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MyHandy: Abbuchung trotz Rücksendung

  • July 4, 2017
  • 5 Antworten
  • 108 Aufrufe

LydiaOl
Besucher:in
Hallo zusammen! 

Wir haben zwei Iphone 7 Handys bestellt. Einen im Dezember 2016 und anderen in April 2017. Den zweiten aus April haben wir innerhalb von 2 Tagen im O2 Shop in Düren wieder zurück gegeben,  da das alte Gerät repariert wurde.  Jedoch habe ich diesen Monat Abbuchung für beide Handys feststellen müssen.  

Können Sie mir bitte dies erklären und eventuell das Geld zurück zu überweisen?   

Vielen Dank im Voraus! 

MfG 

Lydia Olischewski 

5 Antworten

bielo
Legende
  • July 4, 2017
Du hast online bestellt und es im Shop zurück gegeben? Zur Reparatur oder wozu?

Irgendwie verstehe ich dein Anliegen nicht so recht.


LydiaOl
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • July 4, 2017
Ja.  Das erste Handy hatte ein Fehler,  deswegen hatten wir es zur Reparatur abgegeben und mein Lebensgefährter hat zeitgleich online das 2 Handy bestellt.  Diesen haben wir jedoch nach der Lieferung am 2 Tag im Shop abgegeben.  


bielo
Legende
  • July 4, 2017
Was hat der Shop damit gemacht? Wann war das genau? Welche Belege hat der Shop ausgehändigt?


LydiaOl
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • July 4, 2017
Es hat sich aufgeklärt,  mein Freund hat zugegeben,  dass Handy nie im Shop abgegeben zu haben! 

Es tut mir auf dieser Stelle leid. 

Zu dem hat sich jetzt aber eine andere Frage ergeben :  wäre es möglich beide Verträge auf ihn umzuschreiben?  

Denn er hat es ohne mein Wissen und Einverständnis bestellt ( ich frage mich wie es überhaupt möglich ist ) ,  und ich möchte natürlich nicht im Falle einer Trennung dafür zu bezahlen!


bielo
Legende
  • July 5, 2017
Zunächst danke, dass du so offen und ehrlich hier kommunizierst. Andere würden dem Forum einfach fern bleiben. Respekt.

wäre es möglich beide Verträge auf ihn umzuschreiben?  

MyHandys-Verträge an sich kann man nicht überschreiben. Mobilfunkverträge kann man übergeben.

Denn er hat es ohne mein Wissen und Einverständnis bestellt ( ich frage mich wie es überhaupt möglich ist )


Formal sicher nicht. Doch dagegen hättest du eher vorgehen müssen. Hier könnte man von Duldung sprechen. (hab diese rechtliche Prüfung aber nur kurz gemacht). Am Ende bringt es viel Stress, diese Verträge nun anzufechten.