Folgende Situation, ganz sachlich: Handy iphone gekauft bei O2 in 05/2020, keine Garantieverlängerung über Apple, allerdings läuft die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre, also noch bis 05/2022
iphone läßt sich nicht mehr Einschalten, die Beweislastumkehr ab 6. Monat der Gewährleistung greift, ein von mir privat beauftragtes Gutachten bestätigt, dass der Mangel latent bei Übergabe des Gerätes vorhanden war; soweit so gut und eigentlich klar
O2 gibt ganz offenbar weder über die Kundenhotline noch über die Reparaturseite die Möglichkeit, einen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen; die Seite https://www.o2online.de/service/repair/ zeigt bei apple-Geräten, die älter als 12 Monate sind, stets den Hinweis, dass die Gewährleistung abgelaufen sei, was definitiv falsch ist, und erlaubt nur, eine kostenpflichtige Reparatur zu beauftragen;
der tel. Kundensupport war bislang (3 verschiedene Mitarbeiter) völlig überfordert und sendet trotz meines deutlichen Hinweises auf das Problem stets den gleichen unpassenden Link (siehe oben)
Daher kann mein Fazit nur lauten, O2 verweigert durch diese Verfahrensweise ganz offenbar die Durchsetzung elementarer und hinlänglich bekannter Verbraucherrechte. Ich würde mich gerne vom Gegenteil überzeugen lassen, fürchte allerdings, das wird ohne anwaltlichen oder “sozialmedialen” Druck nix. Mal schauen.
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@Hachmeister warum bestehst du auf Gewährleistung, wenn du noch Garantie hast?
Garantie ist zweitrangig hinter dem Gewährleistungsanspruch. Garantie ist quasi etwas freiwilliges, was der Hersteller zusichern kann. Hier es geht aber um gesetzliche Ansprüche.
Ich studiere Jura und stehe kurz vorm 1. Examen. Ich kenne den Unterschied…
Händler ist o2, Anspruch ist Gewährleistungsrecht. Verbraucherschutz.
@Hachmeister
dann weißt du ja, dass ein öffentliches Forum nicht geeignet ist
um deine Ansprüche durchzusetzen.
@Hachmeister
Jurastudent und du versuchst Ansprüche in einem Diskussionsforum geltend zu machen? Dass es manchmal besser ist, die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen wirst du auch gelernt haben. Und das mit dem Wahlrecht ist auch nicht ganz so wie du das hier geschrieben hast. Stichwort: Verhältnismäßigkeit.
Nacherfüllung
Der Gewährleistungsanspruch besteht zunächst in Form der Nacherfüllung, d.h der Käufer kann von dem Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Die Entscheidung über die Art der Nacherfüllung liegt bei dem Käufer; die Gegenseite kann die gewählte Art jedoch verweigern, wenn sie gegenüber der anderen Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig ist. Funktioniert im Beispiel des Kühlschranks das Licht wegen einer defekten Glühbirne nicht, wäre es unverhältnismäßig die Lieferung eines neuen Kühlschranks zu verlangen. Sämtliche Kosten der Nacherfüllung wie Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten hat der Verkäufer der mangelhaften Sache zu tragen.
und nu?
Nacherfüllung
Der Gewährleistungsanspruch besteht zunächst in Form der Nacherfüllung, d.h der Käufer kann von dem Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Die Entscheidung über die Art der Nacherfüllung liegt bei dem Käufer; die Gegenseite kann die gewählte Art jedoch verweigern, wenn sie gegenüber der anderen Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig ist. Funktioniert im Beispiel des Kühlschranks das Licht wegen einer defekten Glühbirne nicht, wäre es unverhältnismäßig die Lieferung eines neuen Kühlschranks zu verlangen. Sämtliche Kosten der Nacherfüllung wie Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten hat der Verkäufer der mangelhaften Sache zu tragen.
So wie ich es dargestellt habe, ist es korrekt. Im Normalfall, steht dem verbraucher ein Wahlrecht zu. Dies kann nur AUSNAHMSWEISE verweigert werden, WENN die gewählte Art der Nacherfüllung unverhältnismäßig ist. Das ist ein absoluter Aiusnahmefall, auf dem sich der Verkäufer stützen kann.
Im Übrigen hätte ich ja auch die Reperatur akzeptiert. Jedoch wurde mir beides verweigert.
Und nur ein Vertreter von o2 selbst, würde um Telefonica schön aus der Verantwoirtung zu ziehen ohne Argumente behaupten, es wäre besser den Hersteller in die Mangel zu nehmen ;)
Und nur ein Vertreter von o2 selbst, würde um Telefonica schön aus der Verantwoirtung zu ziehen ohne Argumente behaupten, es wäre besser den Hersteller in die Mangel zu nehmen ;)
nö, mach was du möchtest, es ist alles gesagt.
das offizielle O2 Schreiben wird dich ja in Kürze erreichen.
Ich studiere Jura und stehe kurz vorm 1. Examen. Ich kenne den Unterschied…
Händler ist o2, Anspruch ist Gewährleistungsrecht. Verbraucherschutz.
@Hachmeister
dann weißt du ja, dass ein öffentliches Forum nicht geeignet ist
um deine Ansprüche durchzusetzen.
Soweit ich weiß, ist ein öffentliches Forum für o2- KundInnen ein Ort, an dem o2- Kundinnen Erfahrungen austauschen können und sollten und ggf. auch Hinweise und hilfreiche Tipps zum Thema gegeben werden können.
Dass ich meinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch nicht im Forum durchsetzen kann bzw. hier nicht formgerecht geltend machen kann, das ist mir klar du Fuchs.
Wenn ich allerdings als Kundin um meine Rechte gebracht werde und vermute, dass das ganze System hat, dann tue ich das auch laut kund. Es soll außerdem andere Menschen warnen.
Dann diskutieren wir doch gerne in diesem Forum:
Was denkt ihr, wie ich mich an o2 richtig wenden sollte, wenn ich einen Gewährleistungsanspruch habe wegen eines Defektes, wenn ich als Verbraucher von meinem gesetzlichen Wahlrecht auf Neulieferung Gebrauch machen möchte?
Denn postalisch, wurde ich ja lediglich auf die Einsendung zur Reperatur aufmerksam gemacht. Es gab keine Antwort oder einen im Idealfall deutlichen Weg für mich als Kundin eine Neulieferung zu erhalten. Ist mir da evtl. etwas nicht aufgefallen? Sagt ihr es mir doch bitte.
Dann noch zu der Konzerneigenen, gewinnbringenden und gewinnorientierten Reperaturwerkstatt: selbstverständlich haben die die gleichen Interessen wie o2 mir weder Neulieferung noch Reperatur kostenfrei wie es mir gesetzlich zusteht anzubieten und kommen dann zu dem sicherlich total unabhängigen Ergebnis, dass ich als Kunde den Defekt hervorgerufen haben muss…
Zeitgleich bekommt man dann ein recht teures Reperaturangebot, wo das Gerät doch sowieso schonmal da liegt… und naja wer hat Lust zu kämpfen und zu klagen… man will doch eigentlich nur das heile Gerät zurück. Da lässt man dann locker mal über 50% des Neuwerts nochmal für die Unternehmensinterne Reperaturwerkstatt springen auch wenn’s weh tut. Sicherlich, Gewinn bringt euch das vlt Telefónica/o2. Solange bis euch jemand auf den Zahn fühlt und eure fragwürdige Praxis dann doch vor Gericht landet.
Im Übrigen hätte ich ja auch die Reperatur akzeptiert. Jedoch wurde mir beides verweigert.
Über unseren Austausch- und Reparaturservice wird vor Beginn einer Reparatur geprüft, ob ein Gewährleistungsanspruch besteht. Bei deinem Gerät ist dies leider aufgrund eines Schadens am Display ausgeschlossen worden, deinen persönlichen Ärger darüber kann ich nachvollziehen. Es liegt natürlich in deinem Ermessen, die kostenpflichtige Reparatur in Anspruch zu nehmen oder diese abzulehnen. Ich vermute das Schreiben der Kolleg:innen hat dich inzwischen erreicht. In diesem wird auch noch einmal auf die Reklamationsfrist gemäß der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen eingegangen und weshalb wir einem Austausch leider nicht zustimmen können.
Viele Grüße Antje
Ihre Call Canter Agents leiten mich ernsthaft einfach zur Versicherung durch um mich abzuwimmeln…
Ich habe Beschwerde bei der Verbraucherzentrale eingereicht.…..
(…..) 2. Ich vermute sogar, dass Telefonica bewusst Gewährleistungsansprüche so handhabt, dass die Geräte in ihre eigene Reperaturwerkstatt geschickt werden müssen, dann pauschal den Anspruch abweist und im Gegenzug IHREN überteuerten Reparatur-Service anbietet. Kunden neigen vermutlich dazu einfach das Gerät schnell wieder haben zu wollen und Mangels wissen wie man gegen sowas vorgeht und Macht akzeptieren sie den Verlust und lassen es dann auch noch teuer bei ihnen reparieren weil es ja immerhin schon da liegt. Um Verzögerung zu vermeiden. Das erklärt auch, wieso es unmöglich ist um die Einsendung dorthin rumzukommen und Neulieferung überhaupt einwenden zu können.
Starke Vermutung… da sollte mal jemand ermitteln.
Sowas Dreistes mich erst an den Hersteller abwimmeln wollen, jetzt kommt ihr mit Fristversäumnis der Reklamationsfrist gegenüber dem Spediteur…. an den könnt ihr euch ja wenden, ich bleibe aber bei euch als Händler. Denn keiner außer ihr werdet mir das Gerät ersetzen! Ich musste mir für 150€ ein Ersatzgerät mittlerweile kaufen weil Sie so dreist sind. Das ist mein letzter Versuch außerhalb des Gerichts:
Da Sie offensichtlich nicht von Ihrer Masche abrücken und mir zugestehen was mir gesetzlich zusteht, bleibt mir nur der Klageweg.
Und wenn mich jemand so weit treibt, dass ich Klagen muss, dann hat sich das gewaschen! Schadensersatz iHv 150€ wegen des Ersatzgeräts werd ich mit einklagen.
Außerdem wird das Lastschriftmandat gekündigt und solange keine Rechnung mehr bezahlt, bis der geschuldete Betrag (Reparatur oder Neugerät und Ersatzgerät) ausgeglichen ist.
Jeder Kunde von o2 sollte wissen, was für ein Unternehmen sie sind.
Meinst du jetzt die Raten für's myHandy oder die Rechnungen für den Tarif?
🤷🏻♀️
Sind ja 2 unterschiedliche, voneinander unabhängige Zahlungen.
Vor allem ist das schriftlich anzukündigen.
Insgesamt, Lastschriftmandat wird gekündigt für alles.
Bei MyHandy und Tarif sind beides Telefonica Germany Vertragspartner.
Die Raten für die anderen MyHandy Verträge zu weiteren Geräten die ich habe, werde ich monatlich weiter überweisen.
Ich bezahle 18€ monatlich für das Samsung Gerät, das kommt nicht im Ansatz an die Summe heran, die zu verrechnen ist.
Wie W-Support, die Hauseigene Reparaturwerkstatt mit schriftlich mit dem Kostenvoranschlag mitteilte, liegen die Reparaturkosten für den Display bei 434,35 €.
Der Gesamtbetrag für das Gerät liegt bei 856,00 €.
Ergo: W-Support als Subunternehmen der Telefonica Germany, fordert für eine Reparatur nur des Displays, fast 50% vom Gesamtbetrag für das Gerät.
→ Dabei ist zu erwähnen, dass es sich bei 865,00 € um eine Aktion handelte. Der grundsätzliche Gesamtwert liegt bei 977,99 €. → Ebenfalls wichtig an dieser Stelle: Leider ist die Samsung Galaxy Flip Modell-Reihe (Klapp-Smartphone) bekannt dafür, einen besonderen Schwachpunkt beim Display zu haben.
Dies entlastet weder Händler noch Hersteller von der Pflicht, die Ware frei von Mängeln zu liefern und nur, weil sie scheinbar ein Fehleranfälliges Produkt verkaufen und dies bei Recherche (die ich im Nachhinein machte) herauszufinden ist, sind sie nicht nur noch lange nicht, sondern erst-recht nicht um ihre Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht gegenüber uns Verbrauchern freigesprochen!
Denn der Verbrauchererwartung darf und muss darauf vertrauen dürfen, dass beim Erwerb eines Smartphones der Display standardmäßig nach 1,5 Monaten einen Totalschaden hat!
Übrigens- folgende Aussage ist auf der o2-Seite unter dem Samsung Galaxy Flip 4 sogar selbst formuliert worden:
Sie schreiben also selbst, dass Sie als Verkäufer gesetzliche Pflichten und Gewährleistungsansprüche Verbrauchern gegenüber haben bei Schäden!
Begriffen und verinnerlicht haben sie es sicher schon, daher liegt der Verdacht nah, dass Sie bewusst aus Gründen der Kosteneinsparungen die sie durch die Ablehnung der Ansprüche und Verweisung auf Hersteller, Spediteur oder Trotz Beweislastumkehr ein Verschulden des Verbrauchers und Kunden selbst, jeden Versuch die gesetzlichen Ansprüchen geltend zu machen abschmettern.
Das funktioniert sicher sehr oft, da Verbraucher viel Geduld, starke Nerven, die Willensstärke und ggf. sogar ein Gerichtsverfahren mit anwaltlicher Beratung benötigen um gegen sie anzugehen.
Ich finde die Systematik offensichtlich
Hallo @Hachmeister
Wenn es um einen myHandy Kauf geht, kannst du nicht einfach die anderen Zahlungen einstellen..
Oh und auch anzumerken: durch dieses aufgezwunge Einsenden der Geräte bei W-Support (der Hauseigenen Reparaturwerkstatt) und den wahrscheinlich statt kostenloser Reparatur (… das Recht auf Lieferung von Neuware scheint ja völlig abgesprochen zu werden was im ganzen Prozess sehr deutlich wird) und Rücksendung des reparierten Gerätes - wenn es sich wie es zu 90% wegen der Beweislastumkehr und der 12 Monate Gewährleistung de facto der Fall sein müsste- um einen positiven Gewährleistungsanspruch handeln müsste- stattdessen Zusenden eines Kostenvoranschlags für die Reperatur, macht Telefonica oben drauf sogar oben drauf Gewinn! mit dem teuren Reparatur-Service!
Fazit: Telefonica macht den Eindruck, systematisch Gewährleistungsansprüche zu verneinen um Kosten einzusparen.
Darüber hinaus, ist der ganze vorgefertigte Weg wie man bei defekten Geräten vorgehen muss, clevererweise so konstruiert, dass es sich aus Sicht des Verbrauchers natürlich so darstellt, dass dieser nun entweder aufwändige, ggf. teure und Nervenaufreibende Rechtsmittel mithilfe eines Anwalts und Gerichtsverfahrens auf sich nehmen muss, sollte er überhaupt merken, dass die Beurteilung falsch ist.
Alternativ könnte er sich das Gerät unrepariert zurückgeben lassen und einen preiswerteren Reparatur-Dienstleister in Anspruch nehmen- dies erscheint allerdings wiederum aufwändig und zögert das Ziel, eigentlich schnell wieder ein Handy zum telefonieren zu haben auch noch um 2-3 Wochen hinaus. Außerdem müsste der Verbraucher dafür überhaupt erst anzweifeln, dass das Angebot überteuert ist.
Der „leichteste“ Weg ist also, das Habdy wenn es sowieso schon dort vorliegt, da reparieren zu lassen und die Kosten zu schlucken. Denn ich in Handy braucht man nunmal schnellstmöglich eigentlich wieder in voller Funktion.
Ergo: Telefonica macht an dieser Stelle unverschämt dreist auch noch Gewinn damit, dass das Gerät defekt ist.
Da frage ich mal:
Ist das noch legal?
Was mich angeht:
Ich behalte das Geld in Form der Aufrechnung mit den Rechnungen notfalls solange ein, bis die Reperaturkosten und der Schadensersatz für das Ersatzhandy iHv 150€ ausgeglichen ist.
Die 18€ monatlich zu zahlende Rate für das Gerät bezahle ich selbstredend nicht mehr, bis ihr mir von selbst mein Recht einräumt.
Außerdem werde ich mich an die Medienlandschaft mit diesen Verdacht wenden und fürs Publik machen Social Media und jegliche öffentliche Bewertungs- und Erfahrungsaustausch Plattform nutzen.
Das sollten Sie sich gründlich überlegen.
Sie sollten ja vermerkt haben, dass ich weder Zeit noch Mühe Scheue.
Dann freue dich jetzt schon auf Mahnkosten, Sperren, Vertragsauflösung wegen vertragswidriges Verhaltens, Inkassoschreiben, usw. Wenn es dir das wert ist… Und da es sich um eine Ratenzahlungsvereinbarung handelt, wird es nicht lange dauern bis der Kreditvertrag gekündigt wird, und du alles auf einmal zahlen musst, negativer Schufaeintrag inklusiv.
Was du auf Facebook o.ä. schreiben willst interessiert bei o2 niemanden und diese Androhung ist wirklich kindisch. Aber mach was du für richtig hältst wenn es dem Frustabbau dient.
Ich denke, es wäre Zeit, dich lieber anwältlich beraten zu lassen, bevor du das alles noch schlimmer machst. Offensichtlich möchtest du rechtlich dagegen vorgehen, also mach das doch!
Romane in einem Forum zu schreiben hilft weder dir noch anderen weiter. Mache deine Forderungen auf dem richtigen Weg geltend.
Wie kommt man den mit den genannten 18€ auf 865€ Gesamtwert? Ich komme da auf 432€
die Soziale Media Drohung Zeigt sehr gut in welcher Welt wir heute leben, ich hoffe mal das o2 das am Ar… vorbei geht. Auch eine vielleicht nicht so kleine BLase aber eine Blase. Nach 2 Jahren ein neues Handy zu wollen … naja…..
Ich finde es ungewöhnlich, sich als vermeintlicher „Kunde“ in einem Forum mit solch einer Emotion als angeblich einfacher Unbeteiligter, auf die Seite von o2 zu stellen. Insbesondere mit den ganzen Weltuntergangsszenarien-Beschreibungen der „brutalen“ Folgen, die mich erwarten werden, sollte ich eigentlich nur meine Rechte wahrnehmen;)
Wie kommt’s denn, dass Du es dich so aufwühlt, dass ich alles mir in der Macht stehende tun werde, um an mein eigentlich selbstverständliches Recht zu kommen?
Ich mache mir ehrlich gesagt überhaupt nichts, aus der lieben Schufa und den bösen Mahnungen und Forderungen.
o2 macht sich doch genauso wenig aus ihren Pflichten und den Konsequenzen die ich ziehe wie der Kollege schon sagt.
Offensichtlich hat o2 es nötig, Trolle einzustellen, die sich als Verfechter des Unternehmens geben als „unabhängige, echte, einfache Kunden“.
Ich denke, Verbraucher sollten sich durchaus gar nichts bieten lassen und das auch als Warnung für Andere sehr laut kundtun.
Offensichtlich hat o2 es nötig, Trolle einzustellen, die sich als Verfechter des Unternehmens geben als „unabhängige, echte, einfache Kunden“.
Oder die “Trolle” wollen dir aufzeigen, wie o2 reagiert, wenn man deine Schritte geht. Andere Nutzer sind dankbar und denken dann einfach nochmal genauer nach. Du machst es anders.
Ich glaube, da hat hier keiner was dagegen. Es ist den meisten hier wirklich egal, ob o2 verklagt wird oder ob o2 hier seinen Weg mit dir durchzieht. Man versucht dir eben nur zu zeigen, wie die übliche Reaktion von o2 ist. Dabei hat hier keiner rechtlich gewertet und bewertet, ob du das gut oder schlecht, falsch oder richtig von o2 ist. Es sollte nun auch der letzte hier erkannt haben, was du vor haben dürftest. Daher gehe ich von aus, dass die Beteiligung hier in Kürze abnimmt.
Ich habe hier von Anfang an mitgelesen und aufgrund deiner ersten Beiträge für mich erkannt, dir keine Tipps zu geben. Die Richtung, die dieser Thread gleich nahm, lies erahnen, wie deine Reaktionen sein werden.
Ich finde es ungewöhnlich, sich als vermeintlicher „Kunde“ in einem Forum mit solch einer Emotion als angeblich einfacher Unbeteiligter, auf die Seite von o2 zu stellen.
Ich glaube, du verstehst viele Antworten falsch. Evt liest du sie nochmal unter dem Gesichtspunkt meiner ersten Antwort. Sieh es als Hilfestellung aus den Erfahrungen der letzten 10 Jahre.
Ich denke, Verbraucher sollten sich durchaus gar nichts bieten lassen und das auch als Warnung für Andere sehr laut kundtun.
Natürlich.
Da dies aber in der heutigen Zeit überhand nimmt, liest kaum einer vorher. So wie du. Denn deine Erfahrungen sind längst bekannt und sollten nach Aussagen diverser Kunden hier im Forum, längst medial weltweit verteilt worden sein, weil man “allen” bescheid geben wollte.
Ich wünsche dir wirklich alles Gute und viel Erfolg für deinen Weg. Ich würde mich freuen, wenn du weiter berichtest. Diese Erfahrung geben wir dann gern anderen Kunden weiter. Dann lassen wir uns als Trolle und o2 - Liebhaber bezeichnen. Am Ende ist es egal, denn die Masse der Kunden weiß die Hinweise zu deuten und zu schätzen.
Der negative Schufa-Eintrag ist ohne Titel erst einmal obsolet. Der Rest wird erst einmal so kommen, ob zu recht oder unrecht ist ja erst einmal zweitrangig.
Schade, dass du es nötig hast, andere als Trolle abzustempeln, weil sie in deinen Augen nicht objektiv sind. Es gibt immer zwei Seiten und nicht alles ist so schwarz/weiß wie du es hier darzustellen versuchst. Man könnte dich also genauso als Troll bezeichnen.
Ob du im Recht bist oder nicht hat hier niemand beurteilt, und o2 "verteidigt" hat man auch nicht, du interpretierst das scheinbar nur so. Ob du im Recht bist - und auch Recht bekommst - wird sich vielleicht erst zeigen wenn ein Gericht darüber entscheidet - entweder weil du o2 verklagst, oder weil o2 dich wegen Nichteinhaltung der Verträge verklagt. Was du tust ist am Ende natürlich deine Entscheidung, alle anderen können nur ihre Meinung bilden.
In einem Forum ist es sehr einfach Unmut laut kundzutun. Das machen natürlich sehr viele jeden Tag, hier und in anderen Foren sowie in den sozialen Netzwerken. Du hast hier lauthals angekündigt, was du alles machen willst, und dir scheinen die möglichen Konsequenzen bewusst bzw. egal zu sein. Dann wäre es nur logisch, den nächsten Schritt zu gehen. Ich wünsche dir dabei viel Glück (und das ist nicht ironisch gemeint, nicht, dass es bei dir falsch ankommt). Wenn du konsequent bist, berichtest du wie es ausgeht, egal wer am Ende Recht bekommt.
Hallo @Hachmeister,
danke für dein Feedback. Es tut mir leid, dass dein Handy einen Displayschaden hat. So etwas ist ja schon ärgerlich genug. Schade, dass du nun auch mit unserem Service unzufrieden bist. Das ist natürlich nicht das was wir uns wünschen. Da der Schaden nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist (siehe Schreiben), musst du das Gerät nicht über unseren Reparaturservice reparieren lassen. Vielleicht findest du eine Werkstatt die dir das günstiger anbietet.
Was unsere Community angeht. Es steht jedem frei hier mit Eifer und Emotionen zu Antworten, solange sich dabei an unsere Netiquette gehalten wird.
Ich danke allen die Hachmeister mit ihren Hinweisen, Rückfragen und Tipps helfen wollten.
Lieben Gruß, Marco
Für alle anderen KundInnen, die von dem gleichen Problem betroffen sind (Telefónica lehnt Gewährleistung ab trotz Pflicht) ein Update:
Ich habe meinen Fall, ausführlich der Verbraucherzentrale NRW beschrieben und alle Schreiben meinerseits sowie alle Schreiben von Telefónica und der Hauseigenen Reperaturwerkstatt (Kostenvoranschlag inkl. der vermeintlichen Beweisfotos die einen mechanischen selbstverschuldeten Schaden meinerseits beweisen sollen sowie das „kreative“ Schreiben von Telefónica welches zuletzt kam. Von wegen Spediteur-Reklamationsfrist und so….
Nunja, ich habe zügig einen Anruf der Verbraucherzentrale vor Ort bekommen, die nun einen Anwalt gegen Telefónica tätig werden lässt.
Zitat: „ Sie sind völlig im Recht, es ist typisch dass Telefónica es erst mit dem abwälzen auf die Herstellergarantie und immer wieder versucht. Auch typisch wäre das Ablehnen der eigenen Händerpflicht der Gewährleistung trotzdem Sie nicht wie gesetzlich festgeschrieben lückenlos und definitiv beweisen können, dass der beanstandete Schaden (Totalausfall bzw. Totalschaden des Displays wird auf Kratzer am Bildschirm geschoben…?!) vom Verbraucher verursacht wurde.
Und zu guter Letzt: „Dieses Schreiben mit dem abwälzen auf verneintlich mich als Verbraucher betreffende Spediteur-Reklamations n, ist schlechtweg Müll und nahezu Betrug.“
In dem Fall: wir sehen uns vor Gericht.
Das wird vermutlich nicht vor Gericht gehen. Ich denke, o2 wird erklären, dass sie das am Ende aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch übernehmen. Vor Gericht gäbe es ein Urteil, was andere nutzen könnten.
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