Erst vor zwei Wochen erhalten fing es schon letzte Woche an, dass das Handy ab und zu neugestartet ist. Nervig, wenn man das erst später mitkriegt und sich dann wundert wieso man seinen PIN neu eingeben muss und die Anrufe der letzten Stunde verpasst hat.
Jetzt ging es sogar so weit, dass das Handy komplett runtergefahren ist, ohne wieder an zu gehen. Das natürlich Nachts, sodass ich auch nicht vom Wecker geweckt wurde...
Lohnt es sich überhaupt das Handy in die Reparatur zu schicken, oder wird es auch wieder so enden, dass es 3 Monate zur "Kontrolle und Reparatur" einbehalten wird, um dann exakt das gleiche Gerät ohne Veränderungen zugeschickt zu bekommen?
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Hallo lillil4859,
erstmal herzlich Willkommen im Forum. Bevor eine Einsendung zur Reparatur Sinn macht, sollte abgeklärt werden, ob es sich nicht um einen Softwarefehler handelt. Dazu machst du erstmal eine Datensicherung und setzt anschließend dein S5 mini auf Werkseinstellungen zurück.
Wenn das Problem danach immer noch auftritt, sollte tatsächlich eine Einsendung in die Werkstatt vorgenommen werden. Wenn der Fehler nur selten auftritt, besteht tatsächlich die Gefahr, dass dieser nicht nachvollzogen werden kann und somit auch keine Instandsetzung erfolgt.
Grundsätzlich dauert die durchschnittliche Reparatur 5-10 Werktage.
Gruß,
Carina
erstmal herzlich Willkommen im Forum. Bevor eine Einsendung zur Reparatur Sinn macht, sollte abgeklärt werden, ob es sich nicht um einen Softwarefehler handelt. Dazu machst du erstmal eine Datensicherung und setzt anschließend dein S5 mini auf Werkseinstellungen zurück.
Wenn das Problem danach immer noch auftritt, sollte tatsächlich eine Einsendung in die Werkstatt vorgenommen werden. Wenn der Fehler nur selten auftritt, besteht tatsächlich die Gefahr, dass dieser nicht nachvollzogen werden kann und somit auch keine Instandsetzung erfolgt.
Grundsätzlich dauert die durchschnittliche Reparatur 5-10 Werktage.
Gruß,
Carina
Hallo ich habe das gleiche Problem. Bereits am ersten Abend trat das Problem auf ich bin richtig sauer weil das angeblich ja sooo toll ist. Was soll eine Zurücksetzung bewirken, wenn an der Werkseinstellungen kaum bzw nichts geändert wurde?
Hallo janny1321,
erstmal herzlich Willkommen im Forum. Das ist natürlich ärgerlich, wenn das Neugerät gleich Probleme bereitet. Tatsächlich kann es schon bei der Ersteinrichtung zu einem Fehler kommen, der sich in der Regel durch eine Rücksetzung bereinigen lässt.
Wenn du das Gerät geliefert bekommen hast und dich noch innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist befindest, kannst du dieses natürlich in Anspruch nehmen und ein Neues bestellen.
Gruß,
Carina
erstmal herzlich Willkommen im Forum. Das ist natürlich ärgerlich, wenn das Neugerät gleich Probleme bereitet. Tatsächlich kann es schon bei der Ersteinrichtung zu einem Fehler kommen, der sich in der Regel durch eine Rücksetzung bereinigen lässt.
Wenn du das Gerät geliefert bekommen hast und dich noch innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist befindest, kannst du dieses natürlich in Anspruch nehmen und ein Neues bestellen.
Gruß,
Carina
GENAU DAS PROBLEM HABE ICH AUCH, und das seitdem ich mein neues Handy (am Freitag vor einer Woche) zugeschickt bekommen habe. Nur bekomme ich keine Gewährleistung, da der Auftrag des Handys in einem Shop erfolgt ist, und dort - ohne mich darüber in Kenntnis zu setzten oder sonstiges - es KEINE Gewährleistung gibt - ich keinen "Umtausch" erwarten kann. Das ist ein mir überhaupt nicht verständliches Verhalten von o2. So wollen diese Ihre Jahrelangen Kunden behandeln - wie schade :frowning Freu mich schon in zwei Jahren den neuen Vertrag, der vor einer guten Woche entstanden ist zu kündigen und zur Konkurrenz zu wechseln. Ein solch mieses Kolanzverhalten ist mir noch nicht untergekommen. Wer bitte sichickt sein neu erworbenes Handy nach nur fünf Tagen zur Reperatur anstatt das es ersetzt wird. Der Fehler scheint schon von Anfang an auf dem Gerät zu sein. Alles wurde überprüft und auch ein Reset des Handys durchgeführt. Ohne den erhofften Erfolg. Jeden Tag das gleiche Schauspiel - Handy hängt sich auf, meist Nachts, nichts geht mehr...
Auszug aus der E-Mail von o2:
"Handel abgeschlossene Kaufverträge enthalten jedoch kein Widerrufs- und Rückgaberecht.
Bitte wenden Sie sich hierfür an den O2 Shop oder O2 Partner Shop, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und lassen Sie dort einen Reparaturauftrag erfassen." Zitat Ende.
Dank des unglaublichen durchhaltevermögens einer Mitarbeiterin in einem o2 Shop ist nach über 5 Stunden der Verhandlung (man hat ja sonst nichts zu tun!!!) ein Schritt auf mich zugemacht worden. Ich kann jetzt das Handy einem Postboten übergeben, der mir im gegenzug ein neues S5 mini gibt. Das dieser Vorgang aber für Berufstätige natürlich schirr unmöglich ist, darauf wird nicht eingegangen... Wieso kann das neue Gerät den nicht in einem Shop in der Nähe geschickt werden und DORT ausgetauscht werden?! Die Antwort darauf war, dass ich keinen "Karton" mehr bekommen darf. Jetzt scheitert es schon daran! Da kann ich ja auch meinen "alten" Karton mitbringen. Ist ja alles fein säuberlich zu Hause im Schrank aufbewahrt. Das Handy ist ja noch kaum benutzt. Man hat also den schwarzen Peter, wenn man ein defektes Gerät bekommt.
Und dann wundern sich alle, warum so viele bei Online-Shops ihre Handys und Co. bestellen. Diese halten sich an die vorgeschriebenen AGB´s die besagen, dass man 14 Tage Widerrufsrecht hat! Da hat man dann als Verbraucher langsam kein Mitleid mehr, wenn durch so ein Verhalten die Kunden nicht mehr in die Shops gehen. Wenn ich so viel scherereien habe bis ich an ein Handy das funktioniert heran komme!
Auszug aus der E-Mail von o2:
"Handel abgeschlossene Kaufverträge enthalten jedoch kein Widerrufs- und Rückgaberecht.
Bitte wenden Sie sich hierfür an den O2 Shop oder O2 Partner Shop, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und lassen Sie dort einen Reparaturauftrag erfassen." Zitat Ende.
Dank des unglaublichen durchhaltevermögens einer Mitarbeiterin in einem o2 Shop ist nach über 5 Stunden der Verhandlung (man hat ja sonst nichts zu tun!!!) ein Schritt auf mich zugemacht worden. Ich kann jetzt das Handy einem Postboten übergeben, der mir im gegenzug ein neues S5 mini gibt. Das dieser Vorgang aber für Berufstätige natürlich schirr unmöglich ist, darauf wird nicht eingegangen... Wieso kann das neue Gerät den nicht in einem Shop in der Nähe geschickt werden und DORT ausgetauscht werden?! Die Antwort darauf war, dass ich keinen "Karton" mehr bekommen darf. Jetzt scheitert es schon daran! Da kann ich ja auch meinen "alten" Karton mitbringen. Ist ja alles fein säuberlich zu Hause im Schrank aufbewahrt. Das Handy ist ja noch kaum benutzt. Man hat also den schwarzen Peter, wenn man ein defektes Gerät bekommt.
Und dann wundern sich alle, warum so viele bei Online-Shops ihre Handys und Co. bestellen. Diese halten sich an die vorgeschriebenen AGB´s die besagen, dass man 14 Tage Widerrufsrecht hat! Da hat man dann als Verbraucher langsam kein Mitleid mehr, wenn durch so ein Verhalten die Kunden nicht mehr in die Shops gehen. Wenn ich so viel scherereien habe bis ich an ein Handy das funktioniert heran komme!
JasminM schrieb:Das fehlende Widerrufsrecht hat nichts mit der Gewährleistung oder der Garantie zu tun. Letztere bekommst du auch bei Kauf in einem Shop.
GENAU DAS PROBLEM HABE ICH AUCH, und das seitdem ich mein neues Handy (am Freitag vor einer Woche) zugeschickt bekommen habe. Nur bekomme ich keine Gewährleistung, da der Auftrag des Handys in einem Shop erfolgt ist, und dort - ohne mich darüber in Kenntnis zu setzten oder sonstiges - es KEINE Gewährleistung gibt - ich keinen "Umtausch" erwarten kann.
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