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FOLD/FLIP Aktion VERTRAGSVERLÄNGERUNG

  • July 28, 2025
  • 7 Antworten
  • 86 Aufrufe

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STOP: Hier geht es um lediglich um Vertragsverlängerer. Nicht um die Aktion die man auch ohne vetrag erhalten hat!!! Und ja, der Sammelthread ist mir bekannt.

 

Ich habe über die app am 20.07.2025 meinen Vertrag verlängert indem ich ein Fold+Uhr+Tablet bestellt habe (Treueangebot). Der Vertrag wurde instantly umgeswitcht aber die Geräte lässen auf sich warten. Jetzt die konkrete Frage: WANN ENDET DIE WIDERRUFSFRIST? 

A) am 20.072025 +14 Tage

B) am Tag der Lieferung + 14 Tage

 

Ich bitte hier um eine Verbindliche Aussage eines mods! Keines Users! Diese Fragestellung ist spezieller als die im Sammelthread. Das hier ist ein anderer Sachverhalt.

 

Danke. 

 

7 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • July 28, 2025

Das hat auch nichts mit der genannten Aktion zu tun sondern ist eine allgemeine Frage zum Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist für Mobilfunkverträge (Dienstleistung) beginnt mit Zugang der Widerrufsbelehrung, für den myHandy-Vertrag (Ware) mit Erhalt des Geräts. Genauso steht es übrigens in der Widerrufsbelehrung.

Auch wenn du das was dir im Sammelthread geantwortet wurde nicht glauben möchtest.


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  • Autor
  • Stammgast
  • July 28, 2025

Bei Vertragsverlängerern stand keine einzige silbe dazu das man das Tablet separat anfordern muss. Ich bin davon ausgegangen das dies im Paket dabei sein wird, ansonsten hätte ich den Vertrag nie verlängert, wenn ich gewusst hätte hier muss man an einem Glücksspiel teilnehmen. Ich möchte am Ende nicht mit einem ollen Vertrag darstehen ohne Tablet, ohne ankaufsbonus, ohne sonst was nur weil beim zweiten Aspekt des Vertrages (der eigentlichen Ware) schlecht geleistet wurde.

Mit 22.08. endet die Frist für das Tablet. Und das nur so lange der Vorrat reicht (auch hierzu bei dem Treue Angebot keinerlei Hinweis!).

Mag sein dass das zwei Sachverhalte sind. Aber weshalb sollte ich auf einem Vertrag sitzen bleiben müssen? Das heißt ich kann den eigentlichen vetrag bis Freitag widerrufen und erhalte die Ware dennoch? (Iwann mal). 

 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 30, 2025

Hallo ​@Edu189,

bei einem gleichzeitigem Anschluss eines Mobilfunkvertrages und einer My Handy Finanzierung, die etwa durch einen Rabatt auf die erworbene Hardware für den Mobilfunkvertrag bzw. dessen Verlängerung oder einen gemeinsamen Bestellauftrag ersichtlich ist, handelt es sich um verbundene Verträge.

Hier kann der Mobilfunkvertrag bzw. dessen Verlängerung auch noch später widerrufen werden, wenn die bestellte Hardware widerrufen wurde. 

Ansonsten gelten für Hardware die Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware und für Mobilfunkverträge die Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung, wie von bs0 sehr richtig aufgeführt.

Viele Grüße,

Gerrit


Bollermann
Legende
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@o2_Gerrit 

Es ist aber kein "Bundle", wo im Falle einer Stornierung/Widerruf/Ablehnung automatisch beides storniert wird. 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • July 30, 2025

In dem Fall, dass die Bestellung der Hardware mit einer Verlängerung des Vertrages gebündelt war, in der Regel mit einem Hardware-Rabatt für den verlängerten Vertrag, oder falls die Bestellung mit einem anderen Rabatt für den verlängerten Vertrag stattfand, durch einen in der gemeinsamen Auftragsbestätigung sichtbaren gemeinsamen Auftrag, ist dann ein späterer Widerruf auch bei einer Verlängerung möglich, ​@Bollermann.

Dies gilt dann aber nicht, wenn unklar ist ob man die Hardware behalten will und sich deren Lieferung verzögert, ​@Edu189, in dem Fall ist in der Tat ein Widerruf der Vertragsverlängerung innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung, die kommt in der Regel spätestens am Tag nach der Bestellung, zu überlegen.

Viele Grüße,

Gerrit


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 30, 2025

@o2_Gerrit Maßgeblich für den späteren Widerruf ist hier tatsächlich der Hardware-Rabatt, denn dieser bildet die Grundlage für das Koppelgeschäft. Wenn o2 auch bei anderen Rabatten einen späteren Widerruf akzeptiert, ist das natürlich kundenfreundlich.

Was meinst du genau mit "Dies gilt dann aber nicht, wenn unklar ist ob man die Hardware behalten will und sich deren Lieferung verzögert"? Das Widerrufsrecht gilt ab dem Zeitpunkt der Bestellung, auch wenn die Frist erst mit der Zustellung beginnt. Entscheidet der Kunde z.B. nach 3 Wochen, den myHandy-Vertrag zu widerrufen weil ihm die Lieferung zu lange dauert, kann er auch den Mobilfunkvertrag widerrufen, sofern die Voraussetzungen für das Koppelgeschäft erfüllt sind.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • August 2, 2025

Stimmt, das war unklar von mir ausgedrückt und eigentlich auch überflüssig, ​@bs0, was ich ausdrücken wollte war nämlich, dass nach Erhalt der Hardware dann mit den 14 Tagen Widerrufsfrist auch der verbundene Mobilfunkvertrag bzw. dessen Verlängerung nicht mehr widerrufen werden kann.

Viele Grüße,

Gerrit