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All-in S mtl. kündbar für Bestandskunden

  • February 4, 2014
  • 2 Antworten
  • 67 Aufrufe

eko3000
Besucher:in
Hallo,

ich bin seit vielen Jahren O2 Dsl Kunde – ursprünglich noch Alice-Kunde.

Habe momentan das DSL-L und möchte aufgrund meiner aktuellen Bedürfnisse in das All-in S wechseln (Kriege bei mir eh max. 6Mbits).

 

Dieser neue Tarif ist jedoch über Produktwechsel online nur wieder mit Laufzeit möglich, was ich nicht verstehe. Mein Vertrag läuft im Mai aus. Da ich online gekündigt habe, dachte ich, dass dann ein regulärer Wechsel in den neuen Tarif mit mtl. Kündbarkeit im Anschluss möglich ist. Aussage bei der unfreundlichen Dame hinter der 0800-4142407 war, dass ich dann eine neue Festnetznummer bekomme da komplette Neubeauftragung!!! O2 will mir doch nicht weis machen, dass eine Beibehaltung meiner Nummer nicht möglich ist. In Zeiten, wo es unternehmensübergreifende Rufnummernportierungen gibt!

Begründung: Ich wechsle von Laufzeitvertrag in einen ohne…. / Tja der Wechsel umgekehrt vor zwei Jahren war problemlos möglich…. Komme mir irgendwie verschaukelt vor.

 

Da die Dame auch sonst keine Lust hatte, sich irgendwie noch in ihrer wortkargen Art und Weise mit dem Thema zu beschäftigen, ließ ich die Kündigung vermerken. Schade!

„Hilfe, Kunde droht mit Abschluss.“ Immer der selbe Ärger….

 

Wer weiß hier etwas dazu?

 

Danke!

 

PS: Die o.g. Hotline habe ich nach dem 5. Versuch erreicht. Man wird nach 30 Min. (!) Warteschleife mit Hinweis rausgeschmissen, dass man meine kostbare Zeit nicht länger in Anspruch nehmen möchte… haha

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2 Antworten

bangex
Besucher:in
  • Besucher:in
  • February 4, 2014
Warum möchtest du in einen monatlich kündbar Vertrag wechseln?

kammann
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • February 4, 2014
Kein Unternehmen lässt ihre Kunden freiwillig von einem Vertrag mit Laufzeit in einen Vertrag ohne Laufzeit wechseln. Rufnummer,  E-Mail Accounts und Online-Speicher dienen gerne als Fauspfand, damit sich der Kunde einen solchen Wechsel gut überlegt: Denn das Recht auf eine Rufnummermitnahme gilt nur beim Wechsel eines Providers. Zudem sollte eine Kündigung immer schriftlich erfolgen (bei knapper Kündigungsfrist immer mindestens als Einwurf-Einschreiben).