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Retour- Sonderfall

  • February 6, 2018
  • 6 Antworten
  • 225 Aufrufe

leonfelixxx
Besucher:in
Hallo, ich habe 2 iPhones bei o2 ohne Vertrag bestellt: einmal das iPhone x und einmal das iPhone 8. Das iPhone x wurde von DHL jedoch leider an einen Nachbarn übergeben, den ich innerhalb der 2 wöchigen Rückgabegarantie nicht antreffen konnte. Dieses Handy habe ich jetzt von ihm erhalten, allerdings sind mittlerweile 3 Wochen verstrichen-das Handy ist natürlich noch verpackt und im Orginalzustand. Nachdem ich keine Möglichkeit hatte, das iPhone X zu retournieren, da es mir von DHL nicht an mich persönlich zugestellt wurde, wollte ich nun anfragen, wie ich weiter verfahren kann um nicht 2 Handys abbezahlen zu müssen, da ich das iPhone 8 gerne behalten würde. Im O2 Laden wurde mir gesagt, dass dies ein Sonderfall sei, da ich ja keine Möglichkeit hatte das Telefon innerhalb der 14 Tage zurückzuschicken...Die Rückgabe für das iPhone 8 habe ich aus Sicherheitsgründen heute beantragt, da morgen er letzte Tag wäre es innerhalb der 14 Tage zurückzugeben, obwohl ich das ja eigentlich behalten wollte. Ist die Frist dann zudem ab dem der Bestätigung per Mail des Rücksendeantrags oder ab dem Poststempel gültig? Und wie verfahre ich nun weiter um die Rückabe des iPhone X in diesem Sonderfall zu beantragen?

Vielen Dank vorab für ihre Hilfe!

6 Antworten

bielo
Legende
  • February 6, 2018
Sofern die Post die Erlaubnis von dir hat, das Paket auch beim Nachbarn abzugeben, sieht es schlecht aus. Zudem wurdest du sicher von der Post über die Abgabe beim Nachbarn informiert. Einen Widerruf kann man auch machen, ohne dass man das Gerät zur Hand hat, indem man gem. Widerrufsbelehrung handelt und den Widerrruf erklärt.


matrix3937
Legende
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  • Legende
  • February 6, 2018
Mal einen Hinweis, DHL-Boten geben auch Pakete ohne Erlaubnis beim Nachbarn ab. So ist es auf jeden Fall in unserer Straße üblich.


bielo
Legende
  • February 6, 2018
Da würde ich mal mit der Post reden. Des weiteren ändert das nichts am oben genannten. 


  • February 6, 2018
bielo schrieb:

Da würde ich mal mit der Post reden. 

Ich würde auch mit dem Nachbarn ein Wörtchen reden. 😉


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 6, 2018
bielo schrieb:

Da würde ich mal mit der Post reden. Des weiteren ändert das nichts am oben genannten. 



Das ist rechtlich etwas kompliziert und nicht pauschal zu beurteilen, aber grundsätzlich erlaubt, wenn der Ansender das nicht untersagt hat. Das regelt DHL, genauso wie die meisten Pakentdiensten, in den AGB, gemäß deren die Zustellung an einen "Ersatzempfänger" erlaubt ist, wenn

den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der

Sendungen berechtigt sind

und

der Absender – soweit zulässig – keine entgegenstehende Weisung erteiltund auch der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform einederartige Ablieferung nicht untersagt hat. Quelle: https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf  Allerdings ist die Wirksamkeit solcher Klauseln rechtlich umstritten. Der Hinweis
bielo schrieb:

Einen Widerruf kann man auch machen, ohne dass man das Gerät zur Hand hat, indem man gem. Widerrufsbelehrung handelt und den Widerrruf erklärt.



ist hier nicht unwichtig, denn man kann eben widerrufen, auch wenn man das Paket noch nicht abholen konnte. Dennoch gilt: Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Übergabe der Ware an den Besteller. Problematisch ist dabei u.a. die Beweislast, da in der Sendungsverfolgung nur die Zustellung beim Nachbarn ersichtlich ist.


bielo
Legende
  • February 7, 2018
bs0 schrieb:

bielo schrieb:

 

Da würde ich mal mit der Post reden. Des weiteren ändert das nichts am oben genannten. 

 

Das ist rechtlich etwas kompliziert und nicht pauschal zu beurteilen, aber grundsätzlich erlaubt, wenn der Ansender das nicht untersagt hat. Das regelt DHL, genauso wie die meisten Pakentdiensten, in den AGB, gemäß deren die Zustellung an einen "Ersatzempfänger" erlaubt ist, wenn

Deshalb der Hinweis, mit der Post zu reden, damit sowas unterbleibt. 😉

bs0 schrieb:Dennoch gilt: Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Übergabe der Ware an den Besteller. Problematisch ist dabei u.a. die Beweislast, da in der Sendungsverfolgung nur die Zustellung beim Nachbarn ersichtlich ist.

Da müsste man aber prüfen, ob was mit der Post vereinbart wurde. Ich weiß, dass Gerichte mal so geurteilt haben, dass der Verbraucherschutz höher wiegt als der Schutz der Verkäufer, aber wer weiß.

Ich denke, o2 wird hier sicher kulant sein.