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Auwandern - ID Card als Meldebestätigung

  • December 5, 2018
  • 5 Antworten
  • 118 Aufrufe

Hallo,

ich werde ende des Monats auswandern nach Bulgarien. Ich habe dort bereits eine ID-Card mit meiner Adresse (Straßen gibts bei uns im Dorf nicht, also nur den Namen des Dorfes).

Nun meine Frage, reicht dies als "Meldebestätigung" aus, wenn ich die ID-Card als Kopie beifüge oder nicht? In den anderen Beiträgen ist das nicht so klar rüber gekommen, ob das nun akzeptiert wird oder nicht.

Danke und viele Grüße
Chris

P.S: Noch eine weitere Frage: habe ich, wie beim Mobilfunkvertrag auch die 3 Monate oder komme ich da direkt raus, da ich die Leistung ja im Ausland nicht beziehen kann...

Lösung von bs0

Ich denke Klaus_VoIP hat das vielleicht so verstanden, dass du den Ausweis als Nachweis der Abmeldung in Deutschland verwenden wolltest, was eben nicht gehen würde.

Wie du geschrieben hast, muss man auch einen Nachweis für den Wohnsitz im Ausland einreichen und dafür müsste der Ausweis reichen, sofern das Ausstellungsdatum nicht zu weit in der Vergangenheit liegt.

Die 3 Monate musst du gemäß TKG zahlen.

5 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • December 5, 2018
Soweit mir bekannt, gilt nur die behördliche Abmeldung in Deutschland. ID-Karten oder US-Führerscheine etc. bekommt man ja auch ohne Abmeldung aus Deutschland.
Gilt auch für Mobilfunk, aber auch mit der 3-monatigen Strafklausel nach TKG.

  • Autor
  • Besucher:in
  • December 5, 2018
Hallo Klaus,

danke für die Antwort. Ich frage nur, da in einem Vordruck von O2 der hier im Forum zu finden ist auch eine Anmeldung vom neuen Wohnsitz gefordert wird.

Grüße,
Chris

bs0
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • December 5, 2018
Ich denke Klaus_VoIP hat das vielleicht so verstanden, dass du den Ausweis als Nachweis der Abmeldung in Deutschland verwenden wolltest, was eben nicht gehen würde.

Wie du geschrieben hast, muss man auch einen Nachweis für den Wohnsitz im Ausland einreichen und dafür müsste der Ausweis reichen, sofern das Ausstellungsdatum nicht zu weit in der Vergangenheit liegt.

Die 3 Monate musst du gemäß TKG zahlen.

Klaus_VoIP
Legende
  • December 6, 2018
Genau!
Eine Anmeldung irgendwo im Ausland bedeutet noch lange keine Auswanderung. Daher legen die Provider mehr Wert auf die Abmeldung vom derzeitigen Wohnort in D. Man kann ja zusätzlich im Ausland wohnen, ohne seine Wohnung hier aufzugeben. Als Anmeldebeleg sollte so ein Dokument reichen. Bestimmt besser als ein Stück Papier auf bulgarisch.

o2_Matze
  • Moderator
  • December 9, 2018
Hi Dieter.

Erforderliche Nachweise für eine Auslandskündigung ist:
  1. Abmeldebescheinigung des deutschen Wohnsitzes (Kopie) und 2. Anmeldebescheinigung des ausländischen Wohnsitzes (Kopie) oder Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung im Ausland
VG Matze