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Gelöst

Abzug trotz Todes?

  • July 23, 2018
  • 2 Antworten
  • 522 Aufrufe

Regina Zierl
Besucher:in
Mein Vater starb im April diesen Jahres. Im Mai kündigte ich seinen Vertrag bei O2 telefonisch und postalisch in Form einer Sterbeurkunde. Das Telefon  wurde auch sofort stillgelegt.Nun bin ich wieder aus Bayern nach NRW in mein Elternhaus gereist und muss zu meinem Erstaunen feststellen, dass weiterhin monatlich 26,97 für DSL abgebucht wird. Begründung von O2: Ich hätte die Sterbeurkunde auch nach Hamburg schicken müssen, nicht nur nach Nürnberg. Hatte mir allerdings bei meiner Nachfrage, wohin schicken, niemand gesagt, sondern nur Nürnberg genannt. Bekommen wir, die Erben, das Geld zurück? 

Danke für etwaige Antworten! 

Gruß R. B.-Z.

Lösung von o2_Giulia

Hallo Regina,

das werden wir hier über das Forum nicht klären können, ich empfehle Dir aber, den Sachverhalt schriftlich an unsere Hamburger Adresse zu senden. Ich bin sicher, dass hier eine Lösung gefunden wird.

Liebe Grüße

Giulia

2 Antworten

o2_Giulia
  • Moderatorin
  • Lösung
  • July 23, 2018
Hallo Regina,

das werden wir hier über das Forum nicht klären können, ich empfehle Dir aber, den Sachverhalt schriftlich an unsere Hamburger Adresse zu senden. Ich bin sicher, dass hier eine Lösung gefunden wird.

Liebe Grüße

Giulia


Begründung von O2: Ich hätte die Sterbeurkunde auch nach Hamburg schicken müssen, nicht nur nach Nürnberg.

Das ist so ziemlich der größte Blödsinn, den ich gehört habe. Da Nürnberg als allgemeine Kundenbetreuung angegeben ist, muss das reichen. Auch eine Sendung nach München (ladungsfähige Anschrift von O2) MUSS entsprechend an die richtigen Stellen weitergeleitet werden.

Da die Leitung offenbar abgeschaltet wurde, ist keine Leistung mehr erbracht worden = kein Anspruch auf Monatsgebühr!

Bei solchen Vorgängen entzieht man immer die Einzugsermächtigung und es gibt keine Abbuchungs-Probleme mehr.