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Laut § 45d Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes darf jeder Nutzer von seinem Provider verlangen, dass

  • September 21, 2015
  • 1 Antwort
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lreuter
Besucher:in
 

Laut § 45d Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes darf jeder Nutzer von seinem Provider verlangen, dass

 

„Ich bitte darum, dass die Identifizierung meines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird und für eine schriftliche Bestätigung wäre ich sehr dankbar.“

 

Vielen Dank im Voraus.

 

1 Antwort

bs0
Legende
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  • Legende
  • September 21, 2015
Ist das jetzt ein umständlicher Versuch, o2 zu bitten, eine Drittanbietersperre einzurichten? Oder was möchtest du genau?