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Hallo liebe O2 Community, 

 

Ich hab seit dem 29.07. ein Google Pixel 6 Pro. Schön und gut. Es befindet sich was im inneren des Phones, was wackelt oder locker ist (Deutlich zu hören wenn das Gerät bewegt wird). Zudem wird das Gerät bzw. der Tensor so Heiß, dass ich es kaum anfassen kann und produziert abstürze, ich denke aufgrund der Hitze (Neuste Updates sind drauf). Ich würde das Gerät gerne Reklamieren, habe aber aus versehen ein widerruf erstellt, weil ich die Reklamationsgeschichte zu spät gesehen hab. Wie komme ich jetzt einer zufriedenstellenden Lösung nahe ? Das Gerät ist mir nicht heruntergefallen und hat keine sonstigen von mir zugefügten Schäden. Wird ja auch sicherlich geprüft. 

 

Liebe Grüße

Hallo @Adversariii 

Wann hast du den versehentlichen Widerruf gesendet? 

 

Ein Widerruf für Hardware ist 14 Tage ab Erhalt der Hardware möglich. Danach nicht mehr 


Hallo @Adversariii 

Wann hast du den versehentlichen Widerruf gesendet? 

 

Ein Widerruf für Hardware ist 14 Tage ab Erhalt der Hardware möglich. Danach nicht mehr 

Hey! Der widerruf ist am 08.08.22 raus. Aber ich wollte ja reklamieren und nicht widerrufen :(


Das Gerät hast du bereits eingesendet und der Widerruf wurde bestätigt? 

 

Wenn nicht entfällt der der Widerruf nach 14 Tagen.


Also wenn der Widerruf nicht innerhalb der 14tage erfolgt ist, eigentlich, kein Widerruf!

Kannst Du denn noch eine Reparatur anstoßen? 


Hey, danke für eure Antworten !  Also soll ich die 14 Tage verstreichen lassen und dann Reklamation ? Gerät hab ich noch nicht versendet, weil ich halt echt unsicher bin...


Hast du nur das Pixel bestellt oder auch einen Tarif dazu abgeschlossen/verlängert? 

 

 


Hast du nur das Pixel bestellt oder auch einen Tarif dazu abgeschlossen/verlängert? 

 

 

Nur das Pixel


Hallo @Adversariii,

du hast natürlich die Wahl. Innerhalb von 14 Tagen kannst du widerrufen und anschließend z. B. das Gerät erneut bestellen. Alternativ kannst du auch den von dir gewünschten Reparaturauftrag veranlassen. Abwarten, bis die Widerrufsfrist verstrichen ist, ist nicht notwendig.

Hast du die Reparatur bereits anstoßen können oder bestehen dazu eventuell noch Unsicherheiten?

Viele Grüße
Dennis


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