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Warum O2
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Das Gerät entspricht leider nicht meinen Erwartungen und ich möchte es zurück geben. Kann ich das?



Hallo lillythevampir86,



hättest du das Handy online auf der o2 Homepage selber bestellt bzw. über die Kundenhotline oder über den Kundenchat oder hier im o2 Kundenforum über einen der o2 Moderatoren / o2 Moderatorinnen, dann hättest du ein 14tägiges Widerufsrecht. So steht es im Fernabsatzgesetz.



Da du das Handy aber im o2 Shop erworben hast, steht dir kein 14tägiges Widerufsrecht zu. Da heißt es schlichtweg "Gekauft, wie gesehen" und du musst jetzt mit dem leben, was du erworben hast. Das einzige, was du eventuell noch tun kannst, wäre zu dem gleichen o2 Shop noch einmal hin zu gehen und den dortigen Verkäufer bitten, den Verkauf rückgängig zu machen. Macht er es, dann ist es gut so. Macht er es nicht, dann muss du dich damit zufrieden geben, denn ein gesetzliches Anrecht darauf, das er es macht, hast du leider nicht. Und glaube mir, wer als Verkäufer verzichtet schon gerne auf seine Provision.



Beachte auch: Ein o2 Shop (bzw. o2 Partner Shop oder Saturn oder Media Markt etc.) arbeitet auf eigene Regie. Die Mitarbeiter, die dort mit einem o2 Shirt herum laufen, sind keine festen Mitarbeiter von o2, sondern einfache Mitarbeiter von diesem Laden. Und die sind nur aufs verkaufen aus. O.K.! Es mag vielleicht einen o2 Shop (bzw. o2 Partner Shop oder Saturn oder Media Markt etc.) geben, wo man auch in solch einem Falle gut bedient wird. *positiv gemeint* Aber dieses sind Ausnahmen und gibt es in Deutschland nur sehr wenige.



Gruß, Sonic28




Danke das ist eine sehr gute Antwort. Ich versuche es einfach und schaue was rauskommt. Ich wusste auch nicht das man im Shop kein Rückgaberecht hat. Bei Kleidung geht es ja auch.



Das war mir eine Lehre =(




Das geht bei Kleidung nach Gesetz auch nicht, nur auf Kulanz des Händlers. Weil aber viele (die meisten?) Händler so kulant sind und Kleidung zurück nehmen, gehen viele Verbraucher davon aus, sie hätten ein Rückgaberecht.



In den Mobilfunkshops (nicht nur o2, auch alle anderen) wird das Gesetz nur sehr eng ausgelegt -.-



Aber versuch es mal im Laden, vllt. hast du Glück ☺️



LG




🙂 ok ich werd hier immer klüger hehe.



Ich werd morgen dann mal schreib wie die Sache ausgegangen ist.



Wenn alle Stricke reißen muss ich es bei ebay verkaufen und soviel wie möglich an Geld reinbekommen das ich die Ratenzahlung beenden kann.




Wenn es sich um einen Ratenkauf handelt, bedenke bitte, dass du es erst dann verkaufen darfst wenn du es komplett abbezahlt hast.




So habe ich es bei den letzten beiden Handy auch gemacht. Verkauft und die Ratenzahlung vorzeitig beendet. Hat immer alles gut geklappt.




Dieses wäre jetzt wahrscheinlich der Warenkreditbetrug,aber nur wenn man seine raten nicht weiter zahlt.Jedoch bleibt bis zur Abzahlung des jeweiligen Gegenstands,Eigentum des Verkäufers !




Sehr geehrte Lilly,



ganz streng genommen dürftest du es noch nicht verkaufen, solange es nicht komplett abbezahlt ist. Steht auch immer extra in dem Schreiben bezüglich der Ratenzahlung (My Handy-Rechnung).



Aber Theorie und Praxis driften manchmal eben auseinander, gibt sicher sehr viele, die sich nicht darum scheren und es vorzeitig verkaufen. 😉



Mit freundlichen Grüßen



Stenzel




Na was soll ich denn machen sollte der Shop es nicht zurück nimmt oder man sich irgentwie einigen kann. Ich bin unglücklich mit dem Gerät.



Man schaut es sich ja an und mein Bruder schwärmt von. Aber wenn ich nicht zufrieden bin kann ich doch nicht 2 Jahre dieses Gerät benutzen.



Also muss ich das Geld mit dem Handy reinholen um es abzuzahlen.



Mir ist klar das das kann totaler Käse ist und nicht rechtens.



Nur leider bleibt mir dann nichts anderes übrig. Beim nächsten mal ist man sehr viel schlauer =(




Hallo lillythevampir86,



soltest du es so machen, wie du schreibst



Wenn alle Stricke reißen muss ich es bei ebay verkaufen und soviel wie möglich an Geld reinbekommen das ich die Ratenzahlung beenden kann.



dann ist das deine Sache. Auch, wenn das nicht ganz rechtens ist. Solltest du mit dem Geld, was du für das Handy bekommst, den Ratenvertrag komplett abbezahlen können, dann ist es ja gut und keiner meckert herum. Solltest du nach dem Verkauf des Handys, dieses nicht auf einen Schlag abbezahlen, dann hast du es bis die 24 Monate rum sind, weiter jeden Monat abzubezahlen.



Die Garantie, die auf dem Handy ist, ist durch die Rechnung auf deinen Namen ausgeschrieben. Also würdest du das Handy, solange es (noch) nicht komplett bei o2 abbezahlt ist, ohne Garantie an den Käufer weitergeben. Wenn danach was mit dem Handy sein sollte und der Käufer sich bei o2 meldet, wegen dem Garantie-Fall, spätestens dann würde es auffallen, dass es rechtlich gesehen nicht sein Eigentum ist, sondern bis zur vollständigen Abzahlung bei o2, immer noch Eigentum von o2 ist. Demzufolge kann der neue Käufer bis zur endgültigen Abzahlung keine Garantie in Anspruch nehmen.



Gruß, Sonic28




Nur zur Vervollständigung: Für die Gewährleistung, ja, für die Inanspruchnahme der Garantie bräuchte er lediglich einen Kaufnachweis.




Ist doch klar das ich die Ratenzahlung zum nächst möglichen Zeitpunkt beende und kurz vorher das Handy verkaufe und wenn noch Geld fehlt denn Rest drauf lege. So ist die Zeit zwischen neuen Besitzer und begleichen des Restbetrages sehr gering.



Ich mach das ja nicht zum ersten mal. Ist alles wohl durchdacht.




Dann ist alles in Ordnung ☺️




Genau, rein rechtlich bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung (also bis zur Zahlung der letzten Rate) Eigentum des Verkäufers, hier also von o2.



Und du darfst nichts verkaufen/verschenken, was nicht in deinem Eigentum ist.




Ich habe nun also im O2 Shop gefragt und sie können es nicht zurück nehmen.



Auch nicht auf Kulanz.




Würd ich auch nicht machen.



Sonst hat man da nachher 34 gebrauchte Handys aus "nichtgefallen" rumfliegen.



Und wer soll die deiner Meinung nach als "Neu" kaufen?



Absolutes Minusgeschäft...




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