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Reparaturdauer oder Leerlauf?

  • July 14, 2013
  • 24 Antworten
  • 153 Aufrufe

mahou
Besucher:in
Hallo,

 

ich möchte meinem Ärger auch mal Luft machen. Am 05.07. habe ich mein Handy (Samsung S3) wegen des scheinbar berühmten Problems des Einfrierens zur Reparatur gegeben. Soeben schau ich mir den Status, bzw. online die Auftagsdetails an, und sehe "Warten auf Wareneingang beim Servicepartner". Dem entnehme ich das einfach mal eine Woche absolut nichts passiert ist. Ich habe zwar ein Ausleihgerät, aber nen Flaggschiff ist das nicht gerade. Nun gut, darüber will ich nicht meckern, ich kann wenigstens telefonieren.


Dennoch bin ich stinksauer das seit einer Woche erstmal nix passiert. Ich hoffe das wenigstens meine Hinweise beachtet werden, befürchte aber das es nicht so sein könnte. Ich bat darum mich nicht damit abzuspeisen das Gerät auf Werkseinstelungen, also quasi auf den Urzustand zurückzusetzen, und es mir dann als repariert zurckzuschicken. Das habe ich bereits zweimal selber versucht, mit dem Ergebniss das der Fehler nicht behoben war. Ich habe viel im Internnet nachgelesen, denn dieses Problem scheint sich zu häufen, und liedt wahrscheinlich eher an der Hardware einiger Geräte.

Ich zahle monatlich meine Raten für das Gerät, welches teuer genug ist, und was ich mir einfach mal gönnen wollte. Bin extrem frustriert und verärgert.


Wie sind Eure Erfahrungen? So einiges habe ich ja bereits gelesen.


 

Gruß


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24 Antworten

mahou
Besucher:in
  • Autor
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  • July 15, 2013
Ich verstehe es nicht. Noch immer wird gewartet. Was um Himmels Willen passiert da. Über eine Woche bisher scheinbar nichts. Unglaublich.


andante
Legende
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  • July 15, 2013
Scheint fast so, als wäre dein Gerät noch irgendwo unterwegs :frowning


bielo
Legende
  • July 16, 2013
Es gab auch schon Hinweise hier im Forum, dass diese Angaben online nicht zuverlässig sind. So schrieb ein Kunde, dass sich das Gerät immer noch in Reparatur befindet und er bekam es dann kurz danach vom Postboten. Onlinestatus dann immer noch unverändert.

 

Aber, frag doch einfach mal nach. Zumindest im Geschäft würde ich mir das Absendedatum mal geben lassen.


mahou
Besucher:in
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  • July 16, 2013
Soeben erhalte ich eine SMS das das Gerät eingegangen sei.....hat vom 05. bis zum 16. gedauert. Ich frage mich was in der Zwischenzeit war, hat man siteseeing damit gemacht. Mein Vertrauen darauf das gründlich gearbeitet wird, ist jedenfalls vorbei. Der nette Hr. im O2 Geschäft hat auf meine Veranlassung hin auch extra vermerkt  das ein Werksreset nix bringt, das habe ich selber bereits zweimal gemacht, ohne das sich was gebessert hätte. Meine Sorge ist jetzt das man aber genau das machen wird, man es mir dann als repariert päsentiert, ich es dann aber wieder abgeben muss, weil dadurch der Fehler nicht behoben ist.

Ich weiß, ich bin etwas voreilig, aber nachdem was ich bisher so gelesen habe, scheint es meist so zu laufen. Im Grunde möchte ich nichts weiter als ein funktionierendes Gerät, welches teuer genug ist, und ich zahle artig meine Raten ☺️ )


m_huebner
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  • July 21, 2013
Davon kann ich ein Lied singen, mein Gerät schien während der Reparatur verschwunden zu sein.

Viele O2 Shops arbeiten mit externen Werkstätten zusammen, die in erster Linie nichts mit O2 zu tun haben. Somit kann O2 auch nicht nachvollziehen wo sich ein Gerät befindet.

 

Ich bekam nach 6 Wochen ein brandneues Gerät, welches allerdings auch schon wieder kaputt ist, zurück.


Sandroschubert
Legende
m_huebner schrieb:
Viele O2 Shops arbeiten mit externen Werkstätten zusammen, die in erster Linie nichts mit O2 zu tun haben. Somit kann O2 auch nicht nachvollziehen wo sich ein Gerät befindet.
Kannst du eine belastbare Quelle zu der Aussage liefern?

 

Gruß Sandroschubert


m_huebner
Besucher:in
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  • July 21, 2013
Ich scan die Tage mal die Rechnung ein 😉


Sandroschubert
Legende
Anonymisiert bitte - danke.

 

Gruß Sandroschubert


bs0
Legende
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  • July 21, 2013
Mit der Reparatur haben die Shops und irgendwelche Werkstätte gar nichts zu tun. Alle Geräte, die beim Shop zwecks Gewährleistungsansprüche abgegeben werden, weren an Arvato geschickt. Und zu dem Thema kann man hier sehr viel lesen.


highlando
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  • July 21, 2013
Au man. Und bei mir ist es noch krasser... Am 02.07.2013 habe ich mein neues Handy mit einem Defekt im O2 shop abgegeben. Heute, nach 19 Tagen (!), steht bei den Auftragdetails, die man online einsehen kann, noch immer "Warten auf Wareneingang beim Servicepartner".


 

Bei Arvato gibts NIX!!! zum troubleshooting. Zum Shop gehen kostet mich auch 'ne halbe Stunde. Bleiben irgendwelche unspezifischen Servicenummern fuer 20ct pro Minute.



bs0
Legende
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  • July 21, 2013
highlando schrieb:
 

Bleiben irgendwelche unspezifischen Servicenummern fuer 20ct pro Minute.


20ct proAnruf!


Mayamee
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 21, 2013
Daher isses grunsätzlich, wenn es recht schnell kaputtgegangen ist, immer ratsam nichts reparieren zu lassen sondern ein neues zuschicken zu lassen, das dann hoffentlich funktioniert. Sofern man nicht aus irgendeinem Grund, genau DAS Gerät brauchen und behalten möchte.

 

 


highlando
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 21, 2013
bs0 schrieb:
highlando schrieb:
 

Bleiben irgendwelche unspezifischen Servicenummern fuer 20ct pro Minute.


20ct proAnruf!

Ohja, das habe ich ueberlesen. Sorry. Da laesst sich nichts gegen sagen...


highlando
Besucher:in
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  • July 21, 2013
Mayamee schrieb:
Daher isses grunsätzlich, wenn es recht schnell kaputtgegangen ist, immer ratsam nichts reparieren zu lassen sondern ein neues zuschicken zu lassen, das dann hoffentlich funktioniert. Sofern man nicht aus irgendeinem Grund, genau DAS Gerät brauchen und behalten möchte.

 

 

Hmm, das wusste ich nicht. Wurde mir im Shop auch nicht als Option angeboten. Geht das so ohne weiteres? Bei mir waren seit dem Kauf keine 2 Monate vergangen...


Mayamee
Besucher:in
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  • July 22, 2013
Natürlich bieten dies nicht an, dann sitzen sie auf nem kaputten Handy. Ja, das geht, du kannst wählen zwischen Austausch und Reparatur außer in Ausnahmefällen. O2 steht das Recht auch Nacherfüllung zu, darunter fallen aber sowohl Nachbesserung oder Ersatzlieferung und da liegt die Wahl beim Käufer.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

 

 


oggy14
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  • July 22, 2013
Mayamee schrieb:
...O2 steht das Recht auch Nacherfüllung zu, darunter fallen aber sowohl Nachbesserung oder Ersatzlieferung und da liegt die Wahl beim Käufer.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

 

 

 ...ganz so einfach ist es dann nun auch wieder nicht...

Zum Einen sollte der Anspruch auf Nachbesserung (Ersatzlieferung oder sonstige Art der Nachbesserung) vom Käufer innerhalb einer angemessenen Frist geltend gemacht werden ( z.b. sind drei Monate zu lang, zwei Wochen dürften da noch im Rahmen liegen).

Zum Anderen besteht das Recht auf Ersatzlieferung nur bei einer wesentlichen Vertragswidrigkeit. (Die gelieferte Ware muss dann aber auch im Wesentlichen in dem Zustand zurückzugegeben werden, in dem der Käufer sie erhalten hat... Ist oft nicht so einfach... 😉 )
Umgekehrt kann der Verkäufer - solange der Vertrag noch nicht aufgehoben ist - ebenfalls auf eigene Kosten Nachbesserungen vornehmen.

Einfach sagen: "Tausch mal!" wird i.d.R. nach Nutzung des Handys nicht ohne Weiteres funktionieren. Kann sein, muss aber nicht.
Meine Meinung.


Mayamee
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 22, 2013
Es liest sich so, als hättest du den Link nicht angeklickt.

 

oggy14 schrieb:
Mayamee schrieb:
...O2 steht das Recht auch Nacherfüllung zu, darunter fallen aber sowohl Nachbesserung oder Ersatzlieferung und da liegt die Wahl beim Käufer.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

 

 

 ...ganz so einfach ist es dann nun auch wieder nicht...

Zum Einen sollte der Anspruch auf Nachbesserung (Ersatzlieferung oder sonstige Art der Nachbesserung) vom Käufer innerhalb einer angemessenen Frist geltend gemacht werden ( z.b. sind drei Monate zu lang, zwei Wochen dürften da noch im Rahmen liegen).

Zum Anderen besteht das Recht auf Ersatzlieferung nur bei einer wesentlichen Vertragswidrigkeit. (Die gelieferte Ware muss dann aber auch im Wesentlichen in dem Zustand zurückzugegeben werden, in dem der Käufer sie erhalten hat... Ist oft nicht so einfach... 😉 )
Umgekehrt kann der Verkäufer - solange der Vertrag noch nicht aufgehoben ist - ebenfalls auf eigene Kosten Nachbesserungen vornehmen.

Einfach sagen: "Tausch mal!" wird i.d.R. nach Nutzung des Handys nicht ohne Weiteres funktionieren. Kann sein, muss aber nicht.
Meine Meinung.



Wo hast du das denn herkopiert? Verlink mal die Seite, vielleicht erklärt das, wieso das so komisch formuliert ist. Wieso nimmst du nicht einfach das BGB zur Hand, ich hab den entsprechenden Link doch reinkopiert, das ist da recht eindeutig.

 

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

 

Mit Ausnahmen, die kann man auch dem BGB entnehmen, steht zwei Absätze weiter. Daher bin ich nicht deiner Meinung.

 

Und natürlich sollte man es zügig geltend machen und nicht das kaputt Handy drei Monate rumliegen lassen, aber das tut man ja normalerweise automatisch, weil man sein Handy braucht. ;-)


mahou
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  • Autor
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  • July 23, 2013
Guten Morgen,

 

ich melde mich jetzt mal mit dem Ergebniss. Nach über einer Wochen ist das Gerät dann um 14 Uhr dort eingetroffen wo es repariert werden sollte, und am nächsten Tag um 9 Uhr wurde es als repariert zum Shop zurückgeschickt. Da hatte ich schon so meine Zweifel. In so kurzer Zeit lässt sich das Problem nicht eingrenzen, es sei denn man weiß was man tut, denn es hängt sich ja unregelmäßig auf. Vielleict ist der Fehler aber schon bekannt, und mann wusste wirlich was zu tun ist. Ich hoffe sehr das es nicht nur ein Reset war, das hatte ich ja selbst schon durch, ohne Besserung.

Wie dem auch sei, ich habe es wieder, und seit 4 Tagen läuft es. Bisher bin ich noch veralten mit Jubelausbrüchen, da es immer mal mehrere Tage lief, und dann der Fehler wieder auftrat.

Im Rückschein stand leider nur "Fehler gefunden und behoben". Ich würde gerne wissen was gefunden und behoben wurde, das sagt aber keiner. Kann man das irgendwo erfahren?

 


bielo
Legende
  • July 23, 2013
Mayamee schrieb:
 

Mit Ausnahmen, die kann man auch dem BGB entnehmen, steht zwei Absätze weiter. Daher bin ich nicht deiner Meinung.

 

 

Diese darf man auch nicht vernachlässigen. Ich persönlich konnte mit dem o.g. Paragrafen bei einem Onlinehändler eine Ersatzlieferung erreichen. Es hat mich aber etwas an Argumentation gekostet. Dennoch würde ich den Anspruch auf Ersatzlieferung bei einem Handy nicht so pauschal bejahen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rahmen eines Verfahrens dem EuGH u.a die Frage vorgelegt:

 

"Darf der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie ihm Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert der mangelfreien Sache und der Bedeutung des Mangels (absolut) unverhältnismäßig wären?"

 

Der EUGH hat dazu ausgeführt:

 

"Der Verkäufer darf die Ersatzlieferung verweigern, wenn sie Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, wenn es vertragsgemäß wäre, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unverhältnismäßig wären."

 

(BGH Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08)


m_huebner
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  • July 23, 2013
Nein absolut nicht!
Sobald ich wieder zuhause bin scan ich dir das ganze mal ein!


Mayamee
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  • July 24, 2013
bielo, das Urteil bezieht sich auf nen anders gelagerten Fall, da gings in erster Linie darum, ob die Ein- und Ausbauten auch mit reinfallen usw. Und der Käufer hatte zudem gar keine Wahlmöglichkeit.

 

So einen Fall, dass die Ersatzlieferung an sich unverhältnismäßig ist, kanns bei nem Handykauf ja praktisch garnicht geben, da sich das Leistungsinteresse immer auf mindestens den Preis der Ware in mangelfreiem Zustand beläuft.

 

 

 

 

 


oggy14
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  • July 26, 2013
@Mayamee

439 (3) ist, finde ich, der Stolperstrick bei der Sache. Genaugenommen die "Verhältnismäßigkeit".
Ist wirklich ein neues Telefon notwendig, wenn durch Aktualisierung der Software ein sachmangelfreier Zustand erreicht wird? 

(siehe auch bielo und dessen Urteil)

Will nicht sagen, dass es nicht so gehen kann - aber MUSS...?
Bin ich überfragt.

PS: Verlinken geht nicht, da mehrere Passagen "zusammengeräubert" und um Eigenes ergänzt. Daher vieleicht das Holprige...


mahou
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  • July 30, 2013
Guten Morgen,

 

ich frag mal in nem neuen thread. Ich hab mein Samsung Galaxy S 3 von der Reparatur zurückbekommen. Wie erfahre ich denn nun was gemacht wurde. Auf dem Begleitschein stand nur "Fehler gefunden und behoben". Wenig Aussagekräftig.

 

Danke

 

Edit: Beitrag in bestehenden Thread geschoben


andante
Legende
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  • Legende
  • July 30, 2013
Hallo mahou!

 

Ich denke, es steht irgendwo eine Servicenummer oder Mailadresse auf dem Schreiben? Außerdem sicherlich auch eine Bearbeitungsnummer. Also entweder anrufen oder schreiben.

 

Gruß andante