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Rücktritt von Hardwarevertrag

  • September 13, 2018
  • 10 Antworten
  • 742 Aufrufe

Hallo O2 Community,

hoffentlich bin ich hier überhaupt mit meinem Anliegen richtig aufgehoben. Ich fange einfach mal an...

Anfang des Jahres habe ich in einem O2 Shop einen neuen Vertrag und zusätzlich ein neus Handy erworben. Dieses habe ich bloß drei Tage in Benutzung gehabt und war einfach nicht damit zufrieden. Also beschließe ich vom Kaufvertrag des Handys zurückzutreten. Ich war zufällig in einer anderen Stadt unterwegs und erspähe einen O2 Shop. Natürlich ergreife ich die Chance und möchte mein Handy dort zurück geben. Wäre auch möglich gewesen nur wurde an diesem Tag wohl eine Inventur durchgeführt. Also Handy wieder eingepackt. Daraufhin habe ich den Kaufvertrag gelesen und bei den Widerrufsbelehrungen festgestellt, dass dies auch schriftlich geht und es wurde auch eine entsprechende Adresse angegeben, an die der Widerruf zu richten ist. Ebenfalls wurde beschrieben, dass die Hardware in einem entsprechenden Zeitfenster an O2 zu retournieren ist. Auf welchem Weg dies zu geschehen hat, war mit keinem einzigen Wort beschrieben. Ich habe den schriftlichen Widerruf und das Handy in ein Packet gepackt und an die angegeben Adresse, die in den Widerrufsbelehrungen genannt war, gesendet. Daraufhin erhalte ich von O2 einen Brief zurück, dass sie das Handy dort nicht zurücknehmen können und ich müsste es in einem Shop zurückgeben. Nach ewigem hin und her, verweis auf die im Vertrag beschriebenen Widerrufsbelehrung und Lösungsvoerschlägen meinerseits, habe ich das Handy wieder zurückgenommen, mit der Bitte einen entsprechenden Beweis beizufügen, dass ich die Widerrufsfrist eingehalten habe. Der Bitte wurde auch freundlicherweise nachgekommen. Als das Handy wieder bei mir ankam, habe ich dieses direkt an den O2 Shop geschickt in dem ich es erworben habe, mit allen Unterlagen und sämtlichem Schriftverkehr. Was passiert.... ich bekomme das Handy wieder zurückgeschickt mit der Begründung, dass die Widerrufsfrist abgelaufen sei und die Rücknahme nur persönlich erfolgen könnte, da ich diese quitieren müsste.

Die ganze Zeit über bin ich sachlich und freundlich geblieben. Auch die Raten für das Handy habe ich bis jetzt weiter einziehen lassen, aber so langsam ist meine Geduld am Ende. Gekauft habe ich das Handy Ende Januar und jetzt ist September. Zwischen durch habe ich das Thema etwas schleifen lassen, weil ich Vater geworden bin und die Prioritäten anders lagen. Nun hoffe ich, dass ich hier vielleicht einen O2 Mittarbeiter mit Herz finde, der mir eine praktikable Lösung vorschlägt sonst bin ich mit meinem Latein am Ende und muss leider einen Anwalt hinzuziehen. Grundsätzlich habe ich mich, meiner Meinung nach, absolut Vertragskonform verhalten und fühle mich im Recht. Sollte ich in meiner Einschätzung völlig falsch liegen, lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren.

Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.

10 Antworten

bielo
Legende
  • September 13, 2018
Ich bin der Meinung, dass es im Shop grds. keinen Widerruf gibt.

  • September 13, 2018
Ich bin der Meinung, dass es im Shop keinen Widerruf gibt.
Ich auch, vor allem, nachdem ich nochmal sorgfältig die Widerrufsbelehrung gelesen habe: https://static2.o9.de/blob/10534274/v=13/Binary/agb-widerrufsbelehrung-mobilfunk-privatkunden.pdf

Sächsin
Legende
  • September 13, 2018
Du meinst den Satz
Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht, sofern Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft (z. B. O2 Shop) abgeschlossen haben.

... mhh, der steht aber nur bei der Erklärung zur Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen, nicht jedoch bei der Erklärung zur Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen.

  • September 13, 2018
[quote user="Sächsin"]Du meinst den Satz
Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht, sofern Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft (z. B. O2 Shop) abgeschlossen haben.

... mhh, der steht aber nur bei der Erklärung zur Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen, nicht jedoch bei der Erklärung zur Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen.

Meiner Meinung nach bezieht sich Dein Zitat auf das Widerrufsrecht allgemein. Zudem steht da was von "Warenlieferungen" und "Bestellung".

Sächsin
Legende
  • September 13, 2018
Naja ... bestellen kann man ein Handy im Shop ja auch (https://hilfe.o2online.de/o2-my-handy-finanzierung-31/handybestellung-464496) und in dem Musterwiderruf für Warenlieferungen steht auch folgender Satz unter "Folgen des Widerrufs"
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.


Da ja, wie hier schon oft zu lesen, bei per Fernabsatz bestellten Geräten immer eine Rücksendung (keine Abgabe in einem Shop möglich) erfolgen muss, erklärt sich die hervorgehobene Passage wie?

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 14, 2018
[quote user="Sächsin"]Naja ... bestellen kann man ein Handy im Shop ja auch (https://hilfe.o2online.de/o2-my-handy-finanzierung-31/handybestellung-464496) und in dem Musterwiderruf für Warenlieferungen steht auch folgender Satz unter "Folgen des Widerrufs"
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.


Da ja, wie hier schon oft zu lesen, bei per Fernabsatz bestellten Geräten immer eine Rücksendung (keine Abgabe in einem Shop möglich) erfolgen muss, erklärt sich die hervorgehobene Passage wie?

Genau so steht es in dem Kaufvertrag für das Handy, den ich unterschrieben habe. Bisher habe ich auch noch keine Probleme mit der Widerruf gehabt. Das Handy hätte der Laden zurückgenommen, in dem zu diesem Zeitpunkt leider eine Inventur durchgeführt wurde und auch sonst hat sich das Servicecenter nicht gegen den Widerruf ausgesprochen....

Klaus_VoIP
Legende
  • September 14, 2018
Lt. Webseite erfolgt eine Rücknahme nur nach Fernabsatzregelung.

Im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist kannst du online oder per Telefon bestellte Artikel zurückgeben. Melde hierzu deine Retoure auf www.o2.de/retoure an.
Du erhältst dann bequem per E-Mail den Retourenschein inkl. eines kostenlosen Versandetiketts und einer genauen Anleitung zur Paketeinsendung.
Im O2 Shop oder an unserer Hotline kannst du die Ware ebenfalls zur Retoure anmelden. Halte hierzu die Lieferscheinnummer der Erstauslieferung oder die O2 Bestellnummer bereit.
Im Shop übernehmen wir - wenn du es wünschst - auch die Rücksendung für dich.

Und im allgemeinen Teil der Widerrufsbelehrung auch eindeutig:

Hinweise zu Ihrem Widerrufsrecht:
Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht, sofern Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft (z. B. O2Shop) abgeschlossen haben

Nachtrag:
Wurde Dir eine Widerrufsbelehrung zugesendet/ausgehändigt oder hast Du Dir die irgendwo rausgekramt?

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 14, 2018
Die war bei meinen Vertragsunterlagen mit dabei

Klaus_VoIP
Legende
  • September 14, 2018
Aber mit dem Kommentar:
Hinweise zu Ihrem Widerrufsrecht:
Bitte beachten Sie, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht, sofern Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft (z. B. O2Shop) abgeschlossen haben

Handy wie teuer (Kaufpreis)?
Ging das Paket an o2 binnen 14 Tagen dort ein?

Irgendwo klemmt es bei dem Vorgang. Ein nachweisbarer Widerruf(Fax, Einschreiben) löst den Rechtsanspruch (sofern er besteht) auf Rückgabe aus, auch wenn das Paket wegen Postlaufzeit nach 20 Tagen erst ankommt. Mein Verdacht: kein Widerrufsrecht oder alles zu spät.

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 14, 2018
Aber mit dem Kommentar:Hinweise zu Ihrem Widerrufsrecht:

Handy wie teuer (Kaufpreis)? => 300 €
Ging das Paket an o2 binnen 14 Tagen dort ein? => Definitiv