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Fehlsebdung

  • March 4, 2014
  • 43 Antworten
  • 223 Aufrufe

Adrian365gts
Besucher:in
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich weiße sie nochmals daraufhin, dass es sich bei dem Samsung um eine Fehlzusendung handelt, die ich auch Frist gemäß telefonisch storniert hatte. Das zeitgleich zugesendete iPhone habe ich behalten, da ich es auch bestellt hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Dengler

Wehw16071895
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43 Antworten

LMSMDK
Legende
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  • Legende
  • March 4, 2014
Und das Samsung hast du zurückgesendet? Eine telefonische Stornierung bei einem Gerät kann ja nicht ausreichen.

o2_Antje
  • Moderatorin
  • March 4, 2014
Hallo Adrian365gts,

 

die Sendung wurde am 21.01.2014 zugestellt und leider nicht innerhalb der Rückgabefrist an uns zurückgesandt.
Wolltest du dieses Gerät gar nicht bestellen?

 

Viele Grüße

Antje


Adrian365gts
Besucher:in
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  • March 4, 2014
Ja, natürlich inclusive simkarte.

Adrian365gts
Besucher:in
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  • March 4, 2014
Ja, hab ich auch nicht. Wollte nur das iPhone.

o2_Antje
  • Moderatorin
  • March 4, 2014
Hallo Adrian365gts,

 

laut meinem System hast du den Vertrag online selbst bestellt. Hast du später entschieden, dass du doch ein anderes Gerät möchtest?

Wann hast du das Handy denn zurückgesandt?

 

Viele Grüße

Antje


Adrian365gts
Besucher:in
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  • March 4, 2014
Die beiden Handy kamen gleichzeitig. Wie auch die simkarten. Hatte auch noch eine dritte simkarte bekommen, die auf einen ganz andren ausgestellt war. Nein wollte nur das iPhone und habe nur das bestellt. Hatte das Samsung am 13. nach Erhalt zurückgesendet, nachdem ich mit der Hotline telefoniert hatte.

o2_Antje
  • Moderatorin
  • March 4, 2014
Hallo Adrian365gts,

 

nach Erhalt des Handys hast du ein 14-tägiges Rückgaberecht, da du das Gerät nicht innerhalb der Frist zurückgesandt hast wurde die Retour abgelehnt.

Aus welchem Grund hast du die Rücksendung denn erst so spät vorgenommen?

 

Viele Grüße

Antje

 

 


Adrian365gts
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  • March 4, 2014
Weil ich ja schon innerhalb der 14 Tage bei der Hotline widerrufen hatte. Der Widerruf durch Rücksendung IST ja nichts weiteres als die konkludierte Widerrufserklärung. Mal davon abgesehen gilt das Widerrufsrecht nur für Bestellungen die überhaupt getätigt wurden.

o2_Antje
  • Moderatorin
  • March 4, 2014
Hallo Adrian365gts,

 

für das Handy hast du einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen.

Den Mobilfunkvertrag selbst, kannst du über die Hotline widerrufen. Das Handy muss allerdings innerhalb der Rückgabefrist zurückgeschickt werden. Dies ist leider nicht der Fall.

Für mich ist noch nicht ganz verständlich, wie es zu dieser Fehlsendung gekommen ist.

Magst du dies etwas genauer erläutern? Denn laut meinem System wurde die Bestellung von dir selbst über das Portal in Auftrag gegeben.

 

Viele Grüße

Antje


Adrian365gts
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  • March 5, 2014
Ich habe ganz normal über die Homepage bestellt und bezahlt, ich hatte schon einen Vertrag und wollte upgraden. Dass ich das Handy zurückschicken muss ist klar. Aber die widerrufsfrist ist eine Frist für den Widerruf und die Stornierung per Telefon ist ausereichend. Wäre sie sogar wenn nur der Vertrag gemeint wäre. Handy kauf und mobilfunkvertrag sind verbundene verträge

Libermann
Besucher:in
  • Besucher:in
  • March 5, 2014
Adrian365gts schrieb:
Aber die widerrufsfrist ist eine Frist für den Widerruf und die Stornierung per Telefon ist ausereichend. 
Gibt es dafür irgendeine Rechtsgrundlage die du begründen kannst? (Also das es am Telefon reicht)

 

Du könntest ja sonst einfach widerrufen, nicht zahlen und das Handy so lange es geht behalten.

 

Bei Mobilfunkverträgen geht das sicherlich aber bei MyHandy (oder wie die heißen) Verträgen?


Sandroschubert
Legende
Das geht auch bei My-Handyverträge, nur muss man auch die Ware in dem Zeitfenster zurücksenden.

 

Es macht auch keinen Sinn telefonisch zu widerrufen und die Ware zu behalten. Oder anders, wenn das vom TE stimmt, nicht widerrufen, wenn man nichts bestellt hat.

 

Wie man es dreht und wendet die Geschichte ist extrem unrund.

 

Gruß


Adrian365gts
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  • March 6, 2014
Ja Widerrufsrecht 312 ff. BGB ist die Rechtsgrundlage. Was soll unrund sein. Also wird das Handy jetzt zurückgenommen oder nicht? Ich hab weder zeit und Lust mich um die Rücksendung nicht bestellter Sachen zu kümmern noch ewig mit kundenberatern rumzudoskutieren, die offensichtlich vom Widerrufsrecht null Ahnung haben

  • March 6, 2014
Warum § 312 ff? Sollen wir selber suchen?

 

na gut:

 

§ 355 BGB
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


Adrian365gts
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  • March 6, 2014
Also jetzt zum letzten mal: 312 d BGB wir reden hier nicht von einem Widerruf eines vertrages sondern von einer Stornierung eines Vertrag den ich nicht geschlossen habe. Lesen sie mal was sie rausgesucht haben.

  • March 6, 2014
Das kommt davon, wenn man 312ff schreibt.

 

Im 312d BGB finde ich nichts zudem, was du schreibst. Welchen Passus meinst du dort genau?

 

 einer Stornierung eines Vertrag den ich nicht geschlossen habe.

Wie kann man was stornieren, was man nicht abgeschlossen hat? Dazu passt der § 312d gar nicht. Du hast ein großes Problem. Du kannst nichts nachweisen. Dein Mittel der Wahl wäre die Anfechtung.

 

Aber, wenn ich folgendes lese:

 

Adrian365gts schrieb:
Also jetzt zum letzten mal:


Ich will dir mal sagen, dass ich hier meine Freizeit nutze, um dir rechtliche Tipps zu geben. Wegen mir brauchst du gar nicht antworten. Klar? Zudem widersprichst du dir laufend selber. Mal hast du telefonisch widerrufen. Dann sagt man dir, dass dies nur in Textform oder durch Rücksendung der Ware geht. Dann ziehst du einen 312ff. Man sucht dann für dich. Das ist dann falsch. dann sprichst du von Storno? (was für mich ein Wideerruf ist). Das meinte Sandroschubert vermutlich mit unrund.

 


Adrian365gts
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  • March 6, 2014
Sorry arbeitest du gar nicht für O2? Ich dachte ich schreib hier mit kundenberatern? Beide nicht?

  • March 6, 2014
Mitarbeiter sind als solche an o2_Name erkennbar. In diesem Fall also nur Antje.

 

Diese hat im System eine Bestellung von dir, online selbst vorgenommen, erkannt. Daher wird es schwer zu behaupten, du wolltest das gelieferte Gerät nicht. Zudem hast du nicht nachweislich widerrufen oder die Ware rechtzeitig abgesandt. Ich sehe da kaum bis eine keine Chance für dich.


Sonic28
Legende
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  • Legende
  • March 6, 2014
Hallo Adrian365gts,

 

du bist hier in einem Forum gelandet, wo ein User seine Frage(n) reinstellt bzw. sein Problem schildert und ein anderer User versucht die Frage(n) zu beantworten bzw. das Problem zu lösen, so gut er es kann.

 

Dann gibt es hier auch noch User, wie z. B. stefanniehaus oder Sandroschubert oder bielo oder Sonic28 (das bin übrigens ich selber) etc., die im Profilbild das Wort Community-Experte stehen haben und hinter dem Benutzernamen eine Schleife. In anderen Foren nennt man solche Leute Super-User. Ein Community-Experte hat mehr Rechte, als ein normaler User. Er darf z. B. die Beiträge anderer User abändern. Ein normaler User kann nur seine eigenen Beiträge abändern. Ein Community-Experte darf auch Beiträge in das richtige Unterforum verschieben. Das sind nur zwei Beispiele, was ein Community-Experte darf. Ein Community-Experte wird von o2 weder bevorteilt noch bezahlt. Er opfert freiwillig seine kostbare Freizeit für das Forum, weil es ihm Spass macht, anderen Usern zu helfen, so gut er es kann. Man könnte auch sagen, dass er es ehrenamtlich macht. Ein Community-Experte darf auch seine eigene Meinung über o2 äußern. Dabei ist es egal, ob es eine "pro o2"- oder eine "contra o2"-Meinung ist. Hier im Forum wird nichts gelöscht, wie es in anderen Foren der Fall ist. Ein Community-Experte ist, genau wie ein normaler User, aus Sicht der Firma o2 ein stinknormaler Kunde. Nichts weiter.

 

Die einzigen Menschen hier im Forum, die echte Mitarbeiter von o2 sind und sogar von o2 bezahlt werden, sind die Moderatoren. Man erkennt sie daran, dass sie ein Mod o2_ am Anfang des Benutzernamens haben. Nur die Moderatoren haben eingeschränkten Zugriff auf die Daten des einzelnen Kunden.

 

Gruß, Sonic28


LMSMDK
Legende
Forum|alt.badge.img+26
  • Legende
  • March 6, 2014
Also ich finde § 355 BGB regelt den Fall doch ganz gut. "Textform" oder "Rücksendung".

§ 312 regelt in meinen Augen nur, wann man ein Rückgaberecht/Widerrufsrecht nach §355 BGB hat.

  • March 7, 2014
Nun, grundsätzlich ist es ja so, dass man diese §§ nicht anwenden muss, wenn man unbestellte Ware bekommt. Hier scheint es aber so, als ob der TE online was bestellt hat. Das ist mit Sicherheit nachweisbar. Daher ist hier für den TE dünnes Eis. Der Anruf zwecks Widerruf, so er erfolgt ist, war schön, aber überflüssig, da der § 355 BGB dies eben genau regelt. Zudem kann er keinen Nachweis führen, dass er mit o2 telefoniert hat und schon gar nicht, was sein Anliegen war.


llurme
Besucher:in
  • Besucher:in
  • March 8, 2014
Kurze Zusammenfassung hier:

 

Er hat am 21.1.2014 (also vor über 6 Wochen) ein Handy geliefert bekommen. Dieses hat er wohl telefonisch storniert und hat sich nebenbei gedacht, dass er solange das Handy behalten kann, solange es ihm genehm ist.

 

Mal davon abgesehen, ein Widerruf bedeutet nicht, dass man die Ware behalten darf. Wie der TE hier auf die Idee kommt, dass Handy mehrere Wochen bei sich zu behalten, ist mir schleierhaft.

 

Es ist doch ganz klar geregelt, dass im Falle eine Widerrufs bereits erbrachte Leistungen retourniert oder anteilig bezahlt werden müssen. Im Falle des Handys muss das Handy zurück. Bei Mobilfunkverträgen muss man für die genutzten Tage entsprechend zahlen.

 

 

 


Adrian365gts
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  • March 8, 2014
Ich habe das Handy vor 4 Wochen original zurückgeschickt ... Wo ist da das Problem?

Adrian365gts
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  • March 8, 2014
Nochmal zusammengefasst: ich habe ein iPhone mit Vertrag bestellt. Das habe ich auch erhalten und nutze es auch. Mit der Lieferung kamen aber auch 2 weitere simkarten, davon eine auf jemanden ganz anderen ausgestellt, und ein Samsung. Auf meinen Anruf hin wurde mir gesagt es sei alles nicht Bestellte storniert worden, ich solle alles zurückschicken, was ich auch getan habe.

o2_Antje
  • Moderatorin
  • March 10, 2014
Hi Adrian365gts,

 

ich hab mir das gerne noch einmal angesehen. Mit dem Handy zusammen, hast du online einen Neuvertrag bestellt.

Kann es vielleicht sein, dass du eigentlich eine Vertragsverlängerung vornehmen wolltest und versehentlich einen Neuvertrag + Handy ( Samsung S4)  bestellt, und dich kurz danach doch für ein iPhone entschieden hast?

Beide Handys und der Neuvertrag wurden online zum gleichen Zeitpunkt bestellt.

Oder ist es vielleicht möglich, dass du dir dieses Angebot zum Neuvertrag angesehen und vergessen hast, es aus dem Warenkorb zu löschen?

 

Viele Grüße

Antje