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Wiederholter Defekt

  • August 28, 2025
  • 2 Antworten
  • 38 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 20.04.2024 bei O2 ein Apple iPhone 15 Pro Max gekauft.
Innerhalb von weniger als zwei Jahren ist derselbe Defekt (USB-C-Port defekt) nun zum zweiten Mal aufgetreten.

Beim ersten Auftreten wurde der Defekt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung behoben.
Nun – trotz identischem Fehler und weiterhin laufender zweijähriger Gewährleistung – wurde mir eine kostenpflichtige Reparatur in Rechnung gestellt.

Dies widerspricht eindeutig meinen Rechten nach § 437 BGB, wonach ich bei wiederholtem Mangel Anspruch auf:

  1. Rücktritt vom Kaufvertrag mit vollständiger Kaufpreiserstattung oder

  2. Ersatzlieferung eines mangelfreien Geräts
    habe.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieser Nachricht schriftlich zu bestätigen, dass Sie:

  • die Kostenforderung vollständig zurückziehen, und

  • entweder den Kaufpreis erstatten oder ein neues, mangelfreies Austauschgerät bereitstellen.

Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung erfolgen, werde ich den Fall umgehend an die Verbraucherzentrale und meinen Rechtsbeistand übergeben.

Ich erwarte Ihre zeitnahe Antwort.

2 Antworten

schluej
Legende
  • August 28, 2025

Moin,

das schreiben im Forum wird Dir nichts bringen. Nutze das https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

Ab dem 12 Monat musst Du ein Gutachten erstellen lassen (Beweislastumkehr §477 BGB oder auch hier), aus dem ersichtlich wird das der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Nur weil ein defekt ein 2. Mal auftritt muss es nicht dieselbe Ursache haben, gerade bei einem USB Anschluss.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 28, 2025

Ich habe bereits über das von Ihnen genannte Formular sowie auch auf anderen Wegen Beschwerde eingereicht. Trotzdem wird mir immer wieder widersprüchliche oder keine hilfreiche Auskunft gegeben.

Ehrlich gesagt fühle ich mich hier getäuscht und im Stich gelassen. Ich habe ein defektes Gerät erhalten, der Fehler wurde bereits einmal bestätigt und repariert, und nun tritt er erneut auf – innerhalb der Gewährleistungsfrist.