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HTC One hat angeblich Feuchtigkeitsschaden.



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60 Antworten

Naja , die ca. 30 Eur werd ich auch zahlen müssen , dafür das ich weiß das mein Handy kaputt is 😉

 

 

Musst du nicht. Lies dir den Thread genau durch und nicht nur meine Antworten.

Wie sollte ich denn nun am besten vorgehen ? Ich habe heute per post den kostenvoranschlag bekommen und soll ihn arvato unterschrieben wieder zukommen lassen . Wie soll ich Mich Dann auf das urteil beziehen ?
Du kannst ARVATO auch so kontaktieren, denen mitteilen, dass du auf eine Reparatur verzichtest und teils mit, dass du die 30 EUR nicht zahlen muss und wirst. Die Argumente, warum du nicht zahlen wirst, entnimmst du diesem topic. Fordere sie direkt auf, dein Eigentum auszuhändigen.

Habe es jetzt so formuliert:  Sehr geehrte Damen und Herren , hiermit möchte ich Ihnen mitteilen das ich auf die Reparatur verzichte und das ich die Aufwandspauschale in Höhe von 29,00 € nicht zahlen werde bzw. muss.  Ich zitiere aus einem Urteil des BGH (Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR246/06):  Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Dadurch wird das Recht des Käufers, Mängelbeseitigung zu verlangen, nicht entwertet. Er muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüfen, ob die von ihm beanstandete Erscheinung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist. Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt. Da es bei der Prüfungspflicht des Käufers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die unter Umständen nur der Verkäufer verfügt, nicht an. Um es mit meinen eigenen Worten zu sagen, der Verkäufer hat die Kosten einer Überprüfung zu tragen, wenn es für den Käufer nicht erkennbar ist, dass der Mangel nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist.  Desweiteren bitte ich Sie mein Eigentum umgehend auszuhändigen bzw. zurück zu schicken.
http://t1.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcRi4wEm5h6Bwf4io0a8lVz4H4Lk0ctOZsDXKr_kskpPAytF5cgqs__I-w

So, dann wollen wir mal abwarten was dabei rumkommt, ich werde es hier berichten....

 

Vielen Dank erstmal 😉

 

Gruß

 

DeMarv

DeMarv schrieb:
Habe es jetzt so formuliert: (...)
Ich zitiere aus einem Urteil des BGH (Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR246/06): (...) Dadurch wird das Recht des Käufers, Mängelbeseitigung zu verlangen, nicht entwertet. Er muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüfen, ob die von ihm beanstandete Erscheinung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist. Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt. Da es bei der Prüfungspflicht des Käufers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die unter Umständen nur der Verkäufer verfügt, nicht an. Um es mit meinen eigenen Worten zu sagen, der Verkäufer hat die Kosten einer Überprüfung zu tragen, wenn es für den Käufer nicht erkennbar ist, dass der Mangel nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist.  Desweiteren bitte ich Sie mein Eigentum umgehend auszuhändigen bzw. zurück zu schicken.
Dümmstenfalls wird sich das Reparaturunternehmen darauf zurückziehen, dass man schließlich nicht der Verkäufer des Gerätes sei... . Fraglich, "wie" das Gerät zu A. geschickt wurde, sprich über das Reparaturprozedere von o2, oder "direkt" .

In sofern wäre auch spannend, ob das Gerät als Gewährleistungsanspruch oder als Anspruch aus der Herstellergarantie nach dort gesandt wurde.

 

Bin jedenfalls auch gespannt, wie man sich dort entscheiden wird und drücke Dir die Daumen ☺️

 

so long,

K.

DerKurti schrieb:

Dümmstenfalls wird sich das Reparaturunternehmen darauf zurückziehen, dass man schließlich nicht der Verkäufer des Gerätes sei... .

Hier würde ich argumentieren, dass ARVATO ein durch den Verkäufer beauftragter Servicedienstleister ist. Ich würde sogar soweit gehen, dass man mit ARVATO gar nicht kommunizieren muss. O2 ist eindeutig der Ansprechpartner. Aber direkt werden natürlich die Zeiten kürzer sein. 😮

hej,

ABER A. ist eben auch Dienstleister für den Hersteller und dessen Garantieversprechungen. Sendet der Kunden nun DIREKT sein Gerät an A. und verlangt eine Fehlerbehebung (Mangelbeseitigung) OHNE darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, wird die vermutlich als Garantiereparatur durchgeführt werden.
Fraglich überhaupt, ob A. eine durch den Kunden direkt beauftragte "Gewährleistungsreparatur" für Verkäufer X oder Y ausführen würde... .

 

Ich sehe daher den Weg über den Verkäufer als den besseren an, zumindest innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb/Gefahrenübergang...

 

so long

K.

Ich meine, man kann nicht direkt zu ARVATO gehen. Entweder man meldet den Mangel dem Verkäufer oder dem Hersteller. Dieser teilt dann mit, dass ich das Gerät zu ARVATO schicken soll.

 


 

Ich sehe daher den Weg über den Verkäufer als den besseren an, zumindest innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb/Gefahrenübergang...

Ich nicht. Mir sind Fälle von HTC bekannt, da hat o2/ARVATO abgelehnt und HTC/ARVATO repariert.

hej,

die Beurteilung des besseren Weges direkt über den Verkäufer habe ich hinsichtlich der möglichen, weitergehenden Rechte im Wege der Gewährleistung gesehen. ☺️ Das Ergebnis, ob und wann welcher Anspruch, gleich auf welcher Basis, abgelehnt/bestätigt wird, ist ja Einzelfallabhängig.

 

Wenn der Kunde das Gerät gar nicht selbst zu A. einsenden kann und stets den Weg über den Verkäufer oder Hersteller wählen muss, ist es ja gut. Weg über Verkäufer > auf Gewährleistung hinweisen, Weg über Hersteller > Garantie (und damit ggf. Verzicht auf die weitergehende Rechte die die Gewährleistung ermöglicht)

 

so long,

K.

Ich bin ja im Fall des Falles eh hardcore Kunde. Ich würde nie eine Reparatur akzeptieren. Ich würde immer ein neues Gerät, sofern diese noch produziert werden, verlangen. Alles andere wie Wartezeit ist für mich unzumutbar.

Nun die Antwort is gekommen:

 

Sehr geehrter Herr *****l,

Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir das Gerät aufgrund der uns von 02 vorgegebenen Prozessen nicht kostenfrei zurückgeben können d. h. die Aufwandspauschale bleibt bestehen.
Über diese Kosten wurden Sie im Vorfeld von 02 mit dem Schreiben „Antrag auf Gewährleistungsabwicklung“ informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen / kind regards

Service Center

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nette Ausrede - o2 hat uns das gesagt. Ich vermute aber es handelt sich um eine Standardantwort.

 

Dann schreibst du noch mal (sachlich und höflich) mit der Androhung von rechtlichen Konsequenzen, vor allem eine Anzeige wegen Unterschlagung, wenn sie das Gerät nicht umgehend zurücksenden. Sollte wieder eine Ablehnung kommen kannst / sollst du dich an o2 direkt wenden. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannst du dich natürlich gleich an sie wenden.

 

Als Käufer hat man Gewährleistungsansprüche dem Verkäufer (in diesem Fall o2) gegenüber. Der Verkäufer darf natürlich Dritte (in diesem Fall Arvato) mit der Abwicklung der Gewährleistungsansprüche beauftragen, nicht jedoch dabei seine gesetzlichen Verpflichtungen umgehen Daher haftet haftet o2 dafür, wenn Arvato diese missachtet oder Fehlentscheidungen trifft. Arvato ist lediglich Vertragspartner von o2, daher sind eventuelle Ansprüche des Käufers o2 gegenüber zu machen. o2 kann dann Ansprüche gegen arvato geltend machen. 

 

Konkret: Wenn Arvato auf die Kostenpauschale besteht müssen sie sie von o2 holen und nicht vom Kunden. Sie können dir also das Gerät zuschicken und gleichzeitig eine Rechnung über die 30 Euro beilegen. Diese würde ich dann unter Berufung auf die rechtliche Situation an o2 schicken.

Ich habe die gleiche Email nochmals ein wenig abgeänder an O2 geschrieben. Man wird ja sehen , wie reagiert wird.

 

Richtig so, ab sofort nur noch mit o2 reden.

Gute Nachricht....

 

Habe gerade eine Antwort von HTC zu einer anderen Email erhalten , Aufgrund des Minimalen Schadens wurde mein Auftrag in die Eskalationsabteilung mit Antrag auf Garantiereparatur gegeben.

 

Na also, geht ja doch(Hoffentlich) 😉

 

[img]http://www.SmilieCenter.de/smilies/schilder/schilder_smilies_0141.gif[/img]

 

Halt uns bitte auf dem Laufenden.

Na also , es klappt ja doch :

 

Hallo Marvin,

wie versprochen melde ich mich nun mit der Rückmeldung unseres Fachteams. 

Der Kostenvoranschlag wurde storniert. Das Smartphone wird im Rahmen der Garantie bearbeitet. 

Bitte melden Sie sich falls Sie weitere Fragen haben sollten. 

 

 

P.S.: Sollte ich o2 ne email schreiben , womit ich meine Email , die geschickt habe nichtig mache ?

 

Gruß

DeMarv



 

 

P.S.: Sollte ich o2 ne email schreiben , womit ich meine Email , die geschickt habe nichtig mache ?

 

 

Ist natürlich blöd, wenn mehrere Anfragen parallel laufen. Frag doch mal einen Mod hier im Forum, ob und was du da machen kannst.

 

Schreib einen Moderator (erkennbar an o2_) an, der gerade online ist. Dazu schau mal auf die Startseite des Forums nach ganz unten. Dort findest du die Benutzer unter "alle anzeigen" (Moderatoren dann meist auf der vorletzten Seite), die gerade online sind. Schreibe einem Moderatoren eine PM, nenne dein Problem und vergiss die Telefonnummer sowie die Kundenkennzahl nicht.

 

Edit: Schreib mal o2_Marc an (Klick) oder o2_Antje (Klack)

Benutzerebene 2
Jetzt muss ich mal ganz anders fragen.

Es heißt ja hier, dass der Kunde die Aufwandsentschädigung für das Erstellen einen Kv nicht tragen muss, wenn für ihn nicht erkennbar war, dass das Gerät nicht im Rahmen der Gewährleistung repariert werden kann, Thema Fremdverschulden, hier konkret eben ein Wasserschaden.

Welcher Kunde würde denn zugeben, dass er sein Gerät ins Wasser hat fallen lassen? Da wird doch jeder behaupten NNNEEEIIINNNN, das habe ich nicht gewußt!!!

Man glaubt es nicht, aber selbst bei den Nokia 5110 oder ähnlichen Geräten mit einer nach außen geführten Antenne sind diese seiner Zeit ganz von alleine abgebrochen. Hingefallen ist so ein Gerät natürlich niiieeee, wie auch nie bei geplatzten Displays.

Davon abgesehen ist ohnehin die Beweislastumkehr eher schwierig für den Kuden wenn die ersten sechs Monate in denen eben die Beweislast anders ist, verstrichen sind. Allerdings wird hier auf die Beweisführung in der Regel verzichtet und im Rahmen der Kulanz kostenfrei repariert.

Es gibt ja oft objektive Hinweise, dass ein Schaden, wie zB Wasserschaden oder Displaybruch, vorhanden ist. In diesem Fall sollte der Kunde vorher nachfragen. Am Ende hast du recht, der Verkäufer müsste den Beweis antreten.

 


Davon abgesehen ist ohnehin die Beweislastumkehr eher schwierig für den Kuden wenn die ersten sechs Monate in denen eben die Beweislast anders ist, verstrichen sind.


Ich würde die Art des Beweises, den o2 hier verlangt, nicht akzeptieren. Zeigt sich ein Fehler erst nach 6 Monaten, so muss der Kunde zwar nun beweisen, dass der Fehler von Anfang an im Gerät vorhanden war. Behauptet also der Verkäufer, dass der Kunde am Defekt schuld sei, so müsste der Kunde ihm das Gegenteil beweisen.

 

In den meisten Fällen ist ein solcher Beweis sehr einfach möglich: Liegt der Fehler beispielsweise im Inneren eines Gerätes oder ist das Display plötzlich schwarz, so muss es ein Fehler des Produktes sein, denn der Kunde kommt in der Regel nicht an die inneren Bauteile eines Elektronikgerätes heran. Bei den meisten Produktfehlern ist es daher sehr leicht zu erkennen ob der Fehler vom Kunden verursacht wurde oder im Gerät von vornherein angelegt war.

 

Diese Regelung zur Beweislastverteilung ist regelmäßig nur für Gerichtsverfahren relevant, wenn der Richter entscheiden muss, welche Partei was genau beweisen muss.

 

 Allerdings wird hier auf die Beweisführung in der Regel verzichtet und im Rahmen der Kulanz kostenfrei repariert.
Ich kenne keine weitere Firma ausßer o2, die einen solchen Beweis verlangt. Eeine Freundin hat bei einem anderen Anbieter ihr Gerät nach 18 Monaten sofort und ohne Nachfrage getauscht bekommen. Weder musste sie es reparieren lassen noch wurde irgendwas von Beweislastumkehr erzählt. Sie hat auch eine ganz normalen Vertrag mit Handy, also nichts zusätzlich abgeschlossen.

 

Benutzerebene 2
Stimmt alles was Du schreibst.

Wie gesagt, Gewährleistung NACH 6 Monaten bedeutet, dass Du beweisen mußt, dass der Fehler von Anfang an betsanden hat. Das wird man nie können. Denn wieso funktioniert ein Gerät sechs Monate trotz Fehler der angeblich von Anfang an besteht.

Das Beispiel welches Du anführst ist zutreffend,. Wie auch von mir geschrieben, es wird sehr sehr viel auf Kulanz gemacht.

Trotz allem kannst Du mir glauben, dass ich in den letzten 35 Jahren so meine Erfahrungen gemacht habe was die Kunden angeht. Es wird nirgends so viel gelogen wie von den Kunden wenn es um Erschleichung von Leistungen im Rahmen von Gewährleistung geht. Übrigens kann Dir diese Aussage jede Versicherung bestätigen, auch hier wird gelogen und betrogen was das Zeug hält. Ist dann eine Firma mal nicht kulant, wird sie gleich verurteilt.


Trotz allem kannst Du mir glauben, dass ich in den letzten 35 Jahren so meine Erfahrungen gemacht habe was die Kunden angeht. Es wird nirgends so viel gelogen wie von den Kunden wenn es um Erschleichung von Leistungen im Rahmen von Gewährleistung geht. Übrigens kann Dir diese Aussage jede Versicherung bestätigen, auch hier wird gelogen und betrogen was das Zeug hält. Ist dann eine Firma mal nicht kulant, wird sie gleich verurteilt.

Das glaube ich dir sehr gern. Auch dies ist mein Eindruck, den ich gewinnen konnte. 

http://www.digicamclub.de/images/smilies/bier.gif

Sooooooooooooooooooo,

 

heute ist endlich mein One wieder eingetroffen . Lausprecher scheint auch Repariert zu sein. Jedoch ist mir jetzt aufgefallen , das die Kamera hinten leicht nach oben verschoben ist, beeinträchtigt zwar nicht de Funktion aber fällt halt auf.

 

Überlege jetzt , es zu reklamieren , aber wer weiß wie lang ich dann wieder warte...

 

Gruß DeMarv