Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsrecht

  • May 31, 2018
  • 1 Antwort
  • 137 Aufrufe

steeew93
Besucher:in
Hallo O2-Team,

ich habe eine außerordentliche Kündigung eingereicht und dies vor 2 Monaten. Wenn ihr euch meine Kundennummer anschaut werdet ihr genau wissen wieso, aber nochmal kurz für alle: Ich habe immense Probleme mit der DSL-Verbindung gehabt und daraufhin mehrere Techniker angefordert; nie konnte das Problem behoben werden. Der letzte Techniker beschädigte die Leitung sodass GAR NICHTS mehr ging und uns wurde gesagt, dass nun eine Baugenehmigung von der Stadt angefordert werden müsse um die Leitung aufzugraben und zu reparieren ; Dauer 8 Wochen !!!! Natürlich habe ich das nicht auf mir sitzen lassen und habe eine außerordentliche Kündigung verfasst. Seitdem wird die Sachlage geprüft und ich muss weiterhin für mein nicht funktionierendes Internet bezahlen. Heißt es nicht, dass wenn keine Leistung erbracht wird ich außerordentlich kündigen darf? Das geht jetzt nicht nur einen Tag oder eine Woche so, sondern 2 Monate !!!! Vor allem habe ich da ja nichtmal Schuld dran weil ich ja nichts an der Leitung mache sondern EUER Techniker ! Ich finde das wirklich eine Frechheit mir dafür noch weiter Geld abzubuchen ! Daher jetzt meine Frage: WANN wird das Problem endlich gelöst ? Ich will, dass meine außerordentliche Kündigung bestätigt wird! Übrigens wurden uns seitdem 2 Techniker-Termine zugesagt per SMS und Surprise, Suprise: Zu den besagten Terminen erschien nie einer ! Ich musste mir extra freinehmen. Erstattet ihr meinen Urlaub? Ich glaube nicht. Aber was ihr tun könnt ist mir endlich zu bestätigen, dass ich von meinem O2 Vertrag befreit bin. Er würde ansonsten noch bis Ende 2019 laufen und ganz ehrlich, das sehe ich nicht ein. Bitte antwortet mir damit ich endlich mal eine Lösung bekomme.

Lösung von o2_Lars

Hallo @steeew93,

da wir Kündigungen (und besonders außerordentliche Kündigungen) hier im Forum nicht bearbeiten, kann ich diesbezüglich nur um Geduld bitten. Der fachbereich, der diese bearbeitet, wird sich nach der Bearbeitung mit Dir in Verbindung setzen.

Hinsichtlich der Leitung habe ich mir das einmal genauer angeschaut.

Du hattest Dich ja gemeldet, weil die Leitung immer schlechter wurde. Durch zwei Techniker des lokalen Vorleisters wurde eine Nachbesserung versucht, hierbei hat sich leider herausgestellt, dass die Leitungzwischen dem Verteiler im Haus und dem grauen Kasten auf der Straße beschädigt ist.

Dies bedeutet, dass der lokale Vorleister einen fachbereich rausschicken, der im schlimmsten Fall die Straße aufbuddeln muss. Dies kann der Vorleister natürlich nciht einfach so machen, dazu sind Absprachen mit den lokalen Behörden erforderlich. Leider teilt uns der Vorleister bei komplexeren Angelegenheiten wie diesen kein festes Datum vorab mit.

Für den Zeitraum der Störung besteht überhaupt keine Frage, dass wir Dir da finanziell in Höhe der Grundgebühren entgegen kommen.

Gruß,

Lars

1 Antwort

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • June 2, 2018
Hallo @steeew93,

da wir Kündigungen (und besonders außerordentliche Kündigungen) hier im Forum nicht bearbeiten, kann ich diesbezüglich nur um Geduld bitten. Der fachbereich, der diese bearbeitet, wird sich nach der Bearbeitung mit Dir in Verbindung setzen.

Hinsichtlich der Leitung habe ich mir das einmal genauer angeschaut.

Du hattest Dich ja gemeldet, weil die Leitung immer schlechter wurde. Durch zwei Techniker des lokalen Vorleisters wurde eine Nachbesserung versucht, hierbei hat sich leider herausgestellt, dass die Leitungzwischen dem Verteiler im Haus und dem grauen Kasten auf der Straße beschädigt ist.

Dies bedeutet, dass der lokale Vorleister einen fachbereich rausschicken, der im schlimmsten Fall die Straße aufbuddeln muss. Dies kann der Vorleister natürlich nciht einfach so machen, dazu sind Absprachen mit den lokalen Behörden erforderlich. Leider teilt uns der Vorleister bei komplexeren Angelegenheiten wie diesen kein festes Datum vorab mit.

Für den Zeitraum der Störung besteht überhaupt keine Frage, dass wir Dir da finanziell in Höhe der Grundgebühren entgegen kommen.

Gruß,

Lars