Am 16.10.14 verlängerte ich meinen Vertrag auf der O2 Homepage.
Die angezeigten Gesamtkosten für Tarif und Handy: Samsung Galaxy S5 waren mit 24,98 € angegeben. Die Bestätigungsemail gab den monatlichen Gesamtpreis von 11,99 € an.
Da die nächste Bestätigungsemail am 17.10.14 einen anderen monatlichen Preis angab, fragte ich telefonisch nach und kündigte am 17.10.14 Tarif und Handy, da der Preis plötzlich bei ca 35€ lag. Dennoch wurde das Handy verschickt.
Daraufhin telefonierte ich am 23.10,14 erneut mit O2 und erklärte dem Mitarbeiter dass ich meinen Tarif zu anderen Konditionen verlängern würde. Dieser bot mir einen günstigen Tarif mit Samsung Galaxy S5 und Wifi Tablett an und erklärte mir dass ich das bereits erhaltene Telefon zurückschicken müsste, da der Vorgang sonst nicht bearbeitet werden kann.
Ich schloss den Tarif ab und schickte ich das am 17.10.14 erhaltene Telefon zurück.
Nun sind folgende Schwierigkeiten aufgetreten:
Der abgeschlossene Tarif war keine Vertragsverlängerung, sondern ein neuer Vertrag, zusätzlich zu meinem vorhandenen.
Das neu versandte O2 Paket wurde von der DHL am 25.10.14 bei der Nachbarin abgegeben.
Diese verließ kurz darauf ihre Wohnung.
In dieser Zeit wurde eingebrochen und das Paket mit dem Samsung Galaxy S5 und Wifi Tablett wurde entwendet.
Ich klopfte Sonntag, den 26.10.14 und erfuhr von dem Diebstahl.
Der Diebstahl wurde von mir und der Nachbarin bei der Polizei angezeigt.
Daraufhin telefonierte ich drei Mal mit O2, um den Vorgang zu besprechen.
Erst bei dem dritten Telefonat wurde der Vorgang aufgenommen. Die zuständige Mitarbeiterin sicherte mir zu, dass die Fachabteilung diesmal wirklich zurückrufen würde. Das versprochene Telefonat fand bis dato nicht statt. Stattdessen erhielt ich eine E-Mail, dass ich mich an den Ersatzempfänger wenden müsste. Auf meinen Vermerk, dass dies wegen Diebstahl nicht möglich ist, erhielt ich den Hinweis dass O2 für die Schadensregulierung nicht zu ständig ist und abermals dass ich mich an den Ersatzempfänger wenden müsste.
Das ist schlicht und einfach nicht richtig. Der Kaufvertrag ist erst mir Empfang des Eigentums erfüllt. Dies ist nicht geschehen, da ich niemanden beauftragt habe, das Paket an Nachbarn abzugeben.
Das Risiko für die Abgabe beim Nachbarn trägt das Lieferunternehmen.
Wenn die von einem Privatverkäufer erworbene Ware beim Nachbarn verschwindet, weil der Paketbote sie dort abgegeben hat, muss das Lieferunternehmen dennoch für den Verlust geradestehen. "Beruft sich der Paketdienstleister auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach er berechtigt ist, Pakete auch bei Nachbarn abzugeben, so ist diese nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahre 2011 unwirksam (OLG Köln, Urteil vom 02.03.2011, Az: 6 U 165/10).
Ich habe den Vertrag widerrufen und den Vorgang nochmals in einen Brief erläutert.
Meine Frage an die O2 Moderatoren:
Muss ich nun einen Anwalt zu Hilfe ziehen, oder wird der Vorgang nun angemessen bearbeitet?
Ich habe das Gefühl dass O2 versucht sich hier aus der Affäre zu ziehen.
Dazu dass nach jedem Telefonat etwas anderes passiert, als besprochen wurde, sage ich schon gar nichts mehr.
Freundliche Grüße
Th---a
Lösung von bs0
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