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Auskunft über Handyversicherung

  • January 9, 2014
  • 2 Antworten
  • 152 Aufrufe

gomise
Besucher:in
Ich habe gerade mit Herrn *** von O2 gemailt. Es ging um Inhalte der O2-Handyversicherung. Ich wollte von ihm wissen, wenn ich eine Handyversicherung für das Gerät A abgeschlossen habe (in den AGB´s steht, dass die Versicherung immer nur für ein bestimmtes Gerät ist), und wegen einem Garantiefall das Gerät von O2 gegen ein Gerät B getauscht wurde, in wie weit dann noch die Garantie für das Gerät B greift. Da laut AGB´s die Versicherung nur für das Gerät A ist und man dann durch O2 das Gerät B besitzt, dann ist die Versicherung überflüssig, da sie nichts mehr abdeckt.

Diese Frage wollte oder konnte Herr *** nicht beantworten, ich solle mich direkt an die Versicherung wenden. Ich habe ihm mehrfach gesagt, wenn O2 eine Versicherung verkauft und man Fragen dazu hat, dann kann es nicht sein, dass man diese Auskunft nicht bekommt, der Kunde wird nicht ausreichend über die Handyversicherung aufgeklärt! Es kann auch nicht sein, dass O2 Handyversicherungen verkaufen will, aber wohl die Inhalte nicht kennt oder kennen will! Das ist ein Fall für die Verbraucherzentrale, die ich nun auch informieren werde.

Im übrigen hat Herr *** einfach die Verbindung beendet, nachdem ich seinen Vorgesetzten sprechen wollte. Ein wirklich toller Kundenservice von O2!!

 

edit stefanniehaus: Name entfernt

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2 Antworten

o2_Henning
  • Team
  • January 9, 2014
Hallo

 

Selbstverständlich ist eine solche Frage mit dem Vertragspartner, also der Versicherung selber, zu klären. o2 ist lediglich der Vermittler des Kontakts zwischen Versicherung und Kunde. Inhaltliche Fragen sind mit der Versicherung zu klären, sofern sie nicht durch die allg. FAQ beantworten werden können.

Diese finden sich hier: http://www.o2online.de/handy/beratung-und-service/handy-versicherung/


 

Die Frage lässt sich aber auch so beantworten, da die Versicherung sich auf den o2-My-Handy Kaufvertrag bezieht und nicht auf das Gerät. Ein etwaiger Austausch wegen eines Defekts kann ja durch den entsprechenden Beleg dafür nachgewiesen werden. Dieser sollte natürlich über die Vertragslaufzeit aufbewahrt werden.



Maikind1992
Besucher:in
  • Besucher:in
  • September 17, 2014
Hallo,

 

in den FAQ auf der O2-Seite steht zum Beispiel auch, dass es bezüglich der Handyversicherung Premium einen 24-Stunden-Austauschservice gibt. Dann frage ich mich aber allen Ernstes, wie es seien kann, dass man erst per Mail am 07.09(O2 Kundenberatung riet dies und nannte eine Emailadresse),dann weil nichts geschieht am 13.09. eine Online-Schadensmeldung abgibt und

man am 17.09. eine Mail bekommt, dass man die Versicherung kontaktieren soll. (Eigentlich sollte man einen Rückruf in einer genannten Zeitspanne spätestens am nächsten Werktag erhalten.)Dann rufe ich dort an und mir wird gesagt, dass ich per Post noch ein Schadensformular zugeschickt bekomme. Dann müsste ich es ausgefüllt zurücksenden und DANN werde ich bezüglich der Versandabsprache angerufen. Heißt noch eine Woche zusätzlich warten.

Wo ist da bitte der 24- Stunden-Austauschservice??

"Wie lange dauert der Austausch meines Gerätes (bei Handy-Versicherung Premium)?

Mit der Handy-Versicherung Premium bieten wir Ihnen einen 24 Stunden Austausch-Service für Ihr defektes Gerät. Dazu ist erforderlich, dass Sie Ihren Schaden bis 16 Uhr (Montag bis Freitag) bei unserem Servicepartner melden. Bei erfolgreicher Schadensmeldung und Einzug der Selbstbeteiligung erfolgt der Austausch Ihres Gerätes innerhalb Deutschlands am nächsten Werktag." (Auszug FAQ O2)

o2_Henning schrieb:
Hallo

 

Selbstverständlich ist eine solche Frage mit dem Vertragspartner, also der Versicherung selber, zu klären. o2 ist lediglich der Vermittler des Kontakts zwischen Versicherung und Kunde. Inhaltliche Fragen sind mit der Versicherung zu klären, sofern sie nicht durch die allg. FAQ beantworten werden können.

Diese finden sich hier: http://www.o2online.de/handy/beratung-und-service/handy-versicherung/


 

Die Frage lässt sich aber auch so beantworten, da die Versicherung sich auf den o2-My-Handy Kaufvertrag bezieht und nicht auf das Gerät. Ein etwaiger Austausch wegen eines Defekts kann ja durch den entsprechenden Beleg dafür nachgewiesen werden. Dieser sollte natürlich über die Vertragslaufzeit aufbewahrt werden.