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HTX One X Defekt

  • January 22, 2013
  • 11 Antworten
  • 50 Aufrufe

DerPatte
Besucher:in
Leider muss ich mein HTC One X jetzt zum dritten mal wegen desselben Defektes

tauschen. Das Gerät wurde Ende April (26.04) in der örtlichen o2-Filiale in Flensburg (Holm 76)

gekauft. 

 

Leider hat der Shop bis dato JEDES mal versucht die Annahme zu verweigern.

Der Defekt betrifft die WLAN-Funktion des Handys - dieser Defekt wurde auch in diesem Forum schon zig Fach diskutiert und ist auch o2 und HTC bekannt - lässt sich auch nicht reparieren sondern wird 

1 zu 1 getauscht. WENN der o2-Shop denn mitspielt.

 

Leider verlangt jetzt der Shop die Quittung des Geräts - leider habe ich diese nicht mehr.

Über das o2-Kundenkonto komme ich auch nicht an irgendwelche Informationen ran.

Was soll ich jetzt tun? Hat der o2-Shop jetzt etwa gewonnen?

 

Übrigens: Sobald ich das Thema Garantietausch im Shop anspreche wird versucht einem die Schuld selber in die Schuhe zu schieben. Oder es wird schlichtweg ignoriert (ein Klassiker): "Ne, hab' ich noch nie gehört. Kann mir nicht vorstellen, dass es da Probleme gibt. Da sind sie der Erste."

 

Letzteres ist übrigens ganz fies gelogen: Zwei Freunde von mir haben ebenfalls ein One X mit DEMSELBEN Fehler aus DEMSELBEN Shop und sind auch regelmäßig genau DESHALB vor Ort.

 

Wie soll ich jetzt mein One X tauschen? Gibt es vllt. einen Pick-Up-Service? (Tut mir leid - aber die festen Mitarbeiter im Shop sind einfach zu doof)

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11 Antworten

bielo
Legende
  • January 23, 2013
Auch hier das gleiche wie im anderen Thread. Es gibt für solche Zwecke den Kundenservice. Setz dich doch einfach mit der Hotline in Verbindung. Die sagen dir auch,was zu tun ist, nehmen einen Händlerbeschwerde entgegen u.s.w.


DerPatte
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2013
Tja, an die Hotline habe ich mich gewendet:

Fazit: kostet Geld - bringt nix

 

Dann an die netten Menschen von socialmedia-o2 gewendet - endlich mal Klarheit.

Die Leute, die da ihre Arbeit verrichten, sind wirklich ihr Geld wert - ganz großes Lob! (ehrlich)

 

Da der Nachweis eines bereits erfolgten Austausches fehlt muss ich leider dennoch wieder in den örtlichen o2-Shop kriechen und hoffen.

 

Sehr fragwürdiges Verhalten bei einem 600€+ Gerät. 

 

An welche Hotline muss ich mich denn bei einer Beschwerde über den örtlichen Händler wenden? Die Dame am Telefon war mit der Anfrage leider überfordert und hat mir gesagt, dass man da nix machen kann.


DerPatte
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2013
Wie sieht es aus mit deinem Rücktritt vom o2 my Handy?

 

Das Handy wird nun zum 4ten Mal innerhalb von 9 Monaten wegen DESSELBEN Defektes eingeschickt, von Arvato "repariert" (keine Ahnung was die machen - vllt Skat spielen?) bzw. getauscht.

 

Und das innerhalb der Gewährleistung seitens o2.

 

Das Handy sieht selbst heute auch noch aus wie "neu" - Hülle und Displayfolie. 

 

Wie sieht das jetzt aus? Ich habe keine Lust nie erreichbar zu sein, weil entweder Netz oder Handy nicht funktionieren. 

 

Bekomme ich mein Geld wieder? (Ist ja eigentlich eine Art Kauf auf Raten)

 

Verlangt o2 etwa eine "Nutzungsgebühr"? (rechtlich fraglich).

Danke im Voraus


bielo
Legende
  • January 30, 2013
Nach erfolglosen Versuchen des Verkäufers, die Nacherfüllung (= REPARATUR nach dem zweiten Versuch ergebnislos oder UMTAUSCH und die neugelieferte Sache ist ebenfalls mangelhaft) durchzuführen, hat der Käufer weiterführende Rechte.

 

  • Rücktritt vom Kaufvertrag,
  • Minderung des Kaufpreises,
  • Schadensersatz.
 

Für den Fall, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, gilt, das der Käufer die Kaufsache zurückgibt und der Verkäufer ihm dafür den gezahlten Kaufpreis erstattet. Hier muß der Käufer allerdings in der Regel Nutzungsersatz für die tatsächlich erfolgte Nutzung der Sache leisten.


DerPatte
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 30, 2013
Herzlichen Dank =)

 

Aber wie sieht es mit der Nutzungsgebühr aus?

 

Das Gerät ist äußerlich neu - vom System her ebenfalls (kein Root oder ähnliches).

Und es ist nicht einmal 9 Monate in meinem Besitz, d.h. 3 Monate über der 6-Monats-Frist.

 

Wie hoch kann da die Nutzungsgebühr bei Wandlung sein?


bielo
Legende
  • January 31, 2013
Das ist echt schwer zu sagen. Ich kenne da leider keinen Fall. Die KV, die ich rückabgewickelt habe, gingen ohne Nutzungsgebühr aus. Ich hatte das mal bei einem Handy über Amazon. Nach 12 Monaten, 2 erfolglosen Reparaturen, wurde der KV rückabgewickelt und ich bekam den vollen Kaufpreis. daher kaufe ich nur noch dort und auch nur direkt von Amazon.

 

Normal ist das so, dass die Entschädigung sich nach der Nutzungsdauer anteilsmäßig vom vereinbarten Kaufpreis berechnet. Ich glaube, dass Handys steuerrechtlich eine Nutzungsdauer von 5 Jahren haben. (Andante, hilf mir 😀 ). Somit wären dann 20% pro Jahr fällig. Wie gesagt, diese Aussage ist reine Vermutung und ich kann sie nicht belasten.


o2_Henning
  • Team
  • January 31, 2013
Eine Nutzungsgebühr wird von o2 nicht erhoben im Falle einer Rückabwicklungdes Kaufvertrags.


DerPatte
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • February 2, 2013
Hey, 

 

Danke für die Info =)


khbrg
Besucher:in
  • Besucher:in
  • February 10, 2013
Gehen sieh zum Mediamark,da gibt es das nicht.

khbrg
Besucher:in
  • Besucher:in
  • February 10, 2013
Gehen sieh zum Mediamarkt,da gibt es das nicht.
Das Gerät darf 2 mal repariert werden dann muss es ausgetauscht werten.

Sandroschubert
Legende
khbrg schrieb:
Gehen sieh zum Mediamarkt,da gibt es das nicht.
Wie was warum? Ergibt keinen Sinn die Aussage.

Das Gerät darf 2 mal repariert werden dann muss es ausgetauscht werten.
Kannst du das belegen bzw. untermauern, oder hast du das am Stammtisch aufgeschnappt?

Gruß Sandroschubert