Ich habe ein Lumia 520 im Juni 2013 bei O2 gekauft. Jetzt ist es defekt. Es kann nicht mehr über den Schalter Ein bzw. Aus geschaltet werden. Wie kann ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend machen.
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Über o2 wird es schwer, denn sie werden von dir verlangen, dass du nachweist, dass der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestand. Evt. kommst du über die Garantie des Herstellers weiter.
Hallo Reinhard Fritsch,
deinen Gewährleistungsanspruch kannst du direkt an der Hotline geltend machen. Und keine Sorge, es wird kein Nachweis verlangt, dass der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestand. Du meldest dich einfach an der Hotline. Dann werden für dich Unterlagen zur kostenfreien Einsendung deines Handys erstellt.
Gruß,
Carina
deinen Gewährleistungsanspruch kannst du direkt an der Hotline geltend machen. Und keine Sorge, es wird kein Nachweis verlangt, dass der Fehler schon beim Kauf des Gerätes bestand. Du meldest dich einfach an der Hotline. Dann werden für dich Unterlagen zur kostenfreien Einsendung deines Handys erstellt.
Gruß,
Carina
Das ist mal eine Ansage. Dann kommen hier keine Kunden mehr her, welche ein Gutachten bringen müssen um ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
Gruß
Gruß
Kann man deine Aussage irgendwie anpinnen?
Das würde viele viele Kunden freuen und die MyHandy Verträge würden mit Sicherheit in die Höhe schnellen!
Das würde viele viele Kunden freuen und die MyHandy Verträge würden mit Sicherheit in die Höhe schnellen!
Hallo zusammen,
um das vielleicht nochmal etwas deutlicher zu machen:
Bei den iPhones ist die Garantie auf ein Jahr beschränkt. Im Falle eines Defektes nach einem Jahr hat der Käufer natürlich noch den Gewährleistungsanspruch. Um diesen in Anspruch zu nehmen, muss allerdings ein Gutachten über die Anfänglichkeit des Fehlers erbracht werden.
Bei allen anderen Geräten muss nach Ablauf eines Jahres kein Gutachten erbracht werden, da alle anderen Hersteller zwei Jahre Garantie geben. Auch wenn das Gerät über uns eingesendet wird, so wird das dennoch über den Garantieanspruch abgewickelt.
Gruß,
Carina
um das vielleicht nochmal etwas deutlicher zu machen:
Bei den iPhones ist die Garantie auf ein Jahr beschränkt. Im Falle eines Defektes nach einem Jahr hat der Käufer natürlich noch den Gewährleistungsanspruch. Um diesen in Anspruch zu nehmen, muss allerdings ein Gutachten über die Anfänglichkeit des Fehlers erbracht werden.
Bei allen anderen Geräten muss nach Ablauf eines Jahres kein Gutachten erbracht werden, da alle anderen Hersteller zwei Jahre Garantie geben. Auch wenn das Gerät über uns eingesendet wird, so wird das dennoch über den Garantieanspruch abgewickelt.
Gruß,
Carina
Dann darfst Du oben aber nicht schreiben
....Deinen Gewährleistungsanspruch...
sonder dann gehört richtigerweise hin:
Deinen Garantieanspruch.......
....Deinen Gewährleistungsanspruch...
sonder dann gehört richtigerweise hin:
Deinen Garantieanspruch.......
Ich würde den TE bitten, uns zu berichten, wie das am Ende ausging.
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