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Wandlung - My Handy

  • June 3, 2026
  • 8 Antworten
  • 81 Aufrufe

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Hallo,

 

ich habe vor einiger Zeit ein Samsung Galaxy Flip Z 6 bei O2 über 36 Monate Plan bestellt.

Dieses war dann 3 mal wegen dem selben Display Fehler (Knick im Display) laut Komsa -Reparatur-Service eine Herstellungsfehler, in Reparatur. als der Fehler wieder auftritt schickte ich es zur Wandlung ein.

 

Ergebnis:

 

O2 behält es ein. Sagt es wäre eigen Verschulden. Ich muss es weiterhin abbezahlen und bekomme es nicht zurück!

Auf Emails, Einschreiben und Faxe wurde erst nicht reagiert. jetzt wurde mir mitgeteilt das es in einem Sonderlager läge und ich es nicht zurück bekjomme und es weiterhin abbezahlen müsse.

Ich bin kurz davor eine Anwalt einzuschalten!

Vielleicht kann hier noch ein O2-Mitarbeiter etwas unternehmen!!!

Der Umgang mit mir als Kunden isrt in diesem Fall sehr fragwürdig und sollte das nicht kudenorientiert geklärt werden können. wird mich O2 auch als Kunden verlieren und zukünftig werde ich bekannten von mieinen Erfahrungen mit O2 von diesem Verhalten berichten müssen!

8 Antworten

Frau Bollermann
Legende
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@Jeromedietsch 

Wann genau hast du das Handy erhalten und wann hast du das das erste Mal gemeldet?


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 3, 2026

Erhalten am 20.08.2024

Das erste mal eingesendet am 26.05.2025

Das ist auc alles soweit i. O. gewesen und alles noch im Zeitraum der Garantie!

Der selbe Fehler ist 3x aufgetaucht. Jeweils binnen 2 Monaten!

Immer wieder repariert worden auf Garantie das letzte mal mit Informatiion darüber, das mir eine Wandlung zustehe. Deshalb wurde es zur Wandlung an O2 eingesendet (Nachweislich) jetzt behält es O2 ein, wil es nicht zurücksenden und auch keine Wandlung durchführen!

Und ich solle es weiter abzahlen! Schon ne ganz schöne Frechheit!


Frau Bollermann
Legende
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Win Knick im Display bei einem Flip oder fold ist ja erstmal normal. 

wurde das Handy denn zwischenzeitlich repariert und war dann in Ordnung oder wurde es mit demselben Fehler zu dir zurück geschickt? 

Hast du die Raten nicht weiter bezahlt oder warum gibt o2 dir das Handy nicht zurück?


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 3, 2026

Das Handy hat immer wieder einen Bekannten Displayschaden gehabt (Der bei den Flexiblen Display des öfteren das Problem ware) Dieser besagte Defekt wurde 3 mal repariert und als Dieser ein viertes mal auftrt wurde das Smartphone zur Wandlung eingesendet. 

Es geht nicht um die Delle, die solche Displays haben, (Ich arbeite selbst in einem O2 Quality-Shop und vertreibe diese Smartphones. Ich weiss von daher schon von was ich rede.) sondern das es dort immer wieder brach.und sich das Display von der oberen schicht löste.

Es war kein Eigenverschulden. Das bestätigte auch die Reparatur-Firma.

O2 lehnte die Wandlung ab, mit der Begründung es sei eigenverschulden. Ich fordere seitdem das Smartphone zurück um ein Unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. O2 sendet jedoch das Smartphone nicht zurück und reagiert nicht auf Briefe oder Faxe wenn ich Anrufe werde ich am Telefon nur vertröstet, dass man sich zurückmelde… das geht nun mehr seit fast einem halben Jahr so…

Die Raten Zahle ich die ganze Zeit! Ohne unterbrechung weiter! Wenn sich hier kein O2-Mitarbeiter meldet und das Problem endlich gelöst wird, werde ich rechtliche schritte und eine Schadensersatzklage anstrengen müssen!

 


Frau Bollermann
Legende
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Warum eigentlich doppelt 

 

Ich persönlich würde in dem Fall tatsächlich rechtliche Beratung hinzuziehen... Gerade, weil du das erste Mal innerhalb der Garantiezeit warst..


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • June 3, 2026

Naja… hatte immernoch gehofft, das sich mal ein O2 Mitarbeiter meldet und es endlich mal in einer übergeordneten Abteilung behandelt und geklärt wird…

aber vllt geht es bei O2 auch nicht mehr anders… 

Wir erleben als Shop auch immer mehr einen Kompetenz-Niedergang in der O2 Zentrale und bei den dortigen “Mitarbeitern”


The_Voice_70
Legende
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Eine Wandlung steht dir in jedem Fall zu. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • June 8, 2026

Wenn die Werkstatt sich grundlos weigert, das Handy zurückzuschicken, ist das Unterschlagung, und du solltest Anzeige erstatten. Zivilrechtliche Ansprüche solltest du mit einem Rechtsanwalt besprechen. Mit welcher Begründung wurde das Handy einbehalten?