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Abgeltung Mindestvertragslaufzeit


MoinMoinMoin
Besucher:in
Hallo zusammen,

 

ich habe im Februar 2018 o2 meine Kündigung auf Grund eines Umzuges ins Ausland bekannt gegeben. Nachdem ich dann im Mai umgezogen bin, habe ich o2 im Juni meine Anmeldebescheinigung in Österreich zukommen lassen (Anmeldung datiert mit 30.5). 

Den Router habe zurückgeschickt.

Was mir nicht ganz klar ist, warum ich im Juni noch eine Rechnung in der Höhe einer Monatszahlung und im Juni eine Rechnung mit einem Betrag für "1 x Abgeltung Mindestvertragslaufzeit" erhalten habe?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Grüsse

Alexander

Lösung von MoinMoinMoin

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Den Verweis auf ein Erfolgshonorar finde ich ein bißchen unpassend.

Habe es auch so geschafft die zwei Urteile zu finden - falls es jemanden interessiert, es handelt sich um


@Klaus und Jogi: Ihr habt Recht, das OLG hat der Auslegung der Telekommunikationsanbieter recht gegeben mit der Begründung "durch die dreimonatige Kündigungsfrist wird ein angemessener und unbürokratischer Interessenausgleich zwischen dem betroffenen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und dem Verbraucher gewährleistet."

Trotzdem bitte ich o2 um Kulanz und eine Rücküberweisung der Abgeltung aus den folgenden Gründen:

  • Der Umzugstermin mit Ende Mai stand von Anfang an fest (Arbeitsvertrag in Deutschland gekündigt und neuer Arbeitsvertrag in Österreich unterschrieben Ende Februar 2018) und diente in keinem Moment als Vorwand um den Vertrag zu kündigen. Ein Umzug mit einer 4-köpfigen Familie 1200km ins Ausland ist lange zu planen und wirklich nicht leicht
  • In Anbetracht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe, der bisherigen Vertragsdauer (ab ca. Oktober 2012) und die Kürze der verbleibenden Restlaufzeit (Ende wäre Oktober 2018) hat aus meiner Sicht ein angemessener Interessensausgleich stattgefunden.

Vielen Dank im Vorraus

Alexander

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14 Antworten

MoinMoinMoin
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  • July 9, 2018
Hallo nochmal,

die Rechnung vom Juni ist mir jetzt klar, sie bezieht sich auf den Monat Mai. Die Rechnung vom Juli für die Abgeltung der Mindestvertragszeit ist mir weiterhin unklar...

VG


MoinMoinMoin
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  • July 9, 2018
Tut mir leid, Rechnung vom Juni ist mir doch nicht klar, Rechnungsdatum ist Mai, bezieht sich jedoch auf den Zeitraum 1.6-31.6. Meiner Meinung nach ist auch diese Rechnung unzulässig.


Jogi
Legende
  • July 9, 2018
Moin,

das dürfte relativ einfach sein.

Die Rechnung wird immer im Voraus erstellt, d.h. Anfang Juni zahlst du für den Juni, da deine Bestätigung erst am 30.05. an o2 ging, konnte die Rechnung natürlich noch nicht berichtigt werden.  Den Betrag solltest du wieder zurück bekommen, das kann aber dauern.

Die Abgeltung ist die Gebühr dafür, dass du deinen Vertrag mit Mindestlaufzeit vorzeitig beendet hast, das hat der Gesetzgeber so festgelegt, dass Provider diese zur Deckung ihrer Kosten in Höhe von 3 x Grundgebühr erheben dürfen. Um so etwas aus dem Weg zu gehen, gibt es ja die Flex-Verträge.

Greetz


Nach TKG sind 3 Monatsbeiträge + Restmonat zu bezahlen.

Es gilt nicht das Kündigungsdatum, sondern das nachgewiesene Ummeldedatum. Ist nun mal gesetzlich so geregelt.


MoinMoinMoin
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  • July 9, 2018
Hallo, 

vielen Dank für die Antworten aber leider, ist mir das weiterhin nicht klar. Im TKG §46 (8) steht unter anderem "... Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt...."

Das ist der Grund weshalb ich die Kündigung auch im Februar bekannt gegeben habe. Es wird nichts geschrieben, dass der Anbieter prinzipiell 3 Monate zusätzlich verlangen kann.

Könntest du mir bitte schreiben, wo das festgelgt ist, dass das Ummeldedatum und nicht das Kündigungsdatum ausschlaggebend ist (im oben genannten Paragraf ist von einer Kündigungsfrist die Rede und nicht von 3 Monaten nach Ummeldung...)?

VG


Die Bestätigung dieser Auslegung ist in einigen Urteilen nachzulesen. Es wurde bereits in den TKG-Entwurfstexten als Vertragsstrafe deklariert, aber solche klaren Aussagen fehlen nun mal in den langweiligen Gesetzen!  😉

Die Urteile suche ich Dir gerne gegen Erfolgshonorar raus (50€/Urteil). 😮


bielo
Legende
  • July 9, 2018
Einfach ausgedrückt: Der § 46 Abs 8 TKG ist erst einschlägig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der neue Wohnsitz ist erst Wohnsitz, wenn man dort gemeldet ist.

Klaus_VoIP schrieb:

 Es wurde bereits in den TKG-Entwurfstexten als Vertragsstrafe deklariert,



Die Begründung zum Gesetzestext spricht u.a. von einem Interessenausgleich. Das ist ja nicht gegeben, wenn es so einseitig betrachtet wird.


MoinMoinMoin
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  • Autor
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  • Lösung
  • July 9, 2018
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Den Verweis auf ein Erfolgshonorar finde ich ein bißchen unpassend.

Habe es auch so geschafft die zwei Urteile zu finden - falls es jemanden interessiert, es handelt sich um


@Klaus und Jogi: Ihr habt Recht, das OLG hat der Auslegung der Telekommunikationsanbieter recht gegeben mit der Begründung "durch die dreimonatige Kündigungsfrist wird ein angemessener und unbürokratischer Interessenausgleich zwischen dem betroffenen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und dem Verbraucher gewährleistet."

Trotzdem bitte ich o2 um Kulanz und eine Rücküberweisung der Abgeltung aus den folgenden Gründen:

  • Der Umzugstermin mit Ende Mai stand von Anfang an fest (Arbeitsvertrag in Deutschland gekündigt und neuer Arbeitsvertrag in Österreich unterschrieben Ende Februar 2018) und diente in keinem Moment als Vorwand um den Vertrag zu kündigen. Ein Umzug mit einer 4-köpfigen Familie 1200km ins Ausland ist lange zu planen und wirklich nicht leicht
  • In Anbetracht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe, der bisherigen Vertragsdauer (ab ca. Oktober 2012) und die Kürze der verbleibenden Restlaufzeit (Ende wäre Oktober 2018) hat aus meiner Sicht ein angemessener Interessensausgleich stattgefunden.

Vielen Dank im Vorraus

Alexander


Solche Kulanzanträge wirst Du per Brief/Fax an o2 richten müssen. Andere Kunden oder Moderatoren haben da keine Entscheidungsbefugnis.

Schade das Du keinen Spaß verstehst. Hätte sowieso keine Zeit gehabt Urteile zu suchen. Aber das Smiley hast Du wohl übersehen?


MoinMoinMoin
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  • July 9, 2018
ja vielleicht gerade in dem Moment nicht. Hatte eher das Gefühl, dass sich der Smiley auf die Höhe des Betrages richtet und mich mir selbst die Mühe machen soll, habe es jetzt aber verstanden


MoinMoinMoin
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  • July 9, 2018
Wie markiere ich jetzt die Frage auch von meiner Seite als beantwortet? Oben steht nur "assumed answered"


bielo
Legende
  • July 9, 2018
MoinMoinMoin schrieb:

Wie markiere ich jetzt die Frage auch von meiner Seite als beantwortet? Oben steht nur "assumed answered"

Hab ich gemacht.

Kann hier denn geschlossen werden?


MoinMoinMoin
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  • July 9, 2018
ja, passt von meiner Seite aus!


bielo
Legende
  • July 9, 2018


Danke für die Rückmeldung. Dann schließe ich hier ab und bei Bedarf kann ein neuer Thread eröffnet werden.