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Außerordentliche Kündigung - ist O2 nicht verpflichtet, am neuen Wohnort die vertraglich zugesicherte Datenübertragungsrate zu gewährleisten?

  • July 22, 2018
  • 4 Antworten
  • 331 Aufrufe

Sehr geehrtes O2-Team,

Ich bin seit fast 10 Jahren Kundin von O2 und bis vor Kurzem ich auch zufrieden. Dies hat sich allerdings geändert, denn so geht man mit einer langjährigen Kundin nicht um:

Da ich im August umziehe, habe ich mich bereits Anfang Juni bei der O2-Kundenhotline erkundigt, ob ein Umzug meines DSL-/Festnetz-Anschlusses möglich ist. Die Servicemitarbeiterin teilte mir mit, dass an meinem neuen Wohnort der O2-Anschluss technisch nicht machbar wäre und versicherte mir, dass dies Grundlage für eine außerordentliche Kündigung sei.

Daraufhin kündigte ich meinenVertrag unter Angabe des o.g. Grundes am 15.06.2018 schriftlich.

Am 26.06.2018 erhielt ich ein Antwortschreiben, dass ich nach Prüfung mit meinem Anschluss doch umziehen könne.

Daraufhin rief ich erneut bei der Kundenhotline an, um mich nach der Bandbreite am neuen Wohnort zu erkundigen. Laut Servicemitarbeiter sind an der neuen Anschlussadresse technisch nur bis zu 5 Mbit/S möglich. Mein aktueller Vertrag enhält eine maximale Datenübertragungsrate von 25MBit/s Download und eine minimale Datenübertragungsrate von 6 MBit/s Download. Auch dieser Servicemitarbeiter teilte mir mit, dass dies Grundlage für eine außerordentliche Kündigung sei. Auf einige Nachfragen von mir hin, stellte er mich noch zu einer weiteren Kollegin durch, auch diese erklärte mir, dass ich mich durch nur ein Fünftel der aktuellen Datenübertragungsrate maßgeblich verschlechtern würde und ich außerordentlich kündigen könne.

Daraufhin kündigte ich meinenVertrag erneut unter Angabe des o.g. Grundes am 08.07.2018 schriftlich (Kopie des neuen Mietvertrages war beigelegt).

Am 18.07.2017 erhielt ich Ihre Antwort:

"IhremWunsch nach einer außerordentlichen Kündigung können wir aufgrund der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bis 27.05.2020 leider nicht entsprechen. Wir bieten Ihnen aber gerne die Umstellung Ihres Vertrages auf Ihre neue Wohnadresse an. ... Ihr DSL-Vertrag wurde über eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Wenn Sie nun innerhalb dieser Laufzeit Ihren Wohnort wechseln, ist O2 nicht dazu verpflichtet, den Vertrag zu lösen, wenn an der neuen Anschrift O2 DSL zur Verfgung gestellt werden kann. Ihr Umzug liegt daher nicht im Verantwortungsbereich von O2, sondern unterliegt Ihrer persönlichen Lebensplanung. ..."

Der letzte Satz ist nach einer knapp 10-jährigen Geschäftsbeziehung unverschämt und unangemessen.

Ich bin froh, dass O2 nicht für meine Lebensplanung verantwortlich ist. Ich werde meine Lebenssplanung auch nicht an einem DSL-Vertrag ausrichten. Bzgl. meiner weiteren Lebensplanung kann ich Ihnen jedoch bereits heute versichern, dass, aufgrund des oben geschilderten Ablaufs, O2 nie mehr eine Rolle in meinem Leben spielen wird.

Ich bin nicht gewillt, an meinem neuen Wohnort eine Minderung der Datenübertragungsrate von 80 % hinzunehmen, die mich nicht nur beim Streaming von Musik und Videos, sondern auch bei beruflich bedingter Nutzung stark einschränken würde. Ich fordere die Leistung von O2 ein, die vertraglich festgelegt ist und Grundlage der monatlichen Gebühr ist, die ich bezahle.

Ich bitte um erneute Prüfung meiner außerordentlichen Kündigung vom 08.07.2018 und Stellungnahme. Vielen Dank.

Lösung von bs0

Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG wenn nicht mindestens 6 MBit/s verfügbar sind. Aber wie bereits erwähnt kann man sowas nicht in einem Forum klären.

4 Antworten

Mister79
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  • Legende
  • July 23, 2018
Da wirst du so im Forum nicht weiterkommen. So eine Art der Kommunikation erfolgt nur über den Postweg.

Welchen Tarif hast du denn? Welche Mindestgeschwindigkeit wird in diesem Tarif denn angegeben?


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 23, 2018
Danke für Deine schnelle Antwort!

Ich habe o2 DSL S (Vermarktungsstart 27.04.2017).

Beworbene bzw. maximale Datenübertragungsrate 25 MBit/s Download und 5 MBit/s Upload. Minimale Daten

übertragungsrate 6 MBit/s Download und 0,7 MBit/s Upload.


bs0
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • July 23, 2018
Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht gemäß TKG wenn nicht mindestens 6 MBit/s verfügbar sind. Aber wie bereits erwähnt kann man sowas nicht in einem Forum klären.


  • Autor
  • Besucher:in
  • July 23, 2018
Danke, bs0!