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Warum O2
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Beauftragung od. Wechselanfrage zu spät -> 1 Jahr länger T-Com ?

  • January 7, 2013
  • 6 Antworten
  • 75 Aufrufe

itzfried
Besucher:in
liebes forum,

 

ich habe jetzt schon zig mitarbeitern der t-com sowie von o2 mein leid geklagt. leider konnte mir niemand zweifelsfrei eine antwort geben. folgendes ist mein problem:

 

1. ende august 2012 - t-com vertrag gekündigt (call&surf basic)

2. am 06.09.2012 kündigungsbestätigung mit vertragsende 24.12.2012 erhalten

3. anfang dezember o2dsl m mit rufnummernportierung bestellt.

4. am 12.12. ein portierungsantrag an o2 gefaxt

5. am 14.12.2012 ein schreiben der t-com über die wechselanfrage von o2 erhalten

6. am 21.12. ein schreiben von o2 und t-com über die an- bzw abschaltung des bestehenden anschlusses zum 27.01.2014(zwanzig.vierzehn !!) erhalten. in anderen worten: obwohl ich eine schriftliche kündigung habe, verlängert sich die vertragslaufzeit um ein weiteres jahr !!!

 

t-com behauptet nun, der portiertungsauftrag hätte am 22.11.2012 bereits bei der t-com sein müssen.

ich habe doch aber rechtzeitig gekündigt.

 

kann mir irgendjemand zweifelsfrei sagen, ob das so rechtens ist und wenn nicht, was ich tun kann, dass ich schnellst zu o2 wechseln kann. ich möchte SOFORT weg von der T-Com.

 

falls irgendjemand licht ins dunkel bringen kann, bitte ich um eine kompetente antwort, am besten verbunden mit der guten nachricht, noch in 2013 o2 kunde werden zu können :-)

 

besten dank schonmal,

 

gruß

 

itzfried

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6 Antworten

zoranxxx
Besucher:in
  • Besucher:in
  • January 7, 2013
So weit ich weiß hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Deinen Vertrag hast Du gekündigt und gut.

Die Portierung ist eine andere Geschichte. Das Gesetz ist hier eindeutig. Sollte es eine andere Rechtsauffassung geben nehme ich das vorher gesagte zurück.

Was ich damit sagen will. TK Unternehmen machen mittlerweile was sie wollen. und Du bist der Arsch.


itzfried
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 7, 2013
Ja, so kommt es mir gerade vor. :robotfrustrated:

 

habe gerade noch einan Beitrag aus einem anderen Forum gefunden, der meinem Problem sehr nahe kommt. 

 

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=25352&start=10

 

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • January 7, 2013
Ist bei der Telekom leider bekannt und sie haben deswegen auch schon Ärger von der Bundesnetzagentur bekommen, an die du dein Anliegen auch schicken solltest.

 

Rechtens ist das jedenfalls nicht, und wenn du die Kündigung fristgerecht eingereicht hast ist diese auch noch wirksam.

 

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ich würde die Telekom schriftlich eine Frist setzen, auf das TK-Gesetz und die BNetzA verweisen und rechtliche Schritte ankündigen. Ich denke, sollte es nötig sein, dass ein Schreiben vom Anwalt das ganze beschleunigen wird, denn die Rechtslage ist hier eindeutig. Der Rechtsanwalt kann dich ggf. auch dahingehend beraten, wie du die Rechnungsbeträge für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung erstattet bekommst.


itzfried
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  • January 7, 2013
Hmm das werde ich morgen gleich tun.  Kampflos möchte ich nicht aufgeben. Ich hoffe es tut sich dann was. ich halte euch auf dem laufenden. Mein Problem ist, dass ich bei o2 auch kündigen sollte. Falls die t-COM nicht nachgibt, bin ich im anschluss ab 27.01.2014 bei o2 in nem dsl m Vertrag, aber vllt gibt es ja dann schon andere, "bessere" verträge. 

 

Grusse itzfried


itzfried
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  • January 8, 2013
Hier der Inhalt meines Einschreibens von heute:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich wende mich mit diesem Schreiben das erste Mal schriftlich an Sie. Bisher ging ich davon aus, dass mein Problem ebenso gut durch die telefonische Kundenbetreuung zu lösen wäre.

Da ich in unzähligen Telefonaten mit Ihrer Servicehotline eines Besseren belehrt wurde, bitte ich Sie innigst mir weiterzuhelfen.

 

Zum Sachverhalt:

 

1. Ende August habe ich meinen T-Com Vertrag gekündigt (Call&Surf basic)

 

2. am 06.09.2012 habe ich die Kündigungsbestätigung mit Vertragsende 24.12.2012 erhalten

 

3. Anfang Dezember o2 DSL M mit Rufnummernportierung bestellt

 

4. am 12.12.2012 einen Portierungsantrag an o2 gefaxt

 

5. am 14.12.2012 kam ein Schreiben der T.Com über die Wechselanfrage von o2.

 

6. am 21.12. erhielt ich ein Schreiben der T-Com mit der Information, dass sich der bestehende,

    zum 24.12.2012 gekündigte Vertrag, um ein weiteres Jahr verlängert hat.

 

An der Servicehotline wurde mir bestätigt, dass durch einen "zu späten" Portierungsauftrag die zuvor ausgesprochene Kündigung widerrufen wird.

Diesbezüglich habe ich mich im Internet, bei der BNetzA und bei der Verbraucherschutzzentrale informiert und mir wurde versichert, dass meine ausgesprochene Kündigung bestand habe. Ebenso belegen zahlreiche Foreneinträge auf Ihrem Webportal dies. Mein Hinweis bei der T-Com-Servicehotline, auf das eigene Forum, wurde als falsch bezeichnet und nach etlichen Diskussionen wurde gestern während des laufenden Gesprächs die Verbindung von Seiten der T-Com BEENDET.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass eine Verschiebung des Kündigungstermins durch einen Portierungsauftrag rechtlich bedenklich ist. Denn eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zum 24.12.2012 wurde, wie bereits erwähnt, bestätigt.

Dieses Verhalten ist meiner Ansicht nach inakzeptabel! Daher wende ich mich an Sie, mit der Bitte um Hilfe und hoffe, dass es möglich ist die Angelegenheit ohne Einschaltung eines Anwalts zu bereinigen. Alle nötigen Daten werde ich Ihnen bei Bedarf sofort zukommen lassen. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter der Telefonnummer:

 

Ich bitte Sie um eine umgehende Freigabe meine Telefonnummer bzw. einer Freigabe zum nächstmöglichen (aber spätestens zum 28.02.2013) Termin, in Absprache mit meinem neuen Anbieter.

 

Mit freundlichen Grüßen


zündi
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • January 8, 2013
itzfried schrieb:
Hmm das werde ich morgen gleich tun.  Kampflos möchte ich nicht aufgeben. Ich hoffe es tut sich dann was. ich halte euch auf dem laufenden. Mein Problem ist, dass ich bei o2 auch kündigen sollte. Falls die t-COM nicht nachgibt, bin ich im anschluss ab 27.01.2014 bei o2 in nem dsl m Vertrag, aber vllt gibt es ja dann schon andere, "bessere" verträge. 

 

Grusse itzfried

Wende dich an die Bundesnetzagentur. Eine Zwangsverlängerung wegen Portierungsauftrag nach eigener rechtzeitiger Kündigung ist nicht zulässig. Leider ist o2 nicht besser:

 

http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-Rechnung-Vertrag/Vorsicht-O2-storniert-K%C3%BCndigung-bei-Rufnummernportierung/td-p/328272

 

 


gruß, zündi