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Samsung Galaxy A5 2016 Display / Servicecenter

  • July 24, 2016
  • 2 Antworten
  • 357 Aufrufe

Opi
Besucher:in
Samsung Galaxy A5 2016  2 Wochen alt und nach sorgfältigster Behandlung versagt das Display während der Benutzung , d.h. unterer Display teil schwarz und oben verlaufene Farben . Kein Sturz , mechanische Belastung , Druck oder in der Hosentasche getragen . Nach genauer Prüfung auf äußerliche Schäden das Gerät zur Reparatur( sicher verpackt )  ins Servicecenter geschickt . Antwort von dort : durch mechanische Einwirkung ist das Display gerissen ( inkl. 1 Foto mit deutlichem Riss im Glass ) . Keine Garantie , sondern ca. 205 € Reparaturkosten für einen Riss der vorher nicht vorhanden war .

Ich hoffe das ihr mir helfen könnt , da ich sonst einen Anwalt einschalten müsste da sich bei mir der Verdacht erhärtet das es sich um eine Masche handelt um Geld zu verdienen.

2 Antworten

bielo
Legende
  • July 25, 2016
Nein, hier kann dir keiner weiter helfen. Da du o2 ohnehin einer Straftat bezichtigst, wäre der Gang zum Anwalt oder zur Polizei wohl doch aufgezeigt.


Opi
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • July 25, 2016
Danke für deine schnelle Antwort .

Ich bezichtige hier niemanden einer Straftat und schon gar nicht o2 ! Das "Servicecenter" ist in diesem Fall eine externe Firma die Handyreparaturen ausführt und deren Name aus rechtlichen Gründen nicht genannt wird .Mittlerweile weiß ich das das Galaxy A5 2016 selbst für Profis nicht leicht zu öffnen ist ohne das dabei das Display beschädigt werden kann, da es einen fest verbauten Akku hat & verklebt ist .Ich möchte klar stellen das ich hier niemanden verärgern , beleidigen und als Gauner bezichtigen wollte , eher hatte ich die Hoffnung das jemand einen ähnlichen Fall mit diesem Handy hatte und mir seine Erfahrung schildern könnte . o2 ist ohne jegliche Schuld ! Fakt ist aber das ich bei dem "Externen" für einen Riss zahlen soll der vorher nicht da war ! Schade eigentlich......

Kleine Anmerkung :

Beim "bezichtigen" einer Straftat muss Täter und Tat eindeutig genannt werden , da der Name des Externen nicht erwähnt wird und "sich bei mir nur ein Verdacht erhärtet hatte" ist ist dies rechtlich voll ok und weit entfernt von dem Vorwurf den du mir gemacht hast.Mein Fehler war nicht zu erwähnen das es nicht o2 selbst war.  Aber ist schon ok und ich werde hier keine Verdachtsmomente mehr äußern 😉