Ich habe seid ca. 3 Monaten das S5.
Am 24.06. ist mein Display (nicht das Glas) kaputt gegangen. Als ich es in der Hand hatte war der Display schwarz und es verlief ein kleiner streifen, der leuchtete, von links nach rechts. Erst dachte ich, dass mein Handy abgestürzt ist und habe es erstmal aus und wieder angemacht. Aber es passierte wieder nix außer das die LED geleuchtet hat, es kurz vibriert hat und wieder ein kleiner streifen auf dem Display war der geleuchtet hat.
Als ich dann einen o2 Shop aufgesucht habe und es abgegeben habe, wurde mir ein kleiner Riss im Display gezeigt den man kaum erkennt wenn man nicht richtig hinschaut und die Lichtverhältnisse schlecht sind.
Darauf hin wurde mir gesagt, dass dies kein Garantiefall ist. Ich selber wollte aber das es eingeschickt und überprüft wird wie der Schaden zustande kam. Als ich dann zu Hause war laß ich mir nochmal in Ruhe den Auftrag durch, wo ich dann feststellen musste, dass alle Dateien auf meinem Handy gelöscht werden aus Datenschutzgründen wenn es bearbeitet wird (Was ich nicht wusste und mir auch nicht gesagt wurde). Darauf hin habe veranlasst, das mein Handy unrepariert zu mir zurück geschickt wird, damit ich meine Daten speichern kann. Dies hat einige Stunden gedauert nachdem ich mit o2 und Arvato telefoniert hab.
Nach ca. 10Tagen habe ich es zurück bekommen um die Daten zu sichern die noch drauf waren. Komischerweise lag aber Lieferschein mit drin wo drauf stand, dass mein Handy einen irreparablen Totalschaden hat und es kein Garantiefall ist. Als ich da angerufen habe und gefragt hab warum dies kein Garantiefall ist, konnte man mir das am Telefon nicht sagen. (nochmal zur Erinnerung - Das Gerät wird erst bearbeitet wenn die Firmware drauf gezogen wurde was ja nicht der Fall war)
Mein Handy war zu dem Zeitpunkt noch nicht mal 3 Monate alt, also wie kann ein Display Schaden ein Totalschaden sein? Nach ca. 10 min bekam ich einen Anruf von Arvato wo mir mitgeteilt wurde, dass dieser Grund einfach so rein geschrieben wurde und ich das Gerät wieder hinschicken soll.
Also ich dann wieder im o2 Shop war (anderer Mitarbeiter) sagte er mir dass ich die kostet selber tragen muss da dies kein Garantiefall ist und es nix bringt es dort einzuschicken - Display Schaden halt.
Da mir leider niemand weiterhelfen konnte, eher abgeneigt waren mir zu helfen, poche ich jetzt auf mein recht der Gewährleistung.
Wo kann ich mein Gerät hinschicken oder abgeben um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen bitte nicht Arvato!!!)
PS: Sry für den langen Text
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Ich würde es an deiner Stelle direkt bei Samsung probieren. Wenn du es trotzdem bei O2 probieren willst kommst du um Arvato nicht herum.
Gruß
Gruß
Guten abend kabon,
So ärgerlich wie es jetzt klimgt. Du wirst auf dem schaden sitzen bleiben. Beim s4 waren displayrisse häufiger zu finden. Dort waren aber auch nur wenige Geräte (im Vergleich zu Summe der verkauften) betroffen.
Nun lese ich beim s5 das erste mAl von einem riss. Ich gehe davon aus, dass du dein s5 in der Hosentasche trägst? Auf Grund der Kräfte die auf das Gerät beim gehen oder setzen wirken kann das Display reißen, da dieses selber auch unter Spannung im gerät sotzt.
Es kann au h andere Ursachen für den riss geben. Wir sind hier keine Sachverständigen und können daher nur mutmaßen wie der Schaden entstanden ist.
Es bleibt dir frei dein gerät erneut an arvato oder Samsungs reparaturpartner zu senden. Bedenke das im Falle einer nicht Reparatur kosten für den Kostenvoranschlag anfallen.
Lg matze
So ärgerlich wie es jetzt klimgt. Du wirst auf dem schaden sitzen bleiben. Beim s4 waren displayrisse häufiger zu finden. Dort waren aber auch nur wenige Geräte (im Vergleich zu Summe der verkauften) betroffen.
Nun lese ich beim s5 das erste mAl von einem riss. Ich gehe davon aus, dass du dein s5 in der Hosentasche trägst? Auf Grund der Kräfte die auf das Gerät beim gehen oder setzen wirken kann das Display reißen, da dieses selber auch unter Spannung im gerät sotzt.
Es kann au h andere Ursachen für den riss geben. Wir sind hier keine Sachverständigen und können daher nur mutmaßen wie der Schaden entstanden ist.
Es bleibt dir frei dein gerät erneut an arvato oder Samsungs reparaturpartner zu senden. Bedenke das im Falle einer nicht Reparatur kosten für den Kostenvoranschlag anfallen.
Lg matze
mätzchen schrieb:Es bleibt dir frei dein gerät erneut an arvato oder Samsungs reparaturpartner zu senden. Bedenke das im Falle einer nicht Reparatur kosten für den Kostenvoranschlag anfallen.
Lg matze
Über das S4 habe ich sehr viel gelesen, dass der Display einfach so reißt.
Ja ich werde auch mein S5 bei Samsung direkt abgeben. Über o2 oder Arvato werde ich nichts mehr laufen lassen (leider).
Ich gebe jedem den Rat eine Versicherung (Glasbruch / Displaybruch) abzuschließen, dann habt ihr nicht den ärger wie ich oder auch andere.
Wird das Gerät auf Gewährleistung eingeschickt, so trage ich keine kosten, sondern der Verkäufer. Auch bei Reparatur oder keiner Reparatur!
Wie gesagt: GEWÄHRLEISTUNGANSPRUCH
Lg matze
Über das S4 habe ich sehr viel gelesen, dass der Display einfach so reißt.
Ja ich werde auch mein S5 bei Samsung direkt abgeben. Über o2 oder Arvato werde ich nichts mehr laufen lassen (leider).
Ich gebe jedem den Rat eine Versicherung (Glasbruch / Displaybruch) abzuschließen, dann habt ihr nicht den ärger wie ich oder auch andere.
Wird das Gerät auf Gewährleistung eingeschickt, so trage ich keine kosten, sondern der Verkäufer. Auch bei Reparatur oder keiner Reparatur!
Wie gesagt: GEWÄHRLEISTUNGANSPRUCH
Wenn ein Gewährleistungsausschluss festgestellt wird musst du die kosten für den Kostenvoranschlag übernehmen. Und bei einem Displaybruch ist zu 99% davon auszugehen das es eine Ablehnung gibt. Begründung wird eigenverschulden sein.
Lg
Lg
mätzchen schrieb:Hmm, und wie will man das beweisen, dass ER den Riss verursacht hat? Nur mit der Theorie, dass er es gewesen sein muss, weil es anders nicht sein kann, zählt nicht. Dazu braucht man Beweise. Lediglich die Annahme, dass nur er den Schaden verursacht haben muss, ist kein Beweis.
Wenn ein Gewährleistungsausschluss festgestellt wird musst du die kosten für den Kostenvoranschlag übernehmen. Und bei einem Displaybruch ist zu 99% davon auszugehen das es eine Ablehnung gibt. Begründung wird eigenverschulden sein.
Lg
Da er noch in den ersten 6 Monaten ist, würde ich das sehr locker sehen.
Soll doch o2 BEWEISEN dass der Riss durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist und zum Zeitpunkt des Kaufs NICHT bestand.
Das wird schwierig bis unmöglich....
Da lief mal so ein Bericht über Versicherungsdetektive... die wollten auch nicht glauben, dass eine Spielzeug-Pistole einen Flachbildfernseher kaputt machen kann.... die wurden dann beim Selbstversuch eines besseren belehrt und mussten ihre Meinung, der VN will bescheissen, schleunigst ändern.
Nur weil was in der Theorie fast nicht möglich ist, heißt es noch lange nicht, dass das ein Beweis ist.
Die Beweislast dürfte in diesen Fällen eher beim Nutzer liegen.
bielo schrieb:Warum?
Die Beweislast dürfte in diesen Fällen eher beim Nutzer liegen.
Der Händler muss in den ersten 6 Monaten beweisen, dass das Handy zum Zeitpunkt der Übergabe OK war.
Wie will er das tun? Einfach behaupten, dass keine kaputten Handys verkauft werden oder wie darf ich mir das vorstellen?
Sollte tatsächlich der Käufer das beweisen müssen, wäre das Gesetz ad absurdum.
Da merkt man, dass einige keine Ahnung haben von Gewährleistung...
In der Gewährleistung (ersten 6 Monate) hat der Verkäufer die Kosten zu tragen, egal ob das Gerät repariert oder nur überprüft wird, da er ihn der Beweispflicht ist.
Das mit der Spielzeugpistole habe ich damals auch gesehen gehabt.
Die Beweislast liegt bei mir? Geht´s noch?
Da merkt man, dass sich o2 in allen Sachen rausredet...
Mir wurde sogar erst der Gewährleistungsanspruch verweigert.
Ich werde meinen Vertrag hier auch nicht mehr verlängern.
Ich wurde sogar von einem Shop zu Samsung geschickt und als ich da war meinten sie zu mir, dass sie da nix machen können da der Verkäufer dafür verantwortlich sein. Als ich aber sagte, dass ich mit o2 und ihren noch so tollen Reparaturservice "Arvato" nix mehr zu tun haben möchte hat sie mir einen Tipp gegeben, wie ich es evtl doch kostenlose repariert bekomme.
In der Gewährleistung (ersten 6 Monate) hat der Verkäufer die Kosten zu tragen, egal ob das Gerät repariert oder nur überprüft wird, da er ihn der Beweispflicht ist.
Das mit der Spielzeugpistole habe ich damals auch gesehen gehabt.
Die Beweislast liegt bei mir? Geht´s noch?
Da merkt man, dass sich o2 in allen Sachen rausredet...
Mir wurde sogar erst der Gewährleistungsanspruch verweigert.
Ich werde meinen Vertrag hier auch nicht mehr verlängern.
Ich wurde sogar von einem Shop zu Samsung geschickt und als ich da war meinten sie zu mir, dass sie da nix machen können da der Verkäufer dafür verantwortlich sein. Als ich aber sagte, dass ich mit o2 und ihren noch so tollen Reparaturservice "Arvato" nix mehr zu tun haben möchte hat sie mir einen Tipp gegeben, wie ich es evtl doch kostenlose repariert bekomme.
llurme schrieb:Vielleicht, weil bei de Übergabe offenbar kein Riss im Display war und der Kunde erst nach 3 Monaten einen Displayschaden zu beklagen hatte?
bielo schrieb:Warum?
Die Beweislast dürfte in diesen Fällen eher beim Nutzer liegen.
Damit will ich nicht sagen, dass die Ursache nicht im Handy begründet liegt. Es geht mir nur um die Beweislast in diesem konkreten Fall. Und da muss ich bielo Recht geben. Das ist eine vertrackte Angelegenheit...
Fuchs schrieb:Siehst Du, du sagst selbst, dass bei der Übergabe offenbar kein Riss... das ist lediglich ein Indiz, kein Beweis.
llurme schrieb:Vielleicht, weil bei de Übergabe offenbar kein Riss im Display war und der Kunde erst nach 3 Monaten einen Displayschaden zu beklagen hatte?
bielo schrieb:Warum?
Die Beweislast dürfte in diesen Fällen eher beim Nutzer liegen.
Damit will ich nicht sagen, dass die Ursache nicht im Handy begründet liegt. Es geht mir nur um die Beweislast in diesem konkreten Fall. Und da muss ich bielo Recht geben. Das ist eine vertrackte Angelegenheit...
Es könnte ja sein, dass das Display schon einen Schaden hatte, aber der war so minimal, dass es auf Anhieb nicht sichtbar war. Dies hat sich dann mit der Zeit ausgebreitet.
Ich bin der Meinung, dass o2 hier definitiv in der Beweislast ist. Das Gesetz sagt das klar aus.
llurme schrieb:Echt, ganz klar?
Das Gesetz sagt das klar aus.
§ 476 BeweislastumkehrZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Na wegen mir.
bielo schrieb:
llurme schrieb:Echt, ganz klar?
Das Gesetz sagt das klar aus.
§ 476 BeweislastumkehrZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Na wegen mir.
OK, dann hoffen wir mal dass Dir so ein Schicksal mal nicht ereilt.... Solange man selbst nicht betroffen ist, ist es natürlich leicht mit dem Finger auf den Kunden zu zeigen.
Wenn aber mal bei deinem neuen Handy dein Display springt, ohne Einwirkung deinerseits, wirst Du auf deine Rechtsauffassung scheissen, weil es eben um Geld geht.
Im übrigen ist es für mich schleierhaft, wie ein Display kaputt gehen kann, ohne das das Glas irgendwie beschädigt ist...
llurme schrieb:
Es könnte ja sein, dass das Display schon einen Schaden hatte, aber der war so minimal, dass es auf Anhieb nicht sichtbar war. Dies hat sich dann mit der Zeit ausgebreitet.Das ist lustigerweise übrigens genau das gleiche Argument, das Arvato anscheinend öfter mal anführt, wenn Geräte wegen irgendwas Anderem eingeschickt werden, die zwar gemäß dem Kunden mit intaktem Display eingeschickt wurden, aber wundersamer Weise beim Auspacken bei Arvato einen deutlichen (angeblich eigenverschuldeten) Displayschaden haben.
Ich bin der Meinung, dass o2 hier definitiv in der Beweislast ist.
Wie auch immer: ich glaube, weder bielo noch ich wollen hier pauschal den Kunden in Verantwortung nehmen. Mir geht es einfach nur um die Situation, die sich in der Praxis ergeben dürfte. Und da ist es halt schwer, weil (um Dein völlig zutreffendes Zitat zu verwenden) sich der Verkäufer oder der Hersteller auf den Standpunkt stellen könnte, dass "die Vermutung" (dass nämlich der Mangel schon von Anfang an da war) "mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar" sei.
Letztlich wird wohl irgendwer mal den Mumm und die Ausdauer haben müssen, diese Frage vor Gericht klären zu lassen. Wenn mir so etwas passieren würde, wäre mir das Risiko zu verlieren zu groß.
llurme schrieb:Wo zeige ich mit dem Finger auf den Kunden? Ich äußere hier meine Meinung dazu, mehr nicht. Ich denke, das darf ich wohl. Meine Meinung muss mit deiner nicht übereinstimmen. Meine Meinung ist auch keine Rechtsprechung. Es ist einfach meine Meinung.
OK, dann hoffen wir mal dass Dir so ein Schicksal mal nicht ereilt.... Solange man selbst nicht betroffen ist, ist es natürlich leicht mit dem Finger auf den Kunden zu zeigen.
llurme schrieb:Wie kommst du zu dieser Auffassung?
wirst Du auf deine Rechtsauffassung scheissen, weil es eben um Geld geht.
bielo:
Spielen es mal weiter. Du packst Dein nagelneues Handy aus und stellst fest, dass ein kleiner Riss im Display ist. Schickst es ein und es heißt ätsch bätsch, Eigenverschulden, abgelehnt. Nimmst das einfach so hin? Falls ja, dann haste zu viel Geld
Spielen es mal weiter. Du packst Dein nagelneues Handy aus und stellst fest, dass ein kleiner Riss im Display ist. Schickst es ein und es heißt ätsch bätsch, Eigenverschulden, abgelehnt. Nimmst das einfach so hin? Falls ja, dann haste zu viel Geld
Was hat das damit zu tun, dass du mir unterstellst, ich zeige mit Fingern auf den Kunden?
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