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Unnötigen Vertrag abgeschlossen?

  • December 6, 2016
  • 1 Antwort
  • 86 Aufrufe

pascaljacob
Besucher:in
Sehr geehrtes Team von O2, 

Am gestrigen Abend habe ich mir im O2-Shop in der Bochumer Innenstadt das Galaxy S7-Edge in einem Ratenkaufsystem gegönnt (wie ich es auch schon vorher mit einigen anderen Geräten getan habe). Allerdings mit einem Unterschied:

Mir wurde von Beginn an gesagt, dass ein Ratenkauf nur noch mit einer Vertragsverlängerung bzw. mit einem neuen Vertrag möglich ist. Eine Verlängerung meines bestehenden Vertrages ist aktuell allerdings nicht möglich, da dieser bereits vor ca. einem Jahr verlängert wurde. Damit ich keinen großen Vertrag zusätzlich habe und trotzdem das Gerät auf Raten kaufen kann, wurde mir eine O2-Flex-Karte angeboten zum Preis von 14,95€. Im Beisein meiner mittlerweile dazugestoßenen Freundin habe ich nochmal explizit gefragt, seit wann die Vorgehensweise ohne Vertrag nicht mehr möglich ist. Die Antwort war "seit einiger Zeit". Ich solle nur, möglichst am nächsten Tag, in einem O2-Shop meiner Wahl den neuen Vertrag kündigen. 

Mit gutem Gefühl, allerdings auch ohne jegliche Unterlagen bezüglich des neuen Vertrages,  zog ich mitsamt Freundin und neuem Smartphone von dannen. 

Heute war ich dann gegen 18 Uhr im O2-Shop Bochum Wattenscheid. Dort wurde mir allerdings folgendes mitgeteilt:

- Natürlich kann man noch Geräte auf Raten kaufen, ohne einen neuen Vertrag abschließen zu müssen 

- eine Kündigung des Vertrages ist nur schriftlich per Einschreiben möglich. 

Wer von beiden hat Recht bei den Punkten Ratenkauf und Kündigung? und wie komme ich nun aus dem Schlamassel wieder heraus? 

Ich kann ja verstehen, dass ein Vertriebler einem gerne etwas "aufschwatzt", um seine Quote zu erfüllen (habe auch einige Zeit im Vertrieb gearbeitet). Aber wenn der Mobilfunkvertrag wirklich auf einer offensichtlichen Lüge basiert, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser rechtsgültig ist. 

MfG

1 Antwort

bielo
Legende
  • December 6, 2016
Da hat er dir was aufgeschwatzt. Ob es für eine Anfechtung reicht, bezweifel ich aber, denn es herrscht Vertragsfreiheit. Wenn er als Händler das so seit geraumer Zeit macht, kann er das wohl. Hier im Forum kannst du das aber ohnehin nicht klären. Das geht nur in dem Shop.