Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Smartphone aus einem Ratenkauf heraus erworben. Garantie was nun???? Gehört mir das Gerät oder O2

  • May 24, 2012
  • 3 Antworten
  • 133 Aufrufe

SteHoess
Besucher:in
Ich habe am 04.04.12 ein neues Smartphone von Hr. H. K. erworben. Er hat hierfür mein bisher verwendetes Gerät im Wert von 400€ erhalten und zudem via PayPal eine zuzahlung erhalten. Die hinzugehörige eBay Aktion hat er vorzeitig beendet.

Nach erhalt des gerätes war erst einmal alles in Ordnung. Nach ca. einem Monat war das Gerät defekt und lies sich nicht mehr aufladen. Ich habe dieses bei dem hier ansässigen O2 Shop zur Reparatur aufgegeben.

Das Gerät wurde mir wieder zugesendet aber die Reparatur war erfolglos daher hab ich es erneut einschicken lassen, dass Gerät wurde von O2 gegen ein Austauschgerät getauscht.

Dieses funktionierte jedoch auch nicht korrekt als ich im Laden war hat die Verkäuferin sofort eine Rückabwicklung eingeleitet und durchgeführt.

 

Als Sie fertig war fragte ich wie ich nun meine 601€ erhalte die ja auf der Rechnung stehen.

Daraufhin dachte Sie ne nach und meinte na ja es werden die Raten eingestellt da es sich ja um einen Ratenvertrag von H.K. handelt, dieser hätte das gerät garnicht verkaufen dürfen.

Nun ist mein vermeintlicher besitz zur reparatur eingeschickt, ich habe das gerät bei h.K. bezahlt aber gehören soll das Smartphone laut vertrag von H.K. noch O2, er hat ja auch erst ca. 75€ in Raten dafür gezahlt.

Gilt der abbruch des Ratenverkaufes überhaupt da ja ich ihn unterschrieben habe aber garnicht der vertragspartner bin.

Habe ich nun den Anspruch auf das Gerät und O2 muß sich mit H.K. streiten.

oder

Gehört das Gerät O2 und ich muß das Geld von H.K. einklagen

oder

O2 muß die stornierung stornieren wegen fehlender Zeichnisberechtigung und mein gerät reparieren bzw. ersetzen und H.K. zahlt weiterhin wie bisher seine Raten und ich bin der Nutzer des Gerätes.

MfG

Stefan Höß

Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

3 Antworten

o2_Timo
  • Team
  • May 24, 2012
Hallo Stefan,

 

Erst einmal herzlich Willkommen im o2 Kundenforum! ☺️

 

1. Das Handy ist Eigentum von Telefónica, solange es noch nicht vollständig bezahlt ist. Daher hätte der Herr K das Gerät nicht verkaufen dürfen. Man kann ja nichts verkaufen, was einem nicht gehört!

2. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages wird erst nach der zweiten ERFOLGREICHEN Reparatur akzeptiert. Da der Defekt beim ersten Mal nicht festgestellt werden konnte, wurde das Gerät also bisher nur einmal erfolgreich repariert (bzw. getauscht). Daher ist eine Rückabwicklung eigentlich nicht möglich.

3. Eine Reparatur und auch eine Rückabwicklung kann NUR unser Vertragspartner, also Herr K durchführen. Damit bekäme rein theoretisch im Falle einer Rückabwicklung auf Herr K das Geld zurück. Natürlich nur das, was er schon bezahlt hat.

4. Im übrigen bin ich überfragt. Ich bin kein Anwalt und habe auf die Rechtsfragen keine Antwort. Ich glaube, es ist das Beste, die gesamte Transaktion mit Herrn K rückgängig zu machen. Wenn er sich denn drauf einlässt. Denn ich könnte mir vorstellen, dass du sonst ne Menge Remmidemmi damit bekommst...

 

Die Daumen drückt

Timo


SteHoess
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • May 24, 2012
danke für die schnelle Antwort

 

Die Reparatur war zweimal erfolglos daher wäre die Wandlung schon in Ordnung gegegangen.

 

Aber ich denke mal da ich unterschrieben habe und nicht H.K. ist die Wandlung nicht rechtskräftig und der Shop muß die Wandlung stornieren.

 

Somit wäre es doch einfacher für mich das gerät einfach ein weiteres mal zu reparieren und mich mit einer Rolle als Nutzer statt Besitzer abzufinden 😉


o2_Timo
  • Team
  • May 24, 2012
Hallo nochmal,

 

eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist nicht möglich. Diese kann, wie gesagt, nur nach zwei erfolgreichen Reparaturen durchgeführt werden.

 

Da aber keine Fehler bei den bisherigen Reparaturen festgestellt werden konnte, wird man dir sicherlich aus Kulanz einen eins-zu-eins-Tausch deines Gerätes gegen ein neuwertiges, aber typgleiches Gerät anbieten. Das ist aber keine Rückabwicklung, bei der der Käufer des Gerätes (<> du!) das Geld zurückerhält.

 

Gruß,

Timo