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Neuer Xperia T-Fehler (1. Serie) / lächerliches Ersatzhandy

  • February 7, 2013
  • 6 Antworten
  • 61 Aufrufe

baulöwe8675309
Besucher:in
Das im November gekaufte Xperia T ist nicht mehr nutzbar. Der Problemfall ist neu und wurde hier genauer beschrieben: http://www.handy-faq.de/forum/sony_xperia_t_forum/279170-xperia_t_laesst_mehr_einschalten.html

 

Der O2-shop vor Ort hat das Handy heute eingeschickt und mir ein Ersatzhandy gegeben, das HUAWEI SONIC U8650 ("Leihhandy").

 

Da ich beruflich auf den einwandfreien und schnellen Zugriff auf Internet, Kalender, Mails angewiesen bin um Nachunternehmer zu koordinieren, habe ich mir das Xperia ursprünglich gekauft (499€). Gibt es eine Möglichkeit ein ADÄQUATES Ersatzhandy anzufordern.

 

Die Situation wird vom O2-Kundenservice gerne so hingestellt, dass man doch froh sein soll, überhaupt ein Ersatzhandy zur Verfügung zu haben.... es würde doch alle Funktionen besitzten. Ich habe 499€ für das Xperia T bezahlt, da es sehr leistungsstark ist, im Gegensatz zum HUAWEI für unter 100€. Wenn ein Bentley in der Werkstatt ist gibts ja auch keinen FIAT Punto als Ersatzwagen. Weiterhin ist der Ausfall des Handys nicht mein Verschulden, sondern eine der Kinderkrankheiten der ersten Xperia T-Serie.

 

Die Frage ist jetzt, ob ich ein anderes Ersatzhandy anfordern kann. Falls nicht: Ist ein/e Schadensersatz/Ausfallpauschale möglich, da ich meinen Vertrag nicht adäquat nutzen kann bzw. das Ersatzhandy nicht annähern die Leistung des Xperia bringt. Und ganz wichtig: Wie setzte ich das um, die Hotline sieht keine Handhabe für die geschilderte Problematik, da ich ja "Ersatz" habe. Da könnte ich gleich mein altes Nokia C16 aus dem Schrank holen.

 

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6 Antworten

bielo
Legende
  • February 7, 2013
Kurze Antwort. Nein, leider hat man keinen Anspruch auf ein Ersatzhandy. Einen Anspruch auf Schadensersatz sehe ich nicht. Dieser besteht nur, wenn der Schaden schuldhaft verursacht wurde.


baulöwe8675309
Besucher:in
Um es simpel auszudrücken: Ich habe 499€ für ein Handy gezahlt, das ich jetzt nicht nutzen kann, da die Erstserie fehlerhaft ist. Hinter einem Geldwert steht immer eine Leistung, die ich in diesem Falle nicht erhalte. Service ist anders.


bielo
Legende
  • February 7, 2013
Wenn deine Waschmaschine defekt ist, gibt es auch keine als Ersatz.

 

Handy und Mobilfunkvertrag sind zwei paar Schuhe. Wenn die Erstserie fehlerhaft ist, dann bleibt dir evt. die Möglichkeit, Schadensersatz vom Hersteller zu fordern. O2 als Verkäufer nimmt im Rahmen der Gewährleistung das Recht auf Nachbesserung in Anspruch und gibt dir sogar noch ein Handy zum telefonieren. Ich denke, damit bist du gut bedient. Etliche andere Kunden bekommen nicht mal das.


baulöwe8675309
Besucher:in
Es kommt mir grad so vor, als wäre die Waschmaschine defekt und der Techniker würde mir raten doch besser in der Badewanne zu waschen... Natürlich erhälst du innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Waschmaschine, wenn sie defekt ist...  unpassender Vergleich.

 

"Ich denke, damit bist du gut bedient. Etliche andere Kunden bekommen nicht mal das." 

 

Jetzt soll ich auch noch zufrieden sein.

 

Wer ernsthaft auf das Handy angewiesen ist, um Terminpläne im Projektmanagement einzuhalten, der kann sich solche Mätzchen leider nicht leisten. Das ist schon was anders als wenn AngryBirds grad nicht funktioniert.

 

Ich benutzte das Gerät seit gerade einmal drei Monaten. Nach zwei FactoryResets wegen Softwarefehlern und nun dem aktuellen Fehler bin ich recht entnervt. Dass O2 vertraglich zwischen mir und Sony hängt ist klar. Jedoch sollten dann auch die Serviceaufgaben professionell wahrgenommen werden.

 


o2_Marc
  • Team
  • February 8, 2013
Hi baulöwe8675309,

 

vorab Herzlich Wollkommen im Forum  ☺️

 

Selbstverständlich kann ich den Ärger eines Defektgerätes nachvollziehen, rein rechtlich besteht aber überhaupt keine Verpflichtung auf ein Leihgerät sonder nur der Nachbesserungsvorgang aufgrund der Garantie/Gewährleistung. Dies machen wir in der Regel, wie die meisten Unternehmen, anhand einer Reparatur.

 

Wie du aber bereits mitbekommen hast, stellen wir dennoch gerne aus Kulanz ein Leihgerät in unseren Shops zur Verfügung. Ich bitte dabei um Verständnis, dass dies nicht immer das aktuellste Smartphone sein kann.

 

Bist du auf dein Smartphone beruflich angewiesen, bieten wir auch Geschäftskunden-Verträge an, bei den ein direkter 48 Stunden-Austausch möglich ist.

 

Siehe hier.

 

Gruß,

Marc


baulöwe8675309
Besucher:in
"Ich bitte dabei um Verständnis, dass dies nicht immer das aktuellste Smartphone sein kann."

 

Da habe ich absolut kein Verständnis für.

 

"Bist du auf dein Smartphone beruflich angewiesen, bieten wir auch Geschäftskunden-Verträge an, bei den ein direkter 48 Stunden-Austausch möglich ist."

 

... das ist ein Scherz, oder? Das muss ein Scherz sein!

Wofür sind denn bitte die "normalen" Verträge da? Ist da der Service ausgeschlossen worden und nun nur in den Geschäftskunden-Verträgen zu finden? Da fällt mir das passende Zitat ein "Soll es funktionieren oder darf es was von Siemens sein?"