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O2 Premium Sicherheit (48 Stunden und Sie sind wieder im Netz)

  • June 23, 2011
  • 9 Antworten
  • 536 Aufrufe

JSS
Besucher:in
Hallo zusammen,

 

O2 bietet für Premium-Kunden einen 48-Stunden-Handyaustauschservice an.

 

Konkret heisst es dort: "Im Falle eines Gerätedefekts können Sie mit dem besten Service rechnen: Innerhalb von 48 Stunden tauschen wir Ihr Handy bzw. Ihren O2 Surfstick gegen ein neuwertiges Gerät aus.1" Die Fußnote lautet: "Sie können Ihr defektes Gerät bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalles in der Regel innerhalb von 48 Stunden (abhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung und der Verfügbarkeit des Gerätes) gegen ein neuwertiges, typgleiches Gerät austauschen lassen. Der Austausch erfolgt an der vom Kunden gewünschten Adresse oder einem O2 Shop innerhalb Deutschlands. Der Austausch ist nur möglich, wenn das Gerät direkt von O2, in einem O2 Shop, im Online-Shop unter www.o2online.de oder telefonisch bezogen wurde, ein Gerätedefekt innerhalb von 24 Monaten vorliegt, und es sich nicht um einen selbst verursachten Defekt handelt. Gilt nur für die Dauer des Premium-Status."

 

Im konkreten Fall handelt es sich nun um ein iPhone 3GS gekauft im Januar 2010 im Rahmen eines O2 MyHandy-Vertrages. Es liegt also innerhalb der versprochenen 24 Monate Austauschfrist. Der Premium-Status besteht wie gefordert. Das iPhone ist nun insoweit defekt, dass es häufig sein Ladegerät und auch die Ladefunktion des TomTom-Carkits nicht mehr erkennt und meckert, dass das Aufladen mit dem Zubehör nicht möglich sei (obwohl original Netzteil!). Am Dock-Connector befindet sich seitlich ein Haarriss, der wohl häufiger auftritt und bei Apple als Serienfehler bekannt ist. Allerdings wird dieser von Apple selbst nur innerhalb der ersten 12 Monate Herstellergarantie behoben. Nach den 12 Monaten muss man sich an den Händler wenden, um die Ansprüche im Rahmen der 24 Monate gesetzlicher Gewährleistung geltend zu machen. Dies habe ich nun getan und erfahre folgendes: Da Apple nur 12 Monate Garantie gibt, möchte O2 sich ebenfalls nicht an die gesetzliche Gewährleistung und an das Versprechen des O2 Premium Service halten und lehnt einen Austausch ab. Man sagt, da Apple nur 12 Monate Garantie gewährt, würde O2 dies beim iPhone auch tun.

 

Wenn ich nicht vollkommen irre, ist diese Auffassung von O2 rechtlich vollkommen haltlos. Denn zum einen beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwischen Händler und Endverbraucher doch 24 Monate (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) und zum anderen hat O2 ja im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft 24 Monate Austausch garantiert. In diesem guten Glauben habe ich keinen Apple Care Protection Plan abgeschlossen, da ich mich ja in Sicherheit fühlte. Nun ist es dafür zu spät, da dieser ja in den ersten 12 Monaten abgeschlossen werden muss.

 

Auf meinen Einwand hin sagte der Mitarbeiter des anscheinend zuständigen Datenservice, dass ich mich ja gerne mit den Anwälten von O2 unterhalten könnte, wenn mir seine Ablehnung nicht gefalle.

 

Ich bin zum Einen von der Ablehnung an sich, als auch von der Art der Ablehnung meiner berechtigten Ansprüche sehr enttäuscht. Was würdet Ihr mir raten?

 

Beste Grüße

Steffen

Lösung von LarsOnPalm

JSS schrieb:
 

Denn zum einen beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwischen Händler und Endverbraucher doch 24 Monate (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) und zum anderen hat O2 ja im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft 24 Monate Austausch garantiert.

Ja, die gesetzliche Gewährleistung zwischen Käufer und Verkäufer beträgt 24 Monaten, mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

 

Dies bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer nach 6 Monaten eigentlich nachweisen muss, dass der Fehler ursächlich schon beim Kauf bestand. Dies kann wenn, dann ein entsprechender Sachverständiger beurteilen, Gutachten, etc...

 

Bei dem Premium-Status und dem 48-Stunden-Austausch handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung seitens des Verkäufers. Da diese Leistung freiwillig ist, kann man diese leider auch nicht wirklich (rechtlich) einfordern.

 

Daher ist die Aussage, die Du an der Hotline erhalten hast inhaltlich korrekt. Über die Art und Weise müssen wir hier, glaube ich, nicht reden.

 

Einfach noch mal unverbindlich nachfragen, ob man da nicht aus Kulanz was machen kann. Guter Kunde und so. Vielleicht ist dann da irgendeine bessere Lösung drin.

 

Grundsätzlich muss man aber in der Tat eigenlich jedem iPhone-Käufer dringend empfehlen, innerhalb der ersten 12 Monate einen Apple Care Protection Plan abzuschließen, der erweitert immerhin die Herstellergarantie auf 24 Monate...

 

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9 Antworten

DiggaOne
Besucher:in
  • Besucher:in
  • June 24, 2011
Hallo,

das ist interessant.

Ja, ich kenn das auch so wie du. Das heißt 24 Monate Gewährleistung. Das ist im BGB auch so festgelegt.

Soweit ich weiß läuft es das erste Jahr über Apple (Garantie) und das zweite Jahr ist es dann nur noch ein Gewährleistungsfall, also über o2.

Gibt es bei apple etwa ne Sonderregelung die über dem Gesetz stehen sollte? ☺️

Glaub nicht.

 

Die Aussage zwecks den Anwälten von o2 ist total daneben. Geht gar nicht.

Da muss ich mich auch gleich mal schlau machen.

 

Ich habe auch mal im apple store so etwas ähnliches gehört. Die meinten dann ganz lässig, ja erstes Jahr kein Thema und fürs zweite Jahr gibt es diesen Protection Plan. Was ja logischerweise noch zusätzlich kostet. Als ich meinte brauch ja keine Garantie im zweiten Jahr und ein sofort Austausch, sondern mir reicht ja eine Gewährleistung also Reparatur. Hat der super Verkäufer gemeint, dass die das nicht machen. Und als ich meinte: Hallo zwei Jahre Gewährleistung wusste er auch nicht mehr weiter.

 

Apple halt 😉


Soundchef
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  • June 24, 2011
Hmm,

das klingt in der Tat etwas sehr seltsam. Normalerweise läuft das recht problemlos ab. Und 2 Jahre Gewährleistung hast Du als Endverbraucher so oder so auf jeden Fall. Das ist gesetzlich geregelt und da führt auch kein Weg herum.

 

Ich würde es zunächst nochmal bei der Hotline anrufen und es nochmal versuchen. Anscheinend war das ein etwas seltsamer Mitarbeiter. Wenn es dann immer noch ärger gibt, würde ich in einen Shop gehen. Ich denke dann dürfte sich das relativ schnell klären.

 

Halt uns mal auf dem laufenden.


LarsOnPalm
Besucher:in
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  • Lösung
  • June 24, 2011
JSS schrieb:
 

Denn zum einen beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwischen Händler und Endverbraucher doch 24 Monate (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) und zum anderen hat O2 ja im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft 24 Monate Austausch garantiert.

Ja, die gesetzliche Gewährleistung zwischen Käufer und Verkäufer beträgt 24 Monaten, mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

 

Dies bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer nach 6 Monaten eigentlich nachweisen muss, dass der Fehler ursächlich schon beim Kauf bestand. Dies kann wenn, dann ein entsprechender Sachverständiger beurteilen, Gutachten, etc...

 

Bei dem Premium-Status und dem 48-Stunden-Austausch handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung seitens des Verkäufers. Da diese Leistung freiwillig ist, kann man diese leider auch nicht wirklich (rechtlich) einfordern.

 

Daher ist die Aussage, die Du an der Hotline erhalten hast inhaltlich korrekt. Über die Art und Weise müssen wir hier, glaube ich, nicht reden.

 

Einfach noch mal unverbindlich nachfragen, ob man da nicht aus Kulanz was machen kann. Guter Kunde und so. Vielleicht ist dann da irgendeine bessere Lösung drin.

 

Grundsätzlich muss man aber in der Tat eigenlich jedem iPhone-Käufer dringend empfehlen, innerhalb der ersten 12 Monate einen Apple Care Protection Plan abzuschließen, der erweitert immerhin die Herstellergarantie auf 24 Monate...

 


Soundchef
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  • June 24, 2011
Eigentlich ist das Schwachsinn. Das AppleCare Programm ist ein Zusatz zu der gesetzlichen Gewährleistung. Wenn es sich jedoch klar darum handelt, dass es kein defekt ist, der durch den Benutzer entstanden ist, ist das AppleCare sinnlos. Im Grunde ist der Inhalt von o2 Premium ähnlich, ausser das man dafür nicht extra bezahlt.

 

 


Venne
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  • June 24, 2011
Hallo, ich selbst bin leider kein "Premium-Kunde", möchte mich aber dennoch dazu äußern...

 

-"Freiwillige Leistung"

Stimmt die Leistung ist freiwillig, aber dennoch muß man sich an Regeln halten und wenn man etwas anbietet muß man sich auch daran halten. Schließlich hat der Kunde für diese Leistung durch erhöhten Umsatz z.B. auch indirekt bezahlt

 

-Gewährleistung

Ich denke in diesem Fall dürfte es nicht schwer sein durch einen Gutachter zu beweisen daß der Fehler bzgl Cover im Grunde schon von Anfang an vorhanden war. Da wie von Apple schon bestätigt ein "Fehler" im Cover liegt und dies nichts mit unsachgemäßen Gebrauch zu tun hat. Richtig ist hier, dass der erste Ansprechpartner und Leistungsgeber der Verkäufer, in diesem Fall o2 darstellt. Da wird wohl auch kein Weg daran vorbeiführen :frowning

 

Mein Vorschlag:

Noch einmal anrufen, in der Hoffnung einen "besseren" Mitarbeiter an die Hörmuschel zu bekommen. Sollte sich dieser genauso quer stellen, würde ich mich direkt mit der "Kündigungshotline" verbinden lassen (Bestehe darauf, wird nicht immer gerne und direkt gemacht). Dort wirst Du sicherlich gefragt warum Du kündigen möchtest. Nach einer Erklärung meines Anliegens wurde der "Fall" immer sehr schnell geklärt. Sollte es sich mal nicht direkt an der Hotline klären, Trotzdem kündigen und glaub mir, o2 wird sich bei Dir melden 😉 (ok, vielleicht nicht bei Kunden die nie bezahlen*ggg*)

 

Ansonsten, schriftlich und im Fall der Fälle würde ich meine Rechtschutz bemühen (die 150€ Selbstbeteiligung wären es mir wert, einfach nur um "denen" mal zu zeigen dass man so etwas nicht einfach so machen kann 😉

 

Gruß Venne

 

 


JSS
Besucher:in
  • Autor
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  • June 26, 2011
Zunächst vielen Dank für Euer ausführliches Feedback. Ich werde morgen nochmal mein Glück an der Hotline probieren. Ansonsten werde ich zum Flagship-Store gehen und mich dort um einen Austausch bemühen. Ich gebe Euch anschließend selbstverständlich eine Rückmeldung!


kanone81
Besucher:in
  • Besucher:in
  • June 30, 2011
"neuwertige handys" sind aussen neuwertig vielleicht ja aber die Software ist immer defekt, zumindestens bei mir war es so und dann hats geheissen dass die garantie abgelaufen ist eine verarschung, der genaue tag uhrzeit wird auch nicht bestimmt da soll ich 48std. immer zuhause als der austausch doch statt gefunden hat war es 1 tag nach garantieablauf und natürlich war das iphone auch wieder defekt. Eine sauerei


JSS
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • August 3, 2011
Wie versprochen hier mein leider unerfreuliches Resultat zahlreicher Verhandlungen: O2 verweigert trotz aller Bemühungen die Reparatur mit dem Verweis auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten laut BGB. Dass die im Rahmen des Premium-Status versprochene "O2 Premium Sicherheit"-2-Jahres-Garantie eine solche Beweislastumkehr gar nicht vorsieht, wird in allen Gesprächen und Emails komplett abgeblockt. Nur wenn ich mit Hilfe eines Gutachtens von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit dem Sachgebiet "Öffentliche Mobilfunknetze nutzende Endgeräte" vorlege, welches beweist, dass der Fehler in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist, übernimmt O2 die Reparatur bzw. den Austausch. Die Kosten für das Gutachten muss ich laut O2 - egal wie das Gutachten ausfällt - selbst tragen. Da kann ich mir ja gleich ein neues iPhone kaufen bei den Stundensätzen, die Gutachter i.d.R. berechnen.

 

Bislang war ich ein seit nun über 12 Jahren zufriedener O2 (bzw. bei Abschluss ViagInterkom). In dieser Sache fühle ich mich aber nun wirklich übers Ohr gehauen... Schade, denn so wurde ein Kundenbindungsprogramm ad absurdum geführt und hat mich nun eher verprellt als an O2 gebunden.


salsa1976
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  • Besucher:in
  • September 28, 2011
Gesendet: Dienstag, 27. September 2011 15:55
An: m.dahn@t-online.de
Betreff: Gutachtenerstellung für Iphone

Guten Tag,

ich habe ein Iphone, für das ich im Rahmen des gesetzlichen
Gewährleisungsanspruches ein Gutachten benötige, das beweist daß der
Fehler bereits vor Kauf bestanden hat.
Dies wird seitens des Verkäufers, O2 , verlangt.

Bei dem Gerät scheint die Platine defekt zu sein.

Können Sie mir bitte mitteilen, mit was für Kosten ich rechnen müsste,
um bei Ihnen so ein Gutachten in Auftrag zu geben?

Es muss nicht auf den Euro genau geschätzt sein, ich möchte nur wissen,
ob ich inetwa mit 20-50 Euro rechnen muss , mit 200-300 Euro, mit
500-600 Euro oder sogar noch mehr.

Mit freundlichem Gruß

Sehr geehrter Herr ********!

Da innerhalb des Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen generell der wissenschaftliche Beweis zu führen ist, liegen die Kosten derartiger Gutachten i.d.R. deutlich über 1.000,- Euro und sind daher meist nur im Rahmen eines Prozesses und einer Rechtsschutzversicherung für den Privatmann interessant. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Ich wünsche Ihnen noch einen erfolgreichen Tag und verbleibe mit freundlichen Grüßen

M. Dahn
von der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für öffentliche Mobilfunknetze nutzende Endgeräte und Straßennavigationsgeräte Ich habe dasselbe Problem. Meine Rechtschutz hat mir eine Deckungszusage erteilt, ich überlege noch was ich nun mache.

Der Werbetext für Premiumkunden ist eindeutig. Wenn ich diese Werbung wiederfinde, gehe ich damit zu einem Anwalt.