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Ab iOS 4.3 Persönlicher Hotspot für iPhone 4. Was brauche ich?



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57 Antworten

Die hier gegebene Info zum M+ Paket stimmt nicht.

 

Habe vor 30 Minuten bei O2 angerufen und mich erkundigt:

 

Ich habe das Internet-Paket M+ mit 1GB und mir wurde gesagt, dass ich OHNE ZUSATZKOSTEN tethern darf!

Ich habe erklärt, dass ich bisher immer mit dem iphone getethered habe (ohne Zusatzkosten!), nach dem Apple upgrade die Tethering-Funktion aber HOTSPOT heisst. Der Mitarbeiter meinte, das macht nichts. Jegliche Internet-Nutzung des Laptops über iphone würde meine 1GB verbrauchen.

 

Wie gesagt, vor meinem Upgrade auf OS4.3 habe ich ohne Problem/ZusatzKosten getethered! Jetzt bin ich aber verunsichert. Sind hier also Fehlinformationen im Forum oder hat der Mitarbeiter mir etwas Falsches gesagt?

Der Mitarbeiter hat dir etwas falsches gesagt. Im Kleingedruckten steht, dass das Volumen "nicht mit einem am Handy verbundenen Computer" genutzt werden darf.
Dass die o2 Mitarbeiter die verschiedenen Packs nicht auseinanderhalten können ist gemeinhin bekannt.
Belass es bei der Dir erteilten Auskuft und nutze es weiter wie bisher und beruf Dich drauf. Gesperrt wurde deswegen noch keiner.
Vielen Dank für die Auskunft!!

 

Solange keine Zusatzkosten entstehen, ist mir das Kleingedruckte egalt. Ich will nur vermeiden, dass ich plötzlich eine ganz hohe Telefonrechnung habe, weil ich mal 100MB (meiner bereits bezahlten 1GB) über Laptop verwendet habe. 

hey leute,

 

ich habe seit 10.2009 ein o2o vertrag mit Internet Pack M, habe gerade geschaut was ich den alles damit kann und habe folgendes gefunden:

Wird also doch nicht erlaubt. Hatte vor meinen Iphone einen Palm pre mit einer Hotspot funktion, habe diese dann auch übers laptop genutzt hatte keine extra kosten. Bin gerade auch etwas verwirrt!

 

Monatlicher Pack-Preis:                                                              10,00 EUR (mit Online-Vorteil 8,50 Euro)

Taktung:                                                                                      10 kB

Mindestlaufzeit 1 Monat Inklusiv MB unbegrenzt Folgepreis:   0,00 EUR

Geschwindigkeit:                                                                         bis zu 7,2 Mbit/s, ab 300 MB GPRS (Drosselung)

Nutzung mit Laptop gestattet:                                                     nein

Nutzung von VOIP gestattet:                                                       nein

Benutzerebene 1
Hallo zusammen,

 

ich will die Verwirrung mal auflösen.

 

Ich fasse Tethering und Hotspot-Nutzung mal als Internetweitergabe zusammen (also geräteunabhängig).

 

Die Internetweitergabe an ein "Small-Screen"-Gerät, also z.B. ein iPod Touch, ein iPad, ein Tablet-PC mit dem man leitungsvermittelt telefonieren kann (z.B. Samsung Galaxy Tab) und ein anderes Handy oder Smartphone ist mit jedem (!!) Internet-Pack erlaubt.

 

Die Internetweitergabe an ein "Big-Screen"-Gerät, also einen Computer, ist nur mit dem Internet-Pack L erlaubt (und mit dem Internet-Pack M, wenn es vor dem 1.6.2010 gebucht wurde).

 

Ich hoffe, ich konnte euch helfen.

 

Gruß,

Timo

Das ist doch mal eine Auskunft.

 

Aber warum macht O2 das an der Art des Gerätes fest? Und vor allem warum?

 

Aber wie auch immer, ich habe nun kein schlechtes Gewissenmehr wenn ich meinen Mann mit seinem IPad oder unseren Sohn mit dem Touch über mein IPhone ins Internet lasse.

 

LG Mary

Eine zufriedenstellende Auskunft, das hilft doch weiter.

 

ABER: Ich habe genau dieses über twitter angesprochen (also ob das iPad genutzt werden darf wenn man vom iPhone tethered) und die Auskunft bekommen, dass ein iPad wie ein Computer anzusehen ist und folglich nur mit dem Pack L getethered werden darf. Gleiches wurde mir übrigens im Shop gesagt.

Ich frage mich immer, wie Leute, die nicht so aktiv sind in Foren etc. überhaupt an die richtigen Infos kommen sollen...

Hallo inside-D,

 

kannst Du mir den Tweet mal raussuchen? Die Definition der Geräte ist für alle Mitarbeiter in unserer internen Wissensdatenbank einsehbar und die Information, die Du über Twitter bekommen hast, falsch.

 

Zum Thema warum: Weil es so ist. Es handelt sich um eine Marketingentscheidung, mit der wir in der Kundenbetreuung auch nicht unbedingt alle glücklich sind.

 

Gruß,

Moritz

@o2Moritz: Meine Anfrage habe ich am 16. März als pixel_lifestyle getwittert.

 

Es gibt einfach zu viele verschiedene Möglichkeiten, deswegen blickt da kaum noch einer durch.

 

@inside-D: An die Anfragen vom 16. März komme ich leider nicht ohne weiteres ran...

 

Ich persönlich sehe es so wie du, und da das viele Kunden so sehen, gehe ich davon aus, dass sich im Internet-Pack-Tarifdschungel in absehbarer Zeit etwas ändern wird.

 

Gruß,

Moritz

Benutzerebene 2
der Unterschied, insbesondere auch in der Geschwindigkeit ist aber auch sehr interesannt, und meines Wissens nach, noch nicht angesprochen wurden:

 

http://forum.o2online.de/t5/Mobiles-Internet/Internet-Pack-M-oder-Internet-Pack-L/td-p/99906

@o2_Moritz: Das wäre auf jeden Fall mal der richtige Weg, nach der ganzen Verwirrung die mittlerweile herrscht. Aktuell ist es meiner Ansicht nach Kontraproduktiv und schädigt eher dem Image von o2.

Kann den Tweet gerne herauskopieren, in der gleichen Diskussion ging es auch im die Verlängerung der 11 MB zum Preis von 1 MB in der EU, die laut Twitter nicht verlängert wurde, obwohl es hier auf der Seite schon stand...

Aber ich denke, es führt kein Weg daran vorbei alle Mitarbeiter so zu schulen, dass o2 mit einer Stimme spricht und nicht mit mehreren.

 

@Schattenherz: Wo soll das mit der Drosselung stehen? Das Internetpack L hat 7,2 Mbit, so wird es mir angezeigt wenn ich bei mir upgraden möchte.

Lediglich der iPad Tarif kommt mit 3,6 Mbit daher. Dafür ist das Volumen höher und anscheinend kann man auch die HotSpot Funktion offiziell nutzen.

 

Aber da ich jetzt die Multicard nutzen kann um mit einem Vertrag und unter einer Rechnung iPhone und iPad zu betreiben ist ja alles bombig.

 

Hallo miteinander,

 

ich habe eben in der O2-Hotline angerufen und wollte mich nochmal vergewissern, dass folgende, von Euch allen ja beschriebene Situation technisch möglich und rechtlich in Ordnung ist:

 

Ich will mir ein iPhone4 mit einem Internet-Paket-M (nach dem 01.06.2010 abgeschlossen) und ein iPad2 (nur WiFi, ohne 3G) holen. Mit meinem iPhone4 will ich einen WLAN-Hotspot erzeugen und darüber dann mit meinem iPad2 ins Internet gehen.

 

Die Dame an der Hotline sagte mir mehrfach und ausdrücklich, dass ich das nur mit einem Internet-Paket-L tun könne und dürfe. Auf meine Nachfrage, ob sich das nur auf Notebooks bezieht oder auch auf iPads sagte sie, auf beide. Die Nachfrage nach der Small-Screen/Big-Screen Unterscheidung (ein iPad2 ist doch ein Small-Screen-Gerät, oder?) antwortete sie, dass das egal sei. Sobald ich das Internet von meinem iPhone4 weitergeben würde, brauche ich ein Internet-Paket-L.

 

Wie ist es denn nun. Das widerspricht doch deutlich der Aussage von "o2_Timo" vom 08.04.2011, oder? Und auch hier im Forum sind ja einige Beiträge, deren Autoren wohl das Internet-Paket-M haben und keine Internetweitergabe machen können. Was nun? Wenn ich mir nun ein iPad2 ohne 3G hole, könnte ich laut der Dame an der Hotline dann ja eventuell nicht ins Internet.

 

Könnt Ihr mir helfen?

 

Danke und viele Grüße

Sven

Wo liegt denn das Problem? "Rechtlich" zählt sowieso nur das, was Du schriftlich hast. Du siehst also, worauf ich hinaus will .-)

Lass die Hotliner reden was sie wollen, die meisten sind zwar lieb und nett, aber meist vom Thema her absolut inkompetent, siehe Deine Anfrage.

Laut o2_Moderatoren hier im Forum steht allen Servicemitarbeitern die gleiche Wissensdatenbank zur Verfügung - wenn die Telefon-Hotliner keinen Bock haben die zu benutzen...deren Pech.

 

Du hast die schriftliche, offizielle Auskunft eines o2-Mitarbeiters hier im Forum, dass Du Dein WLAN weitergeben darfst. Ende der Geschichte.

 

Aber warum nicht einfach die 100 Euro mehr für das 3G Modell hinlegen? Habe ich auch gemacht, da man ja die Multi SIM aus einem Vertrag (o2 Blue 100 für 20 Euro) in beiden Geräten gleichzeitig nutzen darf. Dann hast Du mehr von Deinem iPhone Akku und kannst viel komfortabler surfen.

 

Langsam kann man es echt nicht mehr hören und es ist nach wie vor unverständlich, dass o2 hier nicht endlich einmal ein Machtwort spricht und den Hotline Mitarbeitern mal die richtigen Handbücher hinlegt. Man sieht doch, dass hier große Verwirrung herrscht und ich kenne mittlerweile 2 Freunde, die zu einem anderen Anbieter gewechselt sind, weil sie auf den Mist und die unterschiedlichen Aussagen der Kundenbetreuuung keine Lust mehr haben.

 

Auch mein Vertrag ist im übrigen aktuell gekündigt, weil auch mir das ständige Nachtelefonieren nach Rechnungsgutschriften aus der Vertragsverlängerung auf den Keks gegangen sind.

 

Ich glaube kaum, dass sich O2 darauf einlässt und mir zugesteht, was ein Mitarbeiter mir im Forum gesagt hat - auch wenn es richtig ist. Das ist ja kein Vertrag, den ich hier eingehe, sondern eine Information, die ich erhalte. Und die Detailbeschreibungen und rechtlichen Informationen beispielsweise im Internetpaket-M sind recht vage. Von einem iPad/Small-Screen-Gerät steht da nichts, oder?

 

3G-Version: Kostete eben 100-120 Euro mehr. Wenn man die hat, kann man es natürlich so machen, wie Du, inside-D, vorgeschlagen hast.

 

Aber ganz grundsätzlich hast Du Recht: Es ist sehr frustrierend, dass man jedesmal eine andere Antwort an der Hotline bekommt - und dafür nun auch 0,30 Euro pro Anruf zahlt.

Benutzerebene 1
Hallo zusammen,

 

nochmal in aller Ausdrücklichkeit:

 

Ob du ein Pack L brauchst oder nicht, hängt von dem dahinterstehenden Gerät ab. Verwendest du den persönlichen Hotspot mit einem iPod, iPad, einem Tablet, mit dem man auch leitungsvermittelt telefonieren kann oder einem anderen Smartphone oder Handy, ist jedes Pack erlaubt.

 

Verwendest du dahinter einen PC, Notebook oder ein Tablet, das nicht leitungsvermittelt telefonieren kann, brauchst du das Pack L.

 

Das ist letztlich nur die lange Version dessen, was in den rechtlichen Hinweisen steht.

 

@inside-D: Ob nun das, was in einem Forum steht, rechtlich verbindlich ist, sei mal dahingestellt. Aber es wird keiner aus dem Vertrag geworfen oder des "Vertragsbruchs" beschuldigt, wenn es jemand so verwendet, wie ich es beschreibe.

 

Gruß,

Timo

Hallo zusammen,

 

hier einmal unsere internen Definitionen (aus der besagten Wissensdatenbank, auf die alle Mitarbeiter Zugang haben) zu dem Thema.

 

Big-Screen (Tethering nur mit Internet-Pack-L und Alttarifen)

Alle internetfähigen Geräte, die keine Möglichkeit bieten eine leitungsvermittelte Telefonieverbindung (also nicht VoIP) herzustellen. Hierzu gehören bspw. alle Surfsticks, Modems, Router, Huawei E5, etc.

 

Auch Tablet PCs ohne Telefoniefunktion gehören in diese Kategorie (z.B. Samsung Galaxy Tab Wifi)

Ausname: Das Apple iPad zählt zu den Small-Screen-Geräten obwohl keine Telefoniemöglichkeit besteht.

 

Small-Screen (Tethering mit allen Tarifen erlaubt)

Alle internetfähigen Geräte mit denen man über das Mobilfunknetz (leitungsvermittelt - nicht VoIP) telefonieren kann und das iPad. Es gehören also bspw. alle normalen Mobiltelefone und Smartphones dazu.

 

Tablet PCs wie das Samsung Galaxy Tab (mit dem man ja auch telefonieren kann...) gehören auch in diese Kategorie.

 

Noch Fragen?

 

Gruß,

Moritz

 

Lieber Timo, lieber Moritz,

 

besten Dank für die erneute Auskunft. Dann ist ja für mich alles klar. Schade nur, dass die Damen und Herren an der Hotline die interne Wissensdatenbank zuweilen nicht nutzen. Das sorgt für immense Verwirrung und Frustration (siehe auch die von inside-D geschilderten Fälle).

 

Viele Grüße

Sven

Hmm... mein Beitrag von eben scheint nicht korrekt übermittelt worden zu sein - sehr schade... also auf ein Neues:

Lieber Timo, lieber Moritz,

 

jetzt ist auch mir alles klar: O2 dreht durch! :-)

Das Galaxy Tab mit 3G darf via Wifi über geteilte Verbindung ins Netz (von der Logik her, weil es das ja mit eigener SIM auch könnte???) und das Galaxy Tab ohne 3G darf NICHT via Wifi über geteilte Verbindung ist Netz und erfüllt, obwohl es die gleiche Bildschirmgröße wie die andere Variante hat, nicht die von O2 aufgestellten Small Screen-Kriterien.

 

Das iPad hingegen - egal ob mit oder ohne 3G - darf via Wifi die geteilte Verbindung nutzen, weil es

 

a) von Apple ist

oder
b) eine Kantenlänge von mehr als 22 cm aber weniger als 33 cm hat? :-)

 

Vorschlag: Einfach 30 Cent pro gesharter Verbindung berechnen, wenn das iPhone die Softwae 4.3.3 hat - bei Software 4.3.2 bleibt es kostenlos :-)

 

Aber ernsthaft: Wie sollen die Kunden solche Regelungen verstehen?

 

Und jetzt noch konstruktiv: Solche "wirren" Bedingungen müssen über ALLE Kommunikationswege verbreitet werden und nicht nur auf Nachfrage in einem Forum, das vielleicht 0,01 % der Kunden nutzen. Wenn es schon unnachvollziehbare Bedingungen gibt, dann müssen die zumindestens in der Tarifbeschreibung leicht verständlich aufgeführt sein.

 

In der Hoffnung auf zukünftig klarere Kommunikation oder - noch besser - sinnvollere Bedingungen verbleibe ich mit
vielen Grüßen

 

Ok jetzt nochmal für dumme, ich hab seit dem 17.06.2011 ein o2 Blue 100 Vertrag mit einem iPhone 4 darf sich mein freund mit seinem iPod Touch 3G in mein persönlichen hotspot einloggen und dann Internet benutzen??
Danke für die antworten. xD
Benutzerebene 1
Hallo iMax96,

 

iPo/ad ja, Computer nein. 😉

 

Gruß,

Timo

DANKE xD
Also das wird hier doch allmählich lächerlich. Ich war letzte Woche noch in einem O2 Shop und habe nachgefragt, ob ich mit meinen 3 Multikarten und Internet M Tarif den Surfstick am Laptop nutzen darf. Klare Antwort "Ja, natürlich".

 

Und jetzt lese ich hier, daß ich mit dem Internet M Tarif mein IPhone nicht als Hotspot für ein Notebook verwenden darf? Wo liegt denn da der Unterschied? Also

 

1.) entweder sind die O2 Mitarbeiter nicht "kompatibel untereinander"

2.) keiner weiss wirklich Bescheid

3.) eigentlich ist es allen egal. Denn nach einem bestimmten Volumen wird eh gedrosselt.

Benutzerebene 1
Hallo ox_eye,

 

es tut mir leid, dass du im Shop falsche Infos bekommen hast. Das was hier steht, ist definitiv richtig.

 

Denke dran, dass du dich vertragswidrig verhältst, wenn du es dennoch nutzt. Mögliche Konsequenzen hat mein Kollege Moritz schon beschrieben.

 

Gruß,

Timo

Benutzerebene 1
Hallo!

 

Jetzt muss ich noch etwas genauer Fragen:

 

Ich würde gern das Internetpack M Plus (O2 Prepaidkarte) in einem Huawei UMTS/WLAN Router nutzen, daran käme nur mein Ipad (ohne UMTS-Einheit) und mein Smartphone per Tethering zum Einsatz.

 

Lt. der O2-Definition 2 "Small-Screen-Geräte", also ist das doch ok, oder?