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Warum O2
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ausserordentliche Kuendigung - kein Feedback

  • December 31, 2018
  • 7 Antworten
  • 277 Aufrufe

Hallo, ich ziehe ab dem 01.01.2019 ins Ausland.
Kuendigung wurde schon im September verschickt - jedoch verlangt O2 eine Abmeldebescheinigung aus D - welche es erst kurz vor der Abmeldung gibt.

Diese habe ich nun auch an O2 geschickt. Dazu ist meine Hardware auch zurueckgeschickt worden.

Allerdings: Mein Vertrag laeuft noch und ich habe auch keine Kuendigungsbestaetigung zum 01.01.2019 bekommen. Bei der Hotline erreiche ich keinen. Leider gibt es auch keine email-Adresse an die ich mich wenden kann...

An wen kann ich mich wie wenden oder wer kann mir helfen?

Lösung von Bollermann

Ich kann dir insofern helfen, dass die Kündigungsfrist bei SonderkündigungsRECHT erst ab Datum der Abmeldung bzw Ummeldung zählt. Wenn du zb ab 1.1. abgemeldet bist, musst du 3 weitere Monate Grundgebühren bezahlen, auch wenn du die Kündigung schon im September angemeldet hast. Das ist eine gesetzliche Regelung bzw ein aktuelles Urteil und da kann man auch nichts machen.

In der Kündigungsbestätigung steht dann auch die Gebühr, die du noch zu zahlen hast.

Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen dauern... Also abwarten, ... Die Kosten bleiben.

7 Antworten

  • December 31, 2018
Hallo!

Geht es bei dir um Mobilfunk oder um DSL?
Falls Mobilfunk: Warum schickst du die Hardware zurück?

Bollermann
Legende
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  • Lösung
  • December 31, 2018
Ich kann dir insofern helfen, dass die Kündigungsfrist bei SonderkündigungsRECHT erst ab Datum der Abmeldung bzw Ummeldung zählt. Wenn du zb ab 1.1. abgemeldet bist, musst du 3 weitere Monate Grundgebühren bezahlen, auch wenn du die Kündigung schon im September angemeldet hast. Das ist eine gesetzliche Regelung bzw ein aktuelles Urteil und da kann man auch nichts machen.

In der Kündigungsbestätigung steht dann auch die Gebühr, die du noch zu zahlen hast.

Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen dauern... Also abwarten, ... Die Kosten bleiben.

  • Autor
  • Besucher:in
  • December 31, 2018
wenn dass wirklich so ist, wars das mit o2 fuer mich definitiv fuer immer.... weil versprochen wurde etwas anderes....

  • December 31, 2018
Das ist nicht nur bei o2 so. 😉

Bollermann
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  • December 31, 2018
wenn dass wirklich so ist, wars das mit o2 fuer mich definitiv fuer immer.... weil versprochen wurde etwas anderes....


Wie ich bereits angemerkt habe, ist dies eine gesetzliche Regelung. Vodafone hat mit Erfolg eingeklagt, dass die 3 Monate erst ab Ab-/Ummeldung zählen. Andere Anbieter halten sich daran 😉

Bis 2012 gab es das Recht auf Sonderkündigung übrigens in der Form noch nicht - da musste man bis zum Ende der regulären MVLZ bezahlen.

Bollermann
Legende
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  • December 31, 2018
Und damit du das auch wirklich glaubst, hier ein Link inkl Auszug zu deiner Frage:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034


Sandroschubert
Legende
Hallo,

ein ABER von mir. Beim Mobilfunk ist eine "Sonderkündigung" aber keine gesetzliche sondern eine freiwillige. Mobilfunkleistungen können im Ausland ja weiter erbracht werden (im Gegensatz zum DSL).

EDIT: Das Ding steht im Mobilfunkbereich. Hardware kann DSL sein (ich hoffe es zumindest).

Falls Mobilfunk: Somit hat man sich an die Spielregeln von O2 zu halten wenn die die Kündigung akzeptieren. Wenn etwas anderes versprochen wurde sollte man sich schriftlich an O2 wenden und die entsprechenden Belege beifügen. Da wäre eine telefonische Absprache sehr schlecht...

Gruß