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Hallo zusammen!

Habe nun seit knapp 3 Monate das Huawei P20 pro. Aus der aktuellen Situation zwischen Google und Huawei würde ich gerne wissen wie die Chancen stehen das Huawei umzutauschen?! Ich muss ja noch knapp eineinhalb Jahre damit verbringen. Und wenn die jetzige 90 Tage Frist rum ist, möchte ich nicht ein unsicheres Smartphone und mit nicht mehr nutzbaren Apps haben. Mehrere Bekannte haben ihr P30 schon zurück gegeben. Das ging noch.

Wie beläuft es sich konkret in meinem Fall?

Kann mir da jemand ne Antwort geben?

Danke im vorraus
Nein, niemand kann dir eine konkrete Antwort dazu geben, weil nichts konkretes bekannt ist - weder ob der Fall eintreten wird, noch wie Huawei damit umgehen wird.



Was meinst du eigentlich mit einer Frist von 90 Tagen?
Vermutlich ist der Aufschub der Sanktionen um 90 Tage gemeint.
Achso, ja, das wird es wohl sein.
Ergänzung: Ein Anrecht auf Vertragsrückabwicklung wegen der geschilderten Umstände gibt es (außerhalb der Widerrufsfrist) nicht.
Hey @dagmarg,



wir analysieren die Situation kontinierlich und stehen im ständigen Kontakt mit Google und Huawei. Aus heutiger Sicht lässt sich allerdings eine Verfügbarkeit von Software-Updates (einschließlich Bugfixes) nach dem 19. August 2019 nicht bestätigen. Da müssen wir die kommenden Entwicklungen noch abwarten.



Viele Grüße, Jelena
Ergänzung: Ein Anrecht auf Vertragsrückabwicklung wegen der geschilderten Umstände gibt es (außerhalb der Widerrufsfrist) nicht.

Das ist nicht so sicher, kann sein das es wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (Paragraf 313 BGB) doch ein Anrecht gibt.

So steht es zumindest im Focus https://www.focus.de/digital/handy/huawei-und-honor-kein-android-mehr-bekomme-ich-jetzt-mein-geld-zurueck_id_10745029.html
Nichts is 100% sicher (und schon gar nicht wenn es im Focus steht ;-)), da es die Situation noch nie gab. Eine Klage aufgrund des § 313 BGB könnte man zu gegebener Zeit natürlich versuchen, aber irgendwie glaube ich nicht, dass sie bei einem solchen Kaufvertrag erfolgreich wäre.
Find ich immer toll, wenn man sein Rechtswissen aus Magazinen bezieht, und dann vielleicht noch nicht einmal den entsprechenden Artikel richtig gelesen oder verstanden hat.



Die Geräte haben bei Auslieferung funktioniert und sie funktionieren weiter. Mir ist nicht bekannt, dass bei Vertragsabschluss mit dem Verkäufer verabredet wurde, dass das Gerät immer alle Updates bekommt. Sollte das vertraglich so vereinbart sein, wäre es m.E durchaus möglich, das zu monieren, falls diese nicht geliefert werden würden.



In dem Artikel steht zudem ziemlich oft "könnte". Oder "dürfte","kommt in Betracht" und dergleichen Schwammiges. Das ist aus meiner Sicht Juristendeutsch und bedeutet: Versuchen kann man alles Mögliche, auch wenn es unrealistisch oder sogar abwegig ist, dass man damit Erfolg hat.


In dem Artikel steht zudem ziemlich oft "könnte".


Ich weiß ja nicht welchen Text du gelesen hast, aber in dem Artikel steht nur ein einziges mal "könnte", dabei geht es aber schon wieder um Kunden die jetzt noch ein Huawei kaufen wollen.
Ist jetzt nicht wirklich entscheidend, aber es im Artikel steht dreimal "könnte". Und mit Omikron meinte damit wohl, dass es eben nur Spekulation und Meinungen des befragten Anwalts sind. Frag einen anderen und er hat vielleicht eine andere Meinung. Jedenfalls ist es für mich fraglich wie er in diesem Zusammenhang auf § 313 kommt.

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