Mbit) fahren kann, da der Motor zu schwach ist.
So ist das Bestellen einer Bandbreite ja ein reines Glücksspiel-aber an die Kosten ist man gebunden. Ich hätte erwartet, dass man mir eine Information zukommen lässt etwa in der Art "Sehr geehrter Kunde, leider ist es uns nicht möglich, Ihnen einen VDSL Anschluss mit den möglichen 50 MBit bereitzustellen, aus technischen Gründen ist nur ein ADSL2+ Anschluß mit maximal 16 MBit möglich. Wir bitten dies zu entschuldigen. Falls das für sie nicht akzeptabel ist, geben Ihnen daher die Möglichkeit zu einem 2 wöchigen Sonderkündigungsrecht."-so etwas in der Art. DAS wäre fair-und es wundert mich, dass nicht zumindest ein gewisser Prozentsatz der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit in einer gewissen Zeit X erreicht werden können muss und das es da keine Vorgaben gibt.
Ich werde bei O2 ein Sonderkündigungsrecht beantragen, welches sie mir auf Kulanz ja einräumen könnten-ansonsten habe ich mich genug geärgert und ich sitze die 2 Jahre halt ab-aber längerfristige Kunden generiert man so nicht. Wenn es mich komplett nervt, bestelle ich unitymedia halt parallel (obwohl ich von denen eigentlich weg wollte).