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Sachmängel des Samsung Galaxy, trotzdem keine Rückgabe?



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81 Antworten

Hallo SpineBuster,

da Sie Ihr Gerät in einem o2 Shop erhalten haben, bitten wir Sie sich direkt mit diesem in Verbindung zu setzen. Der Shop führt für Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages durch. Eine Anmeldung bei der Kundenbetreuung ist in Ihrem Fall nicht erforderlich.

Beachten Sie bitte, dass eine Rückabwicklung ausschließlich durchgeführt werden kann, sofern Sie sämtliches Zubehör und die Rechnung des Gerätes mit in den Shop bringen.
Benutzerebene 1
Habe heute mit der Hotline telefoniert und man hat mir eine " Wandlung" angeboten. Dafür müßte ich das Handy einschicken. Adresse wurde mir mit geteilt. Auf meine Frage wie lange dies dauern würde konnte man keine genaue ( ca 1 bis 2 Wochen) Angaben machen. Auf meine Frage nach einem Leihgerät bekam ich als Antwort dies könne man mir nicht geben, ich solle doch für die Übergangszeit ein altes Gerät nehmen 8 so man dann hat). Habe jetzt gelesen, dass die Shops Leihhändys zur Verfügung stellen. Ich finde ich etwas als ungleiche Behandlung. Selbst der Status als Premiumkunde hilft da nichts.
Gruß fronti
Hallo,
ich habe mein Galaxy online bei O2 gekauft, wie sieht's dann mit der Rückgabe aus? Soll ich mich bei der Kundenbetreuung melden oder einfach Handy einpacken und zurückschicken? Wenn einfach zurückschicken, sollte ich dann die Mängel des Gerätes reklamieren? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Benutzerebene 1
Hallo,
ich habe mein Galaxy online bei O2 gekauft, wie sieht's dann mit der Rückgabe aus? Soll ich mich bei der Kundenbetreuung melden oder einfach Handy einpacken und zurückschicken? Wenn einfach zurückschicken, sollte ich dann die Mängel des Gerätes reklamieren? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Anrufen bei der Kundenbetruung, Rücksendeadresse für eine Wandlung geben lassen, Hardware-Rechnung, Gerät und sämtliches Zubehör beilegen, Abschicken und warten ;-)
Nicht den beigelegten Retourenaufkleber benutzen da sich die Adresse unterscheiden kann.
Außerdem vielleicht ein kleines Schreiben mit beipacken warum du es wandeln lassen möchtest (z.B. fehlende Bluetooth-Funktion o.ä.)
warum muss ich dann erst einen Antrag dafür stellen, wenn es doch eh entschieden ist, dass ich es abgeben kann???

Habe am 04.03.10. per Kontaktformular die Rücknahme beantragt. Hab bis heute nichts gehört.
Kann ich auch ein Online erworbenes Galaxy im Shop wandeln?

Kann der myhandy Vertrag unter Anrechnung des schon gezahlten mit einem anderen Handy weitergeführt werden?
Hallo zusammen,

hatte das Handy im Shop erworben, meine Anfrage zum Rücktritt wie es hier zuvor genannt wurde an die Kundenbetreuung gestellt (Brief per Post) und zwei Tage später einen Anruf von eben dieser Kundenbetreuung erhalten.
Der Brief enthielt die Gründe warum ich zurücktreten möchte und einen Verweis auf dieses Forum hier.
Mit wurde gesagt, da ich es im Shop gekauft habe, müsse ich es dort zurückgeben.

Wenn das Handy online gekauft wurde wird einem die Kundenbetreuung auch weiterhelfen.

Anschrift der Kundenbetreuung:
Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

Telefonnummer weis ich nicht aus dem Kopf.

Gesagt getan, Handy abgegeben, alles hat funktioniert. Danke o2 für die Kulanz!
Benutzerebene 6
Bitte vor einer möglichen Rücksendung des Handys Kontakt mit der Kundenbetreuung aufnehmen (s. Signatur).

Um Missverständnissen vorzubeugen:
An die Anschrift in Nürnberg können allgemeine Anfragen gestellt werden, diese Adresse bitte NICHT für die Handy-Rücksendung verwenden, da dort dieser Vorgang nicht bearbeitet werden kann.

Gruß,
Blueberry
@ Moderator Blueberry
wäre schön wenn sich die Kundenbetreuung auf Anfragen per Kontaktformular auch mal melden würde. 😮
Benutzerebene 7
Kann ich auch ein Online erworbenes Galaxy im Shop wandeln?

Kann der myhandy Vertrag unter Anrechnung des schon gezahlten mit einem anderen Handy weitergeführt werden?

Bitte das Handy immer dort zurückgeben wo es auch erworben wurde, d.h. bei einem online erworbenem Gerät ist es erforderlich es einzusenden. Die Adresse erhalten Sie gerne von unserer Kundenbetreuung.

@kufi - per E-Mail erhalten Sie in der Regel innerhalb von 5 Tagen eine Antwort. Entschuldigen Sie bitte wenn es hier zu Verzögerungen kommen sollte und achten Sie bitte darauf das Ihre E-Mail Adresse im Kontaktformular korrekt hinterlegt ist.
Hallo SpineBuster,

da Sie Ihr Gerät in einem o2 Shop erhalten haben, bitten wir Sie sich direkt mit diesem in Verbindung zu setzen. Der Shop führt für Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages durch. Eine Anmeldung bei der Kundenbetreuung ist in Ihrem Fall nicht erforderlich.

Beachten Sie bitte, dass eine Rückabwicklung ausschließlich durchgeführt werden kann, sofern Sie sämtliches Zubehör und die Rechnung des Gerätes mit in den Shop bringen.

Ich habe Handy, saemtliches Zubehoer und den Kaufvertrag. Diese laeuft allerdings nicht auf meinen Namen da es ein Geschenk war welches in einem o2-Shop in Nuernberg gekauft wurde.
Nun wohne ich in Heidelberg und wuerde es mir gerne sparen nach Nuernberg zu fahren und dann auch noch meine 'Schenkerin' behelligen dass ich mit ihrem Geschenk nicht zufrieden bin.

Was soll ich in diesem Fall tun? Kann ich zum o2-Shop nach Heidelberg gehen? o2 wird es mir doch nicht wirklich zumuten extra bis nach Nuernberg zu fahren nachdem ich mich nun monatelang mit dem Galaxy aergere und scheinbar nicht auf weitere Korrekturen hoffen kann?

Danke,
Dieter

Benutzerebene 2
@dieterk

In diesem Fall haben Sie auch die Möglichkeit, die Rückabwicklung in einem o2 Shop in Heidelberg durchführen zu lassen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem "Schenkenden", ob das Gerät in einem o2 Shop oder in einem o2 Partnershop in Nürnberg erworben wurde.

Dementsprechend ist die Rückabwicklung dann gleichsam in einem o2 Shop oder eben o2 Partnershop in Heidelberg möglich.

Viele Grüsse,
Isilife
Hallo,

ich habe mein Galaxy seit August 2009. Habe in der Hoffnung es bessert sich optimistisch auf ein Update von Android 1.5 gewartet. Wurde leider bisher sehr enttäuscht. Inzwischen habe ich einen Palm Pre. Gibt es für auch für einen enttäuschten "early adopter" die Möglichkeit der Rückgabe, auch wenn der "Kauf" bereits im August/September 2009 erfolgte?
Benutzerebene 7
Gibt es für auch für einen enttäuschten "early adopter" die Möglichkeit der Rückgabe, auch wenn der "Kauf" bereits im August/September 2009 erfolgte?

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o2 macht bezüglich der Rücknahme keine Unterschiede wann das Gerät erworben wurde.
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o2 macht bezüglich der Rücknahme keine Unterschiede wann das Gerät erworben wurde.

Aber O2 macht aber unterschiede wo es gekauft wurde 😮 ....... Ich könnte in einen Eimer brechen. Ich habe mir am 03.03.2010 das Galaxy gekauft in einem O2 Partnershop. Leider ist dieser Shop von meinem Wohnort knapp 280 Kilometer entfernt. Ich habe es mir damals während eines Urlaubs dort gekauft.

Nun möchte ich das Gerät in einem Partnershop abgeben an meinem Wohnort. Leider nimmt dieser Händler es nicht zurück und verweist mich auf den Shop wo es gekauft wurde. Auch die Kundenbetreuung konnte mir diesbezüglich nicht weiterhelfen. Die Mitarbeiterin machte zwar einen Eintrag in meinem Kundendaten und teilte mir mit das es keine rolle spielt wo es gekauft wurde aber sie hat keinen Einfluss darauf auf die Rücknahmeverpflichtung beim Händler. Na toll :frowning

Stehe jetzt da mit einem Gerät was nicht richtig funktioniert und kein Händler nimmt es zurück. Ich werde doch nicht 560 Kilometer gesamt fahren um mein Geld zurückzuholen.

Der Mitarbeiter des Partnershops an meinem Wohnort wollte noch nicht mal bei der Hotline anrufen und beharrte darauf nichts zu tun. Er meinte sogar "frech": Verkauffen sie es doch bei Ebay...Schüttel
Benutzerebene 7
Es gibt in der Tat Unterschiede wo das Handy erworben wurde. Wenn es in einem o2 Partnershop geschah, besteht die Möglichkeit für die Rückabwicklung einen anderen Partnershop in der Nähe auszuwählen. Wichtig hierbei ist, das es sich dann ebenfalls um einen Partnershop handelt.

Wurde das Gerät bei einem Händler erworben, bleibt für die Rückabwicklung nur der Gang zu diesem Händler. o2 kann dem Händler keine Vorschriften für eine Rückabwicklung machen nach denen er sich richten muss, der Händler entscheidet auch alleine welche Kriterien erfüllt sein müssen. Die Abwicklung kann durchaus von den von o2 für den Eigenhandel zugrunde gelegten kundenfreundlichen Maßstäben abweichen.
Bei mir war es laut CAA 1 so, dass ich erst per Hotline eine Bestätigung der Kulanzwandlung abwarten musste( hatte ich beim ersten mal nicht, deswegen kam es zurück) und es dann einsschicken kann, er wollte sich dann bis Montag letzter Woche melden, hat er nicht. Nach einem Anruf am Montag sagte CAA2 dann ich soll das einschicken ( ohne die Bestätigung), da die MA in Karlstein wohl doch nach zwei Wochen die Info bekommen haben, dass das Galaxy zurückgenommen wird. Habe es dann weggeschickt und am Donnerstag wurde ich dann angerufen, dass das mit der Kulanzwandlung klar geht und ich meine TElefon einschicken soll 🤔 . Weiss dort die linke Hand eigentlich was die rechte tut????
Guten Tag,...

eine "Kulanzwandlung" scheint ehr so eine eigene Wortkreation von o2 (?) zu sein.

Hat das Gerät innerhalb der Gewährleistung einen Mangel, der schon beim Verkauf bestand, MUSS sich der Verkäufer entsprechend den Vorgaben des BGB verhalten.

Der Begriff Wandlung ist schon länger nicht mehr "aktuell".

Hier mal eine sehr kurze, aber prägnante Abhandlung über die rechtl. Möglichkeiten...

http://www.dorn-kraemer-partner.de/publikationen/download/rundschreiben/2002-06_rundschreiben_dorn-kraemer-partner_schuldrechtsreform.pdf

Ich persönliche erkenne bei dem Galaxy schon irgendwie einen Sachmangel im Sinne dieses Textes.

Das Fazit muss jeder für sich selbst ziehen.

Gruess K.
Ich hab ein O2 Galaxy von einem anderen Online Shop(nicht o2)
Habe ihn angemail, ob ich wandeln könnte. Dies verneinte er, ein Rückerstattung wäre nur möglich innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware.

Was kann ich tun?

Gruß

cat
Kulanzwandlung ist eher in der Tat eine Wordkreation seitens O2. Ob es eine Wandlung ist oder Nachbesserung oder ein Rücktritt von Kaufvertrag ist ja eigentlich egal solange O2 die Möglichkeit der Rücknahme einräumt, wofür ich übrigens sehr dankbar bin!
Guten Morgen,
@ cat:

So ohne weitere Infos zum Sachverhalt wird es etwas schwer, konkreter zu Antworten.

-Wie alt ist das Gerät?
-On oder offline erworben? -> Interessant, wie auf ein evtl. Widerrufsrecht hingewiesen wurde.
-Hat das Gerät einen Mangel, der bereits bei Gefahrenübergang bestand?
-Ist das Gerät schoneinmal irgendwo auf Garantie "repariert" worden?

Gruesse K.
Guten Morgen,
@ cat:

So ohne weitere Infos zum Sachverhalt wird es etwas schwer, konkreter zu Antworten.

-Wie alt ist das Gerät?
-On oder offline erworben? -> Interessant, wie auf ein evtl. Widerrufsrecht hingewiesen wurde.
-Hat das Gerät einen Mangel, der bereits bei Gefahrenübergang bestand?
-Ist das Gerät schoneinmal irgendwo auf Garantie "repariert" worden?

Gruesse K.

das Gerät uwrde online in einem Handyshop bestellt.
Die Mängel sind die üblich auch hier angeführten(kein Datenaustausch per BT, Farbtiefe, ehemals falsche Werbung von Samsung zur kostenlos etc und noch paar mehr)
Was ein Gefahrenübergang?
Widerruf nur 14 Tage nach Erhalt der Ware möglich.
Auf Garantie wurde es noch nicht repariert.
Gruß cat
Benutzerebene 7
Es gibt in der Tat Unterschiede wo das Handy erworben wurde. Wenn es in einem o2 Partnershop geschah, besteht die Möglichkeit für die Rückabwicklung einen anderen Partnershop in der Nähe auszuwählen. Wichtig hierbei ist, das es sich dann ebenfalls um einen Partnershop handelt.

Wurde das Gerät bei einem Händler erworben, bleibt für die Rückabwicklung nur der Gang zu diesem Händler. o2 kann dem Händler keine Vorschriften für eine Rückabwicklung machen nach denen er sich richten muss, der Händler entscheidet auch alleine welche Kriterien erfüllt sein müssen. Die Abwicklung kann durchaus von den von o2 für den Eigenhandel zugrunde gelegten kundenfreundlichen Maßstäben abweichen.
Was ich ned Kapier ist ....Warum wird der Verkauf fortgesetzt obwohl das Ding gravierende Mängel hat??