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Wie sieht die Gewährleistung in den O2 Shops für Iphone Produkte aus, die bereits nach dem Auspacken beschädigt waren?

  • February 3, 2018
  • 4 Antworten
  • 2316 Aufrufe

Gamze94
Besucher:in
Ich habe mir vor zwei Tagen im O2 Shop ein IPhone 8 ohne Vertrag gekauft. Beim Auspacken entdeckte ich einen Lackschaden an der Kamera und wandte mich an den O2 Shop, wobei mir die Verkäuferin sagte, sie könne es nur reparieren lassen und nicht original austauschen lassen. Ich wandte mich an apple und dort sagte man mir, der Händler sei dafür verantwortlich, das Produkt Original auszutauschen, wobei man mir dies ebenso in der O2 Hotline sagte. Ich will nicht, dass das Iphone repariert wird (Wertminderung und keine Garantie, dass Apple ein anderes repariertes Produkt stattdessen zusendet). Ich als Käufer will nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und daher einen originalen Austausch haben. Was kann ich da tun? Im O2 Shop schicken die mich weg mit der Begründung, sie können es nur einsenden lassen!

Lösung von Anonymous

Du hast keinen Anspruch auf einen Austausch. Im Gewährleistungsrecht hast Du Anspruch auf Nachbesserung. Wie nachgebessert wird, liegt im Ermessen des Vertragspartners. Wenn der darauf besteht, das Gerät zu reparieren, dann musst Du damit leben.

4 Antworten

  • Lösung
  • February 3, 2018
Du hast keinen Anspruch auf einen Austausch. Im Gewährleistungsrecht hast Du Anspruch auf Nachbesserung. Wie nachgebessert wird, liegt im Ermessen des Vertragspartners. Wenn der darauf besteht, das Gerät zu reparieren, dann musst Du damit leben.


Gamze94
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • February 3, 2018
Und wenn ich das Iphone zurück geben will? Haben die im Shop das 14 Tags Rückgaberecht? 


Sonic28
Legende
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  • Legende
  • February 3, 2018
Hallo Gamze94,

du schreibst folgendes:

Und wenn ich das Iphone zurück geben will? Haben die im Shop das 14 Tags Rückgaberecht? 

Ein generelles Widerufsrecht / Rückgaberecht gibt es bei im Shop erworbenen Geräten nicht. Du kannst es also nicht so ohne weiteres zurückgeben. Sollte der Shop sich darauf einlassen, dann ist es für dich gut. Aber ein Anrecht hast du gesetzlich gesehen darauf nicht. Der Shop kann es machen, muss aber nicht. Das einzige, worauf du ein Anrecht hast, ist das Gewährleistungsrecht, d. h. einen Anspruch auf Nachbesserung. Ob der Shop das Gerät austauscht oder zur Reparatur einschickt, ist dann deren Sache, worauf du keinen Einfluss hast.

Gruß, Sonic28


Sächsin
Legende
  • February 3, 2018
Die 14tägige Widerrufsfrist gilt nur im Fernabsatz, d.h. nur für online oder per Telefon bestellte Ware.