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iPhone 6 Plus / Mute-Schalter defekt / Premium-Versicherung o2

  • September 3, 2016
  • 2 Antworten
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Bunti_Online
Besucher:in
Hallo o2-Gemeinde,

ich habe das Problem das ich ein iPhone 6 Plus habe mit einem defekten Mute-Schalter. Dieser hat einen wackligen und ist häufig in Lautlos dann doch mit Ton. Habe sogar die Zusatzversicherung von o2 abgeschlossen "Premium" worin auch eine Garantieerweiterung auf 2 Jahre mitenthalten sein soll bzw beworben wurde. Diese "Premium" Garantie die mich 24 Monate knapp 220€ kostete würde mir nur das iPhone 6 Plus tauschen (keine Reparatur möglich mit der Premium Garantie) jedoch NUR MIT EINER ZAHLUNG VON 10% von mir. Grantieerweiterung heißt also Kosten für mich? Ich habe das Smartphone nicht einmal eingereicht, nicht absichtlich fallen lassen, es wurde nicht geklaut. Der Fehler ist nicht durch selbstverschulden! Beim anbieten der Versicherung wurd mir nicht gesagt das auch Garantieschäden mit 10% bezahlt werden müssen!


Heißt das also das ich den "Garantieschaden" nur gegen 97€ repariert bekomme?

Gruß Chris

Ich habe mal nun ein wenig im Netz geschaut:

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung der Herstellers, der für eine von ihm frei wählbare Zeit verspricht, dass ein Produkt frei von bestimmten Fehlern ist und bleibt. Etwas völlig anderes ist hingegen die Gewährleistung. Die Gewährleistung greift immer nur gegenüber dem Verkäufer und ist gegenüber Privatpersonen nicht einschränkbar. Seit 2002 gilt in Deutschland als Umsetzung einer europäischen Richtlinie eine zweijährige Gewährleistungspflicht, während der der Käufer von dem Verkäufer Mängelbeseitigung verlangen kann. In diesem Zusammenhang kommt oft noch eine weitere Frage auf: An wen wendet man sich eigentlich am besten, wenn das Apple-Gerät einen Defekt hat? An den Verkäufer? An der Provider? An Apple direkt? Und was, wenn alle auf den anderen verweisen? Die Antwort ist eigentlich einfach, wenn man den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung verstanden hat. Die Garantie gibt Apple: Will man also Rechte aus der Garantie (auch aus dem ACPP) geltend machen, dann ab zu Apple. Will man Rechte aus der Gewährleistung geltend machen, dann geht’s zum Verkäufer, also an den Einzelhandel oder den Provider, der das Gerät verkauft hat. Oder noch einfacher: Solange das Gerät von der Garantie gedeckt ist, immer zu Apple gehen!

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2 Antworten

  • September 3, 2016


Beim anbieten der Versicherung wurd mir nicht gesagt das auch Garantieschäden mit 10% bezahlt werden müssen!



Du hast den Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugestimmt.

Aus den AVB geht hervor:

Die Selbstbeteiligung beträgt im Schadensfall 10% des auf dem Versicherungsschein vermerkten Gerätekaufpreises (ohne Rabatte) der versicherten Sache. Weitere Informationen zu versicherten und ausgeschlossenen Risiken finden Sie unter den §§ 1 und 2 der AVB.

Hier die komplette Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB):

https://static2.o2.de/blob/11568870/v=11/Binary/handy-versicherung-allgemein-pdf.pdf


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  • Besucher:in
  • September 4, 2016
‌Leiner zeigt sich da sehr schön, wie unnütz diese Versicherunten sind. Eine Reparatur bei Apple direkt wäre sicher ach nicht teurer, als die Zuzahlung und die Versicherungsbeiträge in Summe. Nachrechnen macht also durchaus Sinn, ebenso wie das genaue Durchlesen der Versicherungsbedingungen. Angesichts der vielen Schäden an Handys kann so eine Versicherung gar nicht immer günstig und vorteilhaft sein.