Hallo,
eigentlich habe ich mich angemeldet um wegen der Firmware eine Frage zu stellen und nun dachte ich mir, das ich gleich hier noch ne weitere Frage poste...
Ich habe mir hier das Galaxy S 2 bestellt und erhalten. Bin total zu frieden nur frage ich mich wieso ich ein Branding habe? Ich habe ja keinen Vertrag bei O2 und der Aufpreis von O2 ist völlig in Ordnung aber das Branding?
Verstehen werde ich es nicht denoch würde ich gerne wissen ob es einen legalen Weg gibt, das Branding entfernen zu lassen?
Gruß
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Wenn du einen Weg meinst ohne die Garantie aufs Spiel zu setzen: Nein.
stefanniehaus schrieb:Ist äußerst umstritten oder zu pauschal. Besonders bei einen Hardwaredefekt. Branding ist Software!
Wenn du einen Weg meinst ohne die Garantie aufs Spiel zu setzen: Nein.
Weder umstritten noch pauschal. Ich rede hier von Garantie und nicht von Gewährleistung ;-)
stefanniehaus schrieb:1. Ich kann durchaus lesen. Aber danke!
Weder umstritten noch pauschal. Ich rede hier von Garantie und nicht von Gewährleistung ;-)
2. Freue ich mich auf deine substantiierten Darstellung deiner Meinung.
So gut wie jeder Hersteller schließt bei unauthorisierten Manipulationen am Gerät jegliche Garantie aus. Ausnahmen bestätigen die Regel ;-)
stefanniehaus schrieb:
unauthorisierten Manipulationen
So langsam kommen wir der Sache näher. Aber immer noch alles zu pauschal. Das passt auf jeden Mixer.
Passt dir die "eine nicht für das Gerät vorgesehene Firmware" besser? ;-)
Nicht wirklich, weil ja keine illegale Firmware geflasht wird.
Aber keine für das Gerät vorgesehene Firmware.
Illegal oder nicht ist da vollkommen egal, solange es um Garantie geht.
Illegal oder nicht ist da vollkommen egal, solange es um Garantie geht.
Der Hersteller hat aber für Geräte derselben Bauart verschiedene Firmware.
Aber für gebrandete und ungebrandete unterschiedliche Firmwares.
Und mit Boardmitteln des Herstellers kannst du keine freie Software auf ein gebrandetes Gerät aufspielen, da auf jedem Gerät gespeichert ist ob es ein freies ist oder nicht.
Und mit Boardmitteln des Herstellers kannst du keine freie Software auf ein gebrandetes Gerät aufspielen, da auf jedem Gerät gespeichert ist ob es ein freies ist oder nicht.
stefanniehaus schrieb:Stimmt. Aber die Hardware ist die gleiche.
Aber für gebrandete und ungebrandete unterschiedliche Firmwares.
stefanniehaus schrieb:Darauf dürfte es m.E. nicht ankommen.
Und mit Boardmitteln des Herstellers kannst du keine freie Software auf ein gebrandetes Gerät aufspielen, da auf jedem Gerät gespeichert ist ob es ein freies ist oder nicht.
bielo schrieb:
stefanniehaus schrieb:Stimmt. Aber die Hardware ist die gleiche.
Aber für gebrandete und ungebrandete unterschiedliche Firmwares.
stefanniehaus schrieb:Darauf dürfte es m.E. nicht ankommen.
Und mit Boardmitteln des Herstellers kannst du keine freie Software auf ein gebrandetes Gerät aufspielen, da auf jedem Gerät gespeichert ist ob es ein freies ist oder nicht.
Es ist vollkommen egal ob die Hardware dieselbe ist oder nicht.
Aber du kannst deine Sichtsweise ja sicherlich begründen.
stefanniehaus schrieb:In meine Augen müsste dann der Hersteller beweisen, dass durch die andere (vom Hersteller legale) Firmware, der Hardwaredefekt eingetreten ist. Wenn die Hardware nicht mehr funktioniert, weil der "Treiber" falsch ist, dann gebe ich dir recht und der Hersteller dürfte die Garantie verweigern. Ist aber ein Bauteil defekt, so dürfte die Firmware, die ja auch auf anderen Handys des Herstellers läuft, nicht schuld sein.
Aber du kannst deine Sichtsweise ja sicherlich begründen.
Insoweit würde ich halt differenzieren, ob Garantie verfällt oder nicht. Ich würde es nicht pauschal verneinen. Wir werden es vermutlich nicht klären könnnen, denn ich finde keine Urteile dazu. Ich gehe davon aus, dass die Verbraucher sich dem Schicksal der Hersteller ergeben und nicht klagen. Würde mir so etwas passieren, würde ich ich wohl auch den Weg des geringsten Widerstandes gehen und die Firmware, sofern es noch geht, zurückflashen.
btw: Ich kaufe nur freie Handys!
Würden wir hier über Gewährleistung sprechen, würde ich dir zu 100% zustimmen. Deswegen habe ich auch Wert drauf gelegt, dass ich mich auf die Garantie bezogen habe.
In Sachen Garantie kann der Hersteller eben sehrwohl jedwede Manipulation (auch aufspielen einer nicht für das Gerät vorgesehenen Software) als Ausschlussgrund für einen Garantiefall ansehen. Das liegt in seiner eigenen Entscheidung.
Ob es soweit kommt, ist natürlich eine andere Sache.
Aber im Zweifelsfalle sollte man niemanden zu diesem Risiko verleiten.
In Sachen Garantie kann der Hersteller eben sehrwohl jedwede Manipulation (auch aufspielen einer nicht für das Gerät vorgesehenen Software) als Ausschlussgrund für einen Garantiefall ansehen. Das liegt in seiner eigenen Entscheidung.
Ob es soweit kommt, ist natürlich eine andere Sache.
Aber im Zweifelsfalle sollte man niemanden zu diesem Risiko verleiten.
Nochmal, ich habe verstanden, dass du von der Garantie gesprochen hast.
Du selbst stellst aber nur Behauptungen auf. Insoweit dürfte sich jedwede Diskussion dazu erübrigen. Mittlerweile räumst du wenigstens ein, dass es dem Hersteller obliegt, die Garantie zu verweigern.
Weiterhin lege ich großen Wert darauf, dass ich hier niemanden zu irgendetwas verleite.
Du selbst stellst aber nur Behauptungen auf. Insoweit dürfte sich jedwede Diskussion dazu erübrigen. Mittlerweile räumst du wenigstens ein, dass es dem Hersteller obliegt, die Garantie zu verweigern.
Weiterhin lege ich großen Wert darauf, dass ich hier niemanden zu irgendetwas verleite.
Natürlich, wem sonst? Und natürlich kann die Garantie verweigert werden, wenn man gegen die Garantiebedingungen verstößt.bielo schrieb:Mittlerweile räumst du wenigstens ein, dass es dem Hersteller obliegt, die Garantie zu verweigern.
Und ich stelle keine Behauptungen auf, sondern erkläre die Rechtslage.
stefanniehaus schrieb: .......erkläre .........
Ich verstehe darunter was anderes als du hier gerade machst.
Na gut. Auch wenn du nur provozieren willst, hier noch einmal ganz langsam:
Bei einer Garantieerklärung kann der Hersteller ganz alleine - ohne rechtlichen Rahmen - festlegen, für was - und unter welchen Umständen - er Garantie auf ein Gerät gibt. Und in der Regel sind Manipulationen am Gerät hiervon ausgeschlossen.
Vielicht könntest du ja auch erklären? Hast du bisher ja auch bewusst vermieden!
Bei einer Garantieerklärung kann der Hersteller ganz alleine - ohne rechtlichen Rahmen - festlegen, für was - und unter welchen Umständen - er Garantie auf ein Gerät gibt. Und in der Regel sind Manipulationen am Gerät hiervon ausgeschlossen.
Vielicht könntest du ja auch erklären? Hast du bisher ja auch bewusst vermieden!
stefanniehaus schrieb:Ich würde dich bitten, deine Unterstellungen endlich zu unterlassen.
du nur provozieren willst
Ich wollte keine Erklärung, was der Hersteller bei der Garantie kann oder nicht. Der Hersteller kann m.E. seine Garantiebedingungen nicht auslegen wie er will. Insoweit dürfte es vorliegend darauf ankommen, ob das aufspielen einer anderen, vom Hersteller selbst für dieses Gerät verwendeten Firmware, eine Manipulation darstellt oder nicht. Hier hast du bislang nur behauptet, das es so ist.
--doppelpost--
bielo schrieb:Gerne. Wenn du keine Unwahrheiten mehr verbreitest, ist das kein Problem.
stefanniehaus schrieb:Ich würde dich bitten, deine Unterstellungen endlich zu unterlassen.
du nur provozieren willst
Quelle?bielo schrieb:Der Hersteller kann m.E. seine Garantiebedingungen nicht auslegen wie er will.
stefanniehaus schrieb:
Wenn du keine Unwahrheiten mehr verbreitest, ist das kein Problem.
Gehts noch? Ich werde mich nicht von dir beleidigen lassen!
Brauchst du auch nicht.
Du kannst ja auch einfach auf meine Fragen eingehen ;-)
Du kannst ja auch einfach auf meine Fragen eingehen ;-)
Hallo zusammen,
streitet euch doch nicht...
Soweit ich weiß (ich bin auch kein Jurist), kann der Hersteller die Garantiebedingungen selbst auslegen, wie er will, da die Garantie eine FREIWILLIGE Leistung (in Abgrenzung zur Gewährleistung) ist. Wenn der Hersteller also will, dass der Kunde nur Garantie hat, wenn er sein nächstes Kind Otto nennt, dann ist das so. In diesem Falle kann der Hersteller also sicher sagen, dass das Aufspielen von "fremder" Software oder Firmware zum Garantieausschluss führt.
Ob davon auch die Gewährleistung betroffen ist, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass auch ein Gewährleistungssausschluss zu verargumentieren wäre. Wenn eine Firmware auf das Gerät aufgespielt wird, die den auf 700 MHZ ausgelegten Prozessor auf 1 GB taktet und dieser dann abraucht, so würde mEn jedes Gericht dem Verkäufer Recht geben, wenn er sich weigert, das Gerät kostenfrei nachzubessern.
Um die Frage des Themenerstellers zu beantworten: Lass es lieber. Du riskierst damit, dass du Garantie und möglicherweise auch Gewährleistung verlierst, was im Klartext heißt: Geht dein Gerät kaputt -> Pech gehabt!
Gruß,
Timo
streitet euch doch nicht...
Soweit ich weiß (ich bin auch kein Jurist), kann der Hersteller die Garantiebedingungen selbst auslegen, wie er will, da die Garantie eine FREIWILLIGE Leistung (in Abgrenzung zur Gewährleistung) ist. Wenn der Hersteller also will, dass der Kunde nur Garantie hat, wenn er sein nächstes Kind Otto nennt, dann ist das so. In diesem Falle kann der Hersteller also sicher sagen, dass das Aufspielen von "fremder" Software oder Firmware zum Garantieausschluss führt.
Ob davon auch die Gewährleistung betroffen ist, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass auch ein Gewährleistungssausschluss zu verargumentieren wäre. Wenn eine Firmware auf das Gerät aufgespielt wird, die den auf 700 MHZ ausgelegten Prozessor auf 1 GB taktet und dieser dann abraucht, so würde mEn jedes Gericht dem Verkäufer Recht geben, wenn er sich weigert, das Gerät kostenfrei nachzubessern.
Um die Frage des Themenerstellers zu beantworten: Lass es lieber. Du riskierst damit, dass du Garantie und möglicherweise auch Gewährleistung verlierst, was im Klartext heißt: Geht dein Gerät kaputt -> Pech gehabt!
Gruß,
Timo
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