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Verweigerung Gewährleistungsrechte durch O2


Folgende Situation, ganz sachlich: Handy iphone gekauft bei O2 in 05/2020, keine Garantieverlängerung über Apple, allerdings läuft die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre, also noch bis 05/2022 

iphone läßt sich nicht mehr Einschalten, die Beweislastumkehr ab 6. Monat der Gewährleistung greift, ein von mir privat beauftragtes Gutachten bestätigt, dass der Mangel latent bei Übergabe des Gerätes vorhanden war; soweit so gut und eigentlich klar

O2 gibt ganz offenbar weder über die Kundenhotline noch über die Reparaturseite die Möglichkeit, einen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen; die Seite https://www.o2online.de/service/repair/ zeigt bei apple-Geräten, die älter als 12 Monate sind, stets den Hinweis, dass die Gewährleistung abgelaufen sei, was definitiv falsch ist, und erlaubt nur, eine kostenpflichtige Reparatur zu beauftragen;

der tel. Kundensupport war bislang (3 verschiedene Mitarbeiter) völlig überfordert und sendet trotz meines deutlichen Hinweises auf das Problem stets den gleichen unpassenden Link (siehe oben)

Daher kann mein Fazit nur lauten, O2 verweigert durch diese Verfahrensweise ganz offenbar die Durchsetzung elementarer und hinlänglich bekannter Verbraucherrechte. Ich würde mich gerne vom Gegenteil überzeugen lassen, fürchte allerdings, das wird ohne anwaltlichen oder “sozialmedialen” Druck nix. Mal schauen.


52 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Moin, 

 

sende dein Anliegen inkl Kopie bzw Anhang des Gutachtens per Post oder Fax an 

 

Telefonica Germany GmbH & Co OHG

Kundenbetreuung

90345 Nürnberg

 

Fax 01805 571766 

 

Viel Glück 🍀

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

@nichtgutgemacht 

Schau mal hier, ob der Link von o2 und die Tipps dir weiterhelfen: 

 

 

Liebe Leute, 

Rat befolgt und mein Anliegen nebst Gutachtenkopie an die Kundenbetreuung gesandt. Bislang, wie befürchtet, noch keine Reaktion von O2. Insofern bleibe ich bei meiner Meinung, dass O2 durch diese sehr umständliche und langwierige Verfahrensweise ganz offenbar die Durchsetzung elementarer und hinlänglich bekannter Verbraucherrechte verweigert oder mindestens sehr erschwert. 
Dies als ein update für Interessierte.

Grüße an euch

Benutzerebene 7

@nichtgutgemacht

Ich würde jetzt eine angemessene Frist zur Abstellung des Mangels setzen. Ebenfalls kannst Du Dich mit der Verbraucherschutzzentrale in Verbindung setzen. Ich denke O2 bezieht sich auf die eingeschränkte Apple Garantie von 1 Jahr. 
 

Wichtig auch: https://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/de/

Ohne Zweifel kann man es als recht traurig betrachten, dass O2 eine Community wie hier online ermöglicht, um dann das eigene, völlig überflüssige Versagen zu lesen. System oder individuelles Unvermögen?

Hallo @nichtgutgemacht ,

herzlich willkommen in unserer o2 Community. :grinning:

Super, dass du dich schon informiert hast über die Herstellergarantie und die Gewährleistungsansprüche.

Ich kann verstehen, dass man sich bei so einem teuren Gerät ärgert, wenn es nicht mehr funktioniert.

Ich schreibe dir eine private Nachricht über @o2_Support 

Gruß, Solveig

 

 

 

Liebe Solveig,

ich ärgere mich nicht über ein Stück leblose Hardware sondern über das Gebaren von o2. Es geht mir um einfache und klare Lösungen, nicht mehr. Auch die vorformulierten Textpassagen, die mit “super” oder “ich kann verstehen” helfen da keineswegs weiter. 

Schließlich geht es mir hier auch darum, den sicherlich vielen Kunden, die ähnliche Probleme mit o2 (und bestimmt auch anderen Anbietern) haben, einen Weg aufzuzeigen, deren Gewährleistungsrechte ohne die hier bislang beschriebenen Probleme anmelden und durchsetzen zu können.

Die meisten Kunden haben bestimmt andere Interessen, als sich mit einem Telekommunikationsanbieter herumzuärgern.

Hallo @nichtgutgemacht ,

ich habe dir eine Lösung per privater Nachricht angeboten.

Die Lösung ist, einfach im Reparaturportal das Gutachten mit hochzuladen und an der richtigen Stelle ein Kreuz zu setzen. 

unter Garantieprüfung die Frage "Liegt ein Sachverständigen-Gutachten zum Beweis der Anfänglichkeit des Mangels vor ?" Mit Ja oder Nein beantworten

Gruß, Solveig

Hallo Solveig,

ja, das hast du. Nur gibt es an der beschriebenen Stelle im Reparaturportal unter “Garantieprüfung” gerade NICHT die Frage "Liegt ein Sachverständigen-Gutachten zum Beweis der Anfänglichkeit des Mangels vor ?", welche ich mit  Mit Ja oder Nein beantworten” könnte. Das ja gerade das Problem. Hilf mir, diese Frage zu finden. Eine kostenpflichtige Reparatur werde ich hier nicht beauftragen.

 

 

Hallo @nichtgutgemacht ,

nachdem wir vor einigen Tagen den Reparaturauftrag zusammen erstellt haben, sehe ich, dass das Gerät bei DHL jetzt angekündigt ist.

Ich drücke die Daumen, dass du erfolgreich bist bei deiner Reklamation.

Gruß, Solveig

Hallo @nichtgutgemacht ,

schön, dass es eine Lösung für dich gegeben hat.

Das freut mich. :relaxed:

Schau’ dich einfach weiter hier um. Mit unseren o2 News bist du immer informiert  :wink:

Gruß, Solveig

Ich bin mittlerweile richtig verärgert. Nach 1,5 Monaten funktionierte ein Samsung Galaxy Flip 4, was ich über myHandy Ratenzahlung bei o2 erworben habe nicht mehr! Der Display hatte bereits am Anfang eine „Unebenheit“, jedoch funktionierte sonst alles also habe ich es hingenommen. Dann plötzlich ohne ersichtlichen Grund funktioniert der Display nicht mehr. Ich fordere o2 also auf, mir ein neues Gerät nach meinem Wahlrexht zu senden. Werde komplett in meinem Wahlrecht ignoriert erstmal und aufgefordert ich könne einen Reperaturauftrag erstellen…. Dabei habe ich als Verbraucher ein gesetzliches Wahlrecht. Unverschämt und ungesetzlich.

Dann der Hammer: trotz Beweislastumkehr wird mein Garantieanspruch verwehrt und stattdessen wird eine übermäßig teure (über die Hälfte des Neuwertes des Geräts!) Reperatur angeboten.

Da wird doch ernsthaft ein Geschäft mit gemacht.

O2 muss mal vor Gericht so richtig zurecht gewiesen werden.

ich bin so wütend

@Hachmeister

hi, hast du das Gerät an O2 zur Reparatur geschickt?

https://www.o2online.de/service/handy-defekt/

 

bitte informiere dich über der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/garantie-gewaehrleistung/kurz-erklaert-unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung

 

@Hachmeister

hi, hast du das Gerät an O2 zur Reparatur geschickt?

https://www.o2online.de/service/handy-defekt/

wo steht das mit dem Wahlrecht?

 

Im Gesetz… Verbraucher haben das Wahlrecht ob sie den Unternehmer das Gerät reparieren lassen oder lieber ein Neugerät (im Austausch mit dem defekten Gerät) haben wollen. 

@Hachmeister

hi, hast du das Gerät an O2 zur Reparatur geschickt?

https://www.o2online.de/service/handy-defekt/

wo steht das mit dem Wahlrecht?

 

Im Gesetz… Verbraucher haben das Wahlrecht ob sie den Unternehmer das Gerät reparieren lassen oder lieber ein Neugerät (im Austausch mit dem defekten Gerät) haben wollen. 

Achso und ja habe es hingeschickt. Als Antwort kam ein Kostenvoranschlag von knapp 500€. Das Gerät kostet neu 828€.

 

für eine Garantie ist der Hersteller zuständig

für die Gewährleistung der Händler

Ich studiere Jura und stehe kurz vorm 1. Examen. Ich kenne den Unterschied… 

Händler ist o2, Anspruch ist Gewährleistungsrecht. Verbraucherschutz.

Dann der Hammer: trotz Beweislastumkehr wird mein Garantieanspruch verwehrt und stattdessen wird eine übermäßig teure (über die Hälfte des Neuwertes des Geräts!) Reperatur angeboten.

 

ok, dann weißt du was zu tun ist

und ich bin raus

Ich studiere Jura und stehe kurz vorm 1. Examen. Ich kenne den Unterschied… 

Händler ist o2, Anspruch ist Gewährleistungsrecht. Verbraucherschutz.

 

Ich studiere Jura und stehe kurz vorm 1. Examen. Ich kenne den Unterschied… 

Händler ist o2, Anspruch ist Gewährleistungsrecht. Verbraucherschutz.

Mmh ... und warum dann der Satz?

Dann der Hammer: trotz Beweislastumkehr wird mein Garantieanspruch verwehrt und stattdessen wird eine übermäßig teure (über die Hälfte des Neuwertes des Geräts!) Reperatur angeboten.

 

Benutzerebene 7
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@Hachmeister 

 

Trotz "Beweislastumkehr"... Diese gilt bei Gewährleistung innerhalb der ersten 12 Monate. 

 

Du hast aber doch noch Garantie... Ich denke, das wollte @fritz04 damit sagen.   

Man wird doch vielleicht einen Grund genannt haben - oder?

Mechanische Schäden oder Feuchte fallen meist nicht unter die Garantie und das könnte auch schwierig werden mit der Sachmängelhaftung.

Hallo @Hachmeister,

herzlich willkommen in der o2 Community, auch wenn wir uns natürlich einen schöneren Anlass dafür gewünscht hätten.
Ich verstehe deinen Unmut, wenn ein Gerät nach kurzer Einsatzdauer kaputt geht ist das natürlich sehr ärgerlich.
Magst du noch auf die Frage von Klaus_VoIP eingehen?
Wenn du einen Kostenvoranschlag erhalten hast, ist bei der Reparatur vermutlich eine Beschädigung festgestellt worden.
Welche genaue Rückmeldung hast du erhalten?

Gruß
Antje
 

Es wäre ein mechanischer Schaden am Display festgestellt worden. Dazu zwei Fotos. Interessant war dabei auch, dass der Schaden auf dem einen Bild die besagte von mir bei Erhalt der Ware als „Unebenheit“ wahrgenommene „Beule“. Die anderen Displayeinkerbungen auf dem zweiten Foto waren nichtmal vorhanden als ich das Handy zu Telefonica zur „Reperatur“ geschickt habe. Das finde ich äußerst merkwürdig…

Es würde sich aufgrund der mechanischen Beschädigung des Displays nicht um einen Fall der gesetzlichen Gewährleistungspflicht handeln.

Das ist ganz einfach von Grund auf so nicht richtig. Es gilt die Beweislastumkehr! O2 muss eindeutig und lückenlos als Unternehmen darlegen, dass dieser Schaden nicht bereits bevor ich das Gerät erhalten habe vorlag. Ich als Verbraucher sage der Schaden war definitiv bereits bei Erhalt der Ware vorhanden und hat sich dann sozusagen „weiterhefressen“, sodass dann plötzlich der gesamte Display nicht mehr funktioniert.

Benutzerebene 7
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@Hachmeister warum bestehst du auf Gewährleistung, wenn du noch Garantie hast? 

@Hachmeister Ich bedaure, dass bei der Geräteprüfung durch unseren Austausch- und Reparaturservice der Gewährleistungsausschluss festgestellt wurde.
Wie ich sehe, hattest du die Thematik auch noch einmal schriftlich eingereicht.
Die Kolleg:innen haben dir dazu heute schriftlich geantwortet, das Schreiben sollte in den kommenden Tagen bei dir eingehen.
Sollten im Anschluss noch Fragen bestehen, melde dich gerne jederzeit erneut.

Gruß
Antje

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