Gewährleistung = Der defekt muss bereits bei Auslieferung bestanden haben (zum Beispiel Schlechte Lötstelle der Kamera).
Weitere Hinweise zum 48-Stunden-Austauschservice: Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalles erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden (abhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung und der Verfügbarkeit des Gerätes) ein neuwertiges, typgleiches Gerät. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen gewünschte Adresse innerhalb Deutschlands.
das Gutachten bestätigt einen Gewährleistungsanspruch oder verneint ihn.
Gewährleistung = Der defekt muss bereits bei Auslieferung bestanden haben (zum Beispiel Schlechte Lötstelle der Kamera).
Weitere Hinweise zum 48-Stunden-Austauschservice: Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalles erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden (abhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung und der Verfügbarkeit des Gerätes) ein neuwertiges, typgleiches Gerät. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen gewünschte Adresse innerhalb Deutschlands.
das Gutachten bestätigt einen Gewährleistungsanspruch oder verneint ihn.
das mit der Gewährleistung und dem Defekt von Beginn an, ist mir klar. Nun frage ich: darf der Sachverständige das Handy offnen? Ich denke nicht, denn damit wäre beim iPhone der IP Schutz definitiv dahin. Der Hersteller diagnostiziert per Diagnose einen Defekt der Face ID Kamera. Ich arbeite selber bei einem Maschinenbauer im Service und der Hersteller, egal welcher Komponenten, ist aus meiner Sicht immer der bessere Sachverständige. Der Sachverständige kann auch nur von außen auf das Handy schauen und wie man da eine schlechte Lötstelle, Dotierung im Transistor erkennen soll, ist mir fraglich. Geht nämlich gar nicht. Komme selbst aus der Elektro Technik. Denn wenn der Sachverständige es öffnet ist er aus meiner Sicht voll haftbar für eventuelle Schäden, außer es ist eine von Apple zertifizierte Werkstatt. Äußerlich ist das Handy unversehrt und auch der LCI ist Silber.
Das kann ich dir nicht beantworten.
mal ne kurze Frage: Wird dieses Forum auch von O2 Mitarbeitern gelesen, oder ist das nur in bestimmten Foren der Fall? Es bleibt beim Schweigen im Walde
Hallo,
Antworten seitens der Moderation, können bis zu 14 Tage dauern. Hier ist Geduld gefragt.
LG
Hallo,
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LG
Danke. Dann weiß ich bescheid
Ein o2-Mitarbeiter hier kann aber auch nur an den Reparaturservice verweisen, und es ist tatsächlich so, dass ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen gefordert werden darf. Apple hat dir bestimmt nicht bestätigt, dass der Fehler beim Kauf vorhanden war, oder?
Ein o2-Mitarbeiter hier kann aber auch nur an den Reparaturservice verweisen, und es ist tatsächlich so, dass ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen gefordert werden darf. Apple hat dir bestimmt nicht bestätigt, dass der Fehler beim Kauf vorhanden war, oder?
die hotline verwies mich an die Email adresse des Hardwareteams und dort sollte ich laut priority hotline eine antwort innerhalb von 2 Tagen bekommen. Ist mittlerweile mehr als 10 tage her. von daher probiere ich es hier.
Gibt es bei O2 eine Liste mit anerkannten Sachverständigen? Dann kann ich mich mit dem vorab schon mal unterhalten, wie er vorhat diesen technischen Defekt ohne Öffnen des Handys zu prüfen. Hab halt selber ne elektrotechnische vorbelastung und deswegen interessiert mich das prüfverfahren.
Auch interessant, dass nirgendwo steht (oder ich bin zu blöd das zu finden), dass man einen sachverständigen bzw ein gutachten braucht. Hab es nirgendwo gefunden und auch die hotline hat mir davon nichts gesagt. Erst die Damen beim externen Reparaturservice
Wenn eine Kamera, die intern verbaut ist von jetzt auf gleich nach 15 Monaten kaputt geht, wie soll man den Defekt beweisen, dass er vorher vorlag. Dann kann ich nur ins Datenblatt der TrueDepth Kamera gucken und mir den MTTF bzw. MTTFd Wert (Mean time to (dangerous) failure) anschauen. Dieser liegt mit Sicherheit nicht bei <2 Jahren, denn damit würde der Hersteller zugeben, dass er ein Teil in seinem Handy verbaut, was unterhalb von 2 Jahren einen Defekt hat.
Ein o2-Mitarbeiter hier kann aber auch nur an den Reparaturservice verweisen, und es ist tatsächlich so, dass ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen gefordert werden darf. Apple hat dir bestimmt nicht bestätigt, dass der Fehler beim Kauf vorhanden war, oder?
ich habe bei der IHK nach einem vereidigten Sachverständigen mit dem Bestellungstenor (Sachgebiet wie von O2 gefordert) “für öffentliche Mobilfunknetze nutzende Endgeräte”. Wie viele findet man da? Genau einen in Deutschland! Herrn Dahn. Wow. Wie lange man dann auf das Gutachten wartet und was man dafür im Vorfeld zahlen muss, frag ich jetzt besser nicht
Hi @maya42,
herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank für deine Geduld.
Ich verstehe, dass das alles sehr ärgerlich ist, allerdings dürfen wir dir keinen Sachverständigen empfehlen.
Hast du dich, bei dem von dir gefundenen Gutachter, informiert, wie lange das ca. dauern wird? Vielleicht hat er ja auch eine Homepage mit Infos zur Bearbeitungszeit eines Gutachtens.
Halte uns gerne auf dem Laufenden.
Vielen Dank an Denner, Vilureef und bs0 für die Unterstützung
Liebe Grüße
Larissa
Hi @maya42,
konntest du schon was in Erfahrung bringen?
Liebe Grüße
Larissa
Hi @maya42,
konntest du schon was in Erfahrung bringen?
Liebe Grüße
Larissa
Ich habe erfahren, dass es in Deutschland genau einen Sachverständigen nach euren Vorgaben gibt. Und ich habe auch nach keiner Empfehlung gefragt, sondern nach einer Liste ohne Wertung. Naja diese sieht eh ziemlich kurz aus. Gibt ja nur einen. Bearbeitungszeit sind laut Homepage über 2 Wochen plus Postweg. Oder mit Express Zuschlag. Wird dieser erstattet im Falle von Gewährleistung?
Hi @maya42,
von uns werden die Kosten einer Standartbearbeitung übernommen. Darüber hinausgehende Services sind optional auf Kundenwunsch buchbar und werden nicht von uns übernommen.
Liebe Grüße
Larissa
Moin,
nach 1Jahr gibt es die Beweislastumkehrlast, also Du musst nachweisen das der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Das geht nur via Sachverständigen. Da muss man dann abwägen ob die Reparatur bei Apple nicht günstiger ist.
Aber nach fast einem Monat, würde ich sagen das es nicht so wichtig ist…
Und das Gutachten liegt knapp unter dem was freie Werkstätten für die Reparatur haben wollen. OK bei Apple sind es was bei 500€…
Hallo @schluej bei Waren die vor der Änderung 01/2022 gekauft wurden, galt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistung.
Hallo @schluej bei Waren die vor der Änderung 01/2022 gekauft wurden, galt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistung.
Spielt hier eh keine Rolle da > 12 Monate… Und wer das später liest hat dann die korrekte Zeit.
Deshalb habe ich diese Feinheit ignoriert.
Moin,
nach 1Jahr gibt es die Beweislastumkehrlast, also Du musst nachweisen das der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Das geht nur via Sachverständigen. Da muss man dann abwägen ob die Reparatur bei Apple nicht günstiger ist.
Aber nach fast einem Monat, würde ich sagen das es nicht so wichtig ist…
Und das Gutachten liegt knapp unter dem was freie Werkstätten für die Reparatur haben wollen. OK bei Apple sind es was bei 500€…
Ich gebe dir mit der Beweislastumkehr recht, aber mit welchem Recht muss es dann ein IHK Sachverständiger für öffentliche Mobilfunknetze nutzende Endgeräte sein, von denen es genau einen in Deutschland gibt. Und selbst ein Herstellergutachten würde ja nicht akzeptiert. Das gibt das Gesetz nicht her und ist eine Auslegung von o2
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, bevor der Mangel offenbar wurde, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(6) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. Der Verkäufer hat die ersetzte Sache auf seine Kosten zurückzunehmen.
Wenn also O2 ein Gutachten will müssen sie es auch bezahlen.
Wo ist da bitte Dein Problem. Dann lass doch ein Gutachten machen. Mir erschließt sich hier nicht Sinn der des Rumbitterns….